Entschließung

betreffend Vorlage eines jährlichen Sportberichts an den Nationalrat

Der Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport wird ersucht, beginnend mit einem Bericht über das Kalenderjahr 2020 noch im Jahr 2021 dem Nationalrat jährlich einen Sportbericht vorzulegen. Dieser Bericht soll wie im Regierungsprogramm vorgesehen durch einen Teil zur Sportförderung ergänzt werden (insbesondere durch die Berichterstattung gemäß § 40 des Bundes-Sportfördergesetzes 2017), weiters die Schwerpunktsetzungen des Sportressorts darstellen und dabei die Auswirkungen der Covid-19-Pandemie besonders berücksichtigen. Weiters sollten die wesentlichen Träger des Österreichischen Sports (wie z.B. Sport Austria, Österreichisches Olympisches Comité, Österreichisches Paralympisches Committee, Speciale Olympics Österreich, Österreichischer Behindertensportverband, die österreichischen Dachverbände) in diesem Bericht Platz finden.