830 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Rechnungshofausschusses

über den Bericht des Rechnungshofes betreffend Flächennutzung im Bereich der Neuen Donau, der Donauinsel und des Donaukanals; Follow-up-Überprüfung – Reihe BUND 2019/26 (III-41 d.B.)

Der gegenständliche Bericht erfolgte gemäß Art. 126d Abs. 1 zweiter Satz B-VG über Wahrnehmungen, die der Rechnungshof bei einer Gebarungsüberprüfung im Wirkungsbereich des

Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie sowie der Stadt Wien

betreffend Flächennutzung im Bereich der Neuen Donau, der Donauinsel und des Donaukanals; Follow-up-Überprüfung

getroffen hat.

 

Der gegenständliche Bericht des Rechnungshofes war mit der Beilagen-Bezeichnung III-291 d.B. (XXVI.GP) bereits Verhandlungsgegenstand der XXVI. Gesetzgebungsperiode, wurde in dieser Gesetzgebungsperiode jedoch nicht erledigt.

 

Gemäß Art. 28 Abs. 4 B-VG in Verbindung mit § 21 Abs. 1a GOG-NR sind Berichte des Rechnungshofes, die im Nationalrat der vorangegangenen Gesetzgebungsperiode eingebracht und nicht erledigt wurden, Gegenstände der Verhandlung des nächst gewählten Nationalrates und der Vorberatung seiner Ausschüsse.

Dieser Bericht wurde in der 7. Sitzung des Nationalrates der XXVII. Gesetzgebungsperiode am 11. 12 2019 mit der Beilagen-Bezeichnung III-41 d.B. (XXVII.GP) neuerlich dem Rechnungshofausschuss zugewiesen.

 

Der Rechnungshofausschuss hat den gegenständlichen Bericht in seiner 3. Sitzung am 22. Jänner 2020 zur Fristwahrung in Verhandlung genommen und nach der Berichterstattung durch die Abgeordnete Bedrana Ribo, MA die Beratungen vertagt.

 

Der Bericht wurde in einer weiteren Sitzung am 15. Sitzung am 11. Mai 2021 behandelt.

 

Bei der Abstimmung wurde einstimmig beschlossen, dem Nationalrat die Kenntnisnahme des gegenständlichen Berichtes zu empfehlen.

 

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter David Stögmüller gewählt.

 


 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Rechnungshofausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

Der Bericht des Rechnungshofes betreffend Flächennutzung im Bereich der Neuen Donau, der Donauinsel und des Donaukanals; Follow-up-Überprüfung – Reihe BUND 2019/26 (III-41 d.B.) wird zur Kenntnis genommen.

Wien, 2021 05 11

                               David Stögmüller                                               Douglas Hoyos-Trauttmansdorff

                                  Berichterstattung                                                                          Obmann