819 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Konsumentenschutz

über den Antrag 1404/A(E) der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen betreffend Aufschub des Endes der gesetzlichen Corona-Kreditstundungen

Die Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 8. März 2021 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Mit dem 3. Februar 2021 tut sich in Zeiten der Corona-Arbeitsmarkt- und Wirtschaftskrise eine echte Gesetzeslücke auf, die zu schweren volkswirtschaftlichen Schäden führen kann:

„Ende der gesetzlichen Corona-Kreditstundungen

Mit 31. Jänner 2021 ist der seit dem Frühjahr geltende Anspruch Bankkredite stunden zu lassen ausgelaufen. Voraussetzung des gesetzlichen Stundungsrechtes war, dass Kreditnehmer aufgrund der Covid-19-Pandemie finanzielle Einbußen erlitten haben und die Weiterzahlung der Kreditraten nicht mehr zumutbar war. Es war aufgrund des Gesetzes möglich Kreditraten, die im Zeitraum von 1. April 2020 bis 31. Jänner 2021 fällig geworden sind, stunden zu lassen. Und zwar vom Eintritt der Fälligkeit der jeweiligen Raten für einen Zeitraum von 10 Monaten.

Kreditkunden und Banken konnten aber davon abweichende Vereinbarungen treffen. Wenn nach dem Ende der Stundung keine einvernehmliche andere Lösung mit der Bank getroffen wird, dann verlängert sich der Kreditvertrag von Gesetzes wegen um 10 Monate.

Zinsen und Entgelte

Bearbeitungsentgelte und Verzugszinsen waren nicht erlaubt. Ob während des gesetzlichen Stundungszeitraumes die vertraglichen Sollzinsen anfallen, ist strittig und wird aktuell vom VKI im Auftrag des Sozialministeriums gerichtlich geklärt. Die Zahlung der durch die Zinsen erhöhten Rate, die von den Banken in der Regel vorgeschrieben wird, kann bis zur Gerichtsentscheidung unter Vorbehalt gemacht werden.

Kündigungsverbot wirkt weiter

Neben dem Stundungsrecht war im Gesetz auch ein Kündigungsverbot enthalten, das auch nach dem Auslaufen des Stundungsrecht weiterwirkt, und zwar bis zum Ende des 10-monatigen Stundungszeitraumes der letzten gestundeten Rate. Wurde etwa die Jänner-Rate noch gestundet, dann erstreckt sich daher das Kündigungsverbot bis November 2021.“

https://www.arbeiterkammer.at/kreditstundungen

Im Juni 2020 lobte ÖVP-Finanzminister Gernot Blümel diese Einrichtung noch über den „grünen Klee“. Jetzt wollen Schwarz und Grün nichts mehr davon wissen:

„Finanzminister Blümel: Stundung der Kredite für Private und Kleinstunternehmen um vier Monate verlängert – bereits mehr als 4 Mrd. Euro gestundet

Im April 2020 führte die Bundesregierung ein gesetzliches Kreditmoratorium ein. Damit haben Verbraucher und Kleinstunternehmer, die Möglichkeit erhalten, Verpflichtungen für Rückzahlungen, Zins- oder Tilgungszahlungen gestundet zu bekommen, ohne dass sie dadurch rechtliche Nachteile erleiden. Der Anwendungszeitraum dieser Regelung wurde am Freitag per Initiativantrag um vier Monate bis 31. Oktober 2020 verlängert.

Finanzminister Gernot Blümel: „Wir setzen mit der Verlängerung des Kreditmoratoriums einen wichtigen Schritt, um besonders schützenswerte Kreditnehmer wie Private und Kleinstunternehmer weiter zu entlasten und ihre Liquidität zu stärken. Wer durch die Folgen der Coronakrise in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten ist, soll sich keine Sorgen um akut drohende Kreditrückzahlungen machen müssen.“

Das Kreditmoratorium hat bisher zu einer massiven Entlastung von Privaten und Kleinstunternehmen geführt: So wurden bisher 103.636 gesetzliche Stundungen mit einem Volumen von 4,08 Mrd. Euro umgesetzt.

Vom Kreditmoratorium profitieren Private sowie Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz bzw. einer Jahresbilanz von bis zu 2 Mio. Euro, die wegen der Auswirkungen der COVID-19-Krise ihre Verpflichtungen aus Kreditverträgen nicht mehr erfüllen können. Die Verlängerung sieht vor, dass der Zeitraum, in dem der Fälligkeitstermin der betreffenden Ansprüche des Kreditgebers auf Rückzahlung, Zins- oder Tilgungsleistungen zu liegen hat, nicht mehr am 30. Juni 2020, sondern am 31. Oktober 2020 endet. Das gesetzliche Kreditmoratorium sieht eine 3-monatige Stundung aller Kreditforderungen gegenüber Verbrauchern und Kleinstunternehmen (Vertragsschluss vor dem 15. März 2020) vor. Bis zur heutigen Verlängerung hatte die Fälligkeit der betreffenden Forderungen im Zeitraum von 1. April bis 30. Juni 2020 zu liegen. Weitere Voraussetzung für das Kreditmoratorium ist, dass die Zahlungsleistungserbringung infolge von COVID-19-bedingten Einkommensausfällen und der Existenzgefährdung in Form einer wirtschaftlichen Notlage für den Kreditnehmer nicht zumutbar ist. Wenn ein Kreditnehmer seine Ratenzahlungen zunächst fortgesetzt hat, so können die Stundungen von ihm trotzdem auch zu einem späteren Zeitpunkt ausgelöst werden. Um europäischen Regulierungsstandards zu entsprechen, nachteilige Auswirkungen für stundende Kreditinstitute hintanzuhalten (insbesondere Vermeidung des NPL-Status durch Stundung von Kreditzahlungsverpflichtungen) und Rechtssicherheit zu schaffen, wurde ein gesetzliches Kreditmoratorium eingeführt.

Die wichtigsten Zahlen und Daten auf einem Blick:

·       Anzahl der gesetzlichen Stundungen: 103.636 – Mitte April waren es 25.000 Kredite die gestundet wurden.

·       Volumen der gesetzlichen Stundungen: 4,08 Mrd

·       Insgesamt vergeben: Kreditvolumen: 26,59 Mrd – Mitte April waren es noch 12 Milliarden Euro.

Blümel: „Wir haben eine Vielzahl von Instrumenten aufgesetzt, um die Kreditvergabe für Unternehmen zu erleichtern. Wir haben den regulatorischen Spielraum so weit wie möglich ausgereizt, um den Firmen mehr Liquidität zu geben. Durch all diese Maßnahmen ist die Kreditvergabe bei den Banken zuletzt deutlich angestiegen. Besonders erfreulich ist der Anstieg bei den 100% Garantien des Staates, wo die Kosten für die Unternehmer auf ein Minimum reduziert wurden.“ Allein bei den 100%- Garantien des Staates wurde bisher ein Volumen von mehr als 900 Millionen Euro genehmigt. Das entspricht in der Regel auch der damit verbundenen Kreditsumme für die Unternehmen. Die Zinsen für diese Kredite sind für die ersten beiden Jahre mit 0% Zinsen festgelegt und die Rückzahlung beginnt erst ab 1.1.2021. Wir sind nur einer von vier EU-Mitgliedstaaten, die 100%-Garantien vergeben. Im 10-mal größeren Deutschland wurden rund 9.000 Anträge für 100%-Garantien genehmigt, in Österreich sind es rund 7.000.“

https://www.bmf.gv.at/presse/pressemeldungen/2020/juni/kreditmoratorium-verlaengert.html

Neben der weiteren Stundung der Sozialversicherungsbeiträge ist es daher volkswirtschaftlich geboten, auch bei den Kreditstundungen für Verbraucher und Kleinstunternehmer die mit 31. Jänner 2021 ausgelaufenen gesetzlichen Corona-Kreditstundungen in der bisherigen Fassung bis zum Ende der Corona-Wirtschaftskrise weiterzuführen. Findet dies nicht statt, dann könnte es zu einer Insolvenzwelle kommen, die breite Kreise der Bevölkerung treffen würde.“

 

Der Ausschuss für Konsumentenschutz hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 4. Mai 2021 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Christian Ries die Abgeordneten Mag. Christian Drobits, Ing. Martin Litschauer, Karl Schmidhofer, Mag. Elisabeth Scheucher-Pichler, Mag. Felix Eypeltauer, Mag. Yannick Shetty, Petra Wimmer, Peter Weidinger und Klaus Köchl sowie der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Dr. Wolfgang Mückstein und der Ausschussobmann Abgeordneter Peter Wurm.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (für den Antrag: S, F, dagegen: V, G, N).

 

Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Mag. Ulrike Fischer gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Konsumentenschutz somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2021 05 04

                            Mag. Ulrike Fischer                                                               Peter Wurm

                                  Berichterstatterin                                                                          Obmann