833 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Antrag 1541/A(E) der Abgeordneten Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schaffung eines "Corona-Beschäftigungsbonus"

Die Abgeordneten Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 22. April 2021 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Die Corona-Krise dauert weiter an, ein Lockdown folgt dem anderen, und der Arbeitsmarkt bleibt im Krisenmodus: Vor allem arbeitslose Frauen, junge Erwachsene und Langzeitarbeitslose haben es besonders schwer. Doch die Corona-bedingte Arbeitslosigkeit zieht sich quer durch die Gesellschaft. Es braucht rasch ein politisches Gegensteuern.

Die SPÖ hat mir ihrem Vorschlag einer Jobgarantie, der Aktion 40.000, ein Beschäftigungsprojekt für die Schaffung von zusätzlichen 40.000 öffentlichen oder gemeinnützigen Jobs vorgelegt.

Darüber hinaus bedarf es aber auch der Unterstützung des privaten Arbeitsmarktsektors, um mehr Arbeitslose wieder in Beschäftigung zu bringen. Der hoffentlich zu erwartende Konjunkturaufschwung wird die angespannte Arbeitsmarktsituation nicht alleine lösen können.

Es gibt derzeit Möglichkeiten Förderungen für die Einstellung bestimmter Gruppen von Arbeitslosen über das AMS zu erhalten. Eine davon ist die Eingliederungsbeihilfe.

Gefördert werden können derzeit Personen, die

-       älter als 50 Jahre sind.

-       unter 25 Jahre, und seit mindestens 6 Monaten arbeitslos sind.

-       mindestens 25 Jahre alt, und seit mindestens 12 Monaten arbeitslos sind.

-       akut von Langzeitarbeitslosigkeit bedroht sind, z.B. bei Wiedereinsteigerinnen oder Wiedereinsteiger, Ausbildungsabsolventinnen oder Ausbildungsabsolventen mit fehlender Berufspraxis, in diesem Fall gelten besondere Bedingungen.

Aufgrund der besonderen Situation und Betroffenheit vor allem von Frauen, jungen Erwachsene und Langzeitarbeitslosen, unabhängig vom Alter, sollte nunmehr ein ‚Corona-Beschäftigungsbonus‘ geschaffen werden, der den Zugang zur Eingliederungsbeilhilfe erleichtert und damit Anreize für österreichische Unternehmen schafft, auf das beim AMS gemeldete Arbeitskräftepotenzial zuzugreifen.

Corona-Beschäftigungsbonus:

-       Senkung der Altersgrenze für alle Arbeitslosen auf 45 Jahre.

-       Für unter 25-jährige wird die Dauer der Arbeitslosigkeit auf 3 Monate gesenkt.

-       Für über 25-jährige wird die Dauer der Arbeitslosigkeit auf 6 Monate gesenkt.

-       Langzeitbeschäftigungslose sollen grundsätzlich die Möglichkeit der Förderung erhalten, unabhängig vom Alter.

-       Und akut von Langzeitbeschäftigungslosigkeit bedrohte Menschen sollen weiterhin gleichermaßen die Fördermöglichkeit haben.

Es darf nicht länger zugewartet, sondern es muss jetzt gehandelt werden!“

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 11. Mai 2021 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Abgeordneten Rudolf Silvan die Abgeordneten Gabriele Heinisch­Hosek, Mag. Gerald Loacker, Mag. Markus Koza, Rebecca Kirchbaumer, Bettina Zopf, Dr. Dagmar Belakowitsch, Fiona Fiedler, Bed, Tanja Graf, Mag. Michael Hammer sowie der Bundesminister für Arbeit Mag. Dr. Martin Kocher und der Ausschussobmann Abgeordneter Josef Muchitsch.

 

Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Tanja Graf, Mag. Markus Koza einen selbständigen Entschließungsantrag gem. § 27 Abs. 3 GOG-NR betreffend „Investitionen in die aktive Arbeitsmarktpolitik“ eingebracht, der mit Stimmenmehrheit (für den Antrag: V, G, N, dagegen: S, F) beschlossen wurde.

 

Dieser selbständige Entschließungsantrag war wie folgt begründet:

„Die Arbeitslosigkeit ist in den letzten dreieinhalb Monaten deutlich gesunken und liegt aktuell bei rund 346.000. In Schulung befinden sich rund 77.000 Personen. Die Anzahl der offenen Stellen befindet sich über dem Vorkrisenniveau und viele Betriebe suchen dringend Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Um dem drohenden Qualifikationsungleichgewicht entgegenzuwirken, setzt die Bundesregierung mit der Corona­Joboffensive massiv auf Aus- und Weiterbildung. Seit dem Start im Herbst 2020 bis Ende März 2021 haben bereits 84.000 Personen an Qualifizierungsmaßnahmen teilgenommen. Ein weiteres Potenzial besteht in den Schwerpunktbereichen Elektronik und Digitalisierung, Umwelt und Nachhaltigkeit, MINT sowie Pflege- und Soziales.

Im Zeitraum März 2020 bis Februar 2021 haben die AMS-Vormerkungen bei Frauen (+35,5%) etwas stärker als bei Männern (+33,4%) zugenommen. Durch die Öffnungen am 19. Mai ist eine Entspannung zu erwarten. Frauen werden durch das AMS besonders unterstützt: Das Frauenprogramm wurde ausgebaut und der relative Anteil am Förderbudget beträgt annähernd 50% trotz einer deutlich höheren absoluten Anzahl von männlichen Arbeitslosen.

Trotz des insgesamt positiven Trends waren beim AMS zuletzt rund 150.000 Langzeitbeschäftigungslose (LZBL) als arbeitslos vorgemerkt. Mit dem Programm ‚Sprungbrett‘ hat sich die Regierung das Ziel gesetzt, bis Ende 2022 50.000 Menschen aus der Langzeitbeschäftigungslosigkeit wieder in nachhaltige Beschäftigung zu bringen. Erfahrungswerte zeigen bereits jetzt, dass Arbeitssuchende mit mehreren Vermittlungshemmnissen durch eine entsprechende Unterstützung am betrieblichen Arbeitsmarkt schneller wieder Fuß fassen können.“

 

Ein weiterer im Zuge der Debatte eingebrachter selbständiger Entschließungsantrag gem.
§ 27 Abs. 3 GOG-NR betreffend Aussteuerungssystem des ÖVP-Wirtschaftsbundes gegen Arbeitslosen in Österreich in Zeiten der Corona-Arbeitsmarktkrise der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch fand keine Stimmenmehrheit (für den Antrag: S, F, dagegen: V, G, N).

 

Der den Verhandlungen zu Grunde liegende Entschließungsantrag 1541/A(E) der Abgeordneten Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen fand keine Stimmenmehrheit (für den Antrag: S, F, N, dagegen: V, G).

 

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Mag. Markus Koza gewählt.


 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle

1.     diesen Bericht hinsichtlich des Entschließungsantrags 1541/A(E) zur Kenntnis nehmen und

2.     die angeschlossene Entschließung annehmen.

Wien, 2021 05 11

                             Mag. Markus Koza                                                             Josef Muchitsch

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann