834 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP
Bericht
des Ausschusses für Arbeit und Soziales
über den Antrag 1346/A(E) der Abgeordneten Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend: Aktion 40.000
Die Abgeordneten Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 24. Februar 2021 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:
„Die Coronakrise hat eine bereits davor eingesetzte Entwicklung, die Verknappung von Arbeit, wesentlich verstärkt.
Die Zahl der Arbeitslosen und Schulungsteilnehmer lag Ende Jänner im Vergleich zum Vorjahresmonat um 27 Prozent höher. 535.470 Personen sind arbeitslos gemeldet oder in AMS-Schulung, das sind um 114.769 mehr als im Jänner 2020.
Die Zahl der unselbständig Beschäftigten ging im Jänner im Vergleich zum Vorjahresmonat laut vorläufiger Prognose um 3,3 Prozent auf 3,636 Millionen zurück. Die Anzahl der sofort verfügbaren Stellen schrumpfte um 18,5 Prozent auf rund 58.347. Damit kommen auf eine beim AMS gemeldete offene Stelle mehr als 9 vorgemerkte Arbeitssuchende.
In Österreich sind viele Arbeitslose sehr lange auf Jobsuche. Die Zahl der Langzeitbeschäftigungslosen lag Ende Jänner bei 139.818, ein Plus von 43,6 Prozent gegenüber dem Vorjahr.
Wer mit über 50 Jahren mehr als ein Jahr lang arbeitslos ist, hat kaum mehr eine Chance eingestellt zu werden. 2017 wurde unter Bundeskanzler Kern und Sozialminister Stöger deshalb die Aktion 20.000 ins Leben gerufen: 20.000 Arbeitslose sollten in öffentlichen Einrichtungen und gemeinnützigen Vereinen arbeiten, der Staat zahlte diese Arbeitsplätze.
Türkis-Blau strich das Jobprogramm für ältere Arbeitslose nach weniger als einem Jahr. Damit konnte die Aktion 20.000 ihr Potenzial nur zu 5 Prozent ausschöpfen: Nur jeder 20. ältere Arbeitslose bekam eine Chance über die Aktion. 3.824 Arbeitslose über 50 Jahren wurden gefördert – möglich gewesen wären aber bis zu 74.361.
Trotzdem war diese Aktion ein voller Erfolg: Jeder Dritte Langzeitarbeitslose über 50 Jahren, der an der Aktion 20.000 teilnahm, hat heute wieder einen Arbeitsplatz. 1.213 ehemalige Langzeitarbeitslose, die an der Aktion teilnahmen, haben heute einen Arbeitsplatz – nicht vom Staat gefördert. Diese Menschen haben Optimismus und eine sinnvolle Beschäftigung.
Es zeigt sich auch jetzt wieder: Der Arbeitsmarkt reguliert sich nicht von selbst. Es gibt in dieser Arbeitsmarktkrise jetzt schon viele VerliererInnen und sie werden noch mehr. Daher ist es Zeit, dagegen etwas zu unternehmen.
Es braucht nachfrageorientierte Lösungen, welche die ökologische Transformation, den Strukturwandel und strukturschwache Regionen auffangen.
Die SPÖ fordert daher eine Jobgarantie für 40.000 zusätzliche Beschäftigungen mit Ausbildungsmöglichkeiten – eine Aktion 40.000.
Mit der Aktion 40.000 sollen sinnvolle Beschäftigungsprojekte geschaffen werden, die dazu beitragen, soziale, ökologische und/oder ökonomische Strukturen einer bestimmten Region im Sinne einer wohlstandorientierten Wirtschaftspolitik zu verbessern. Träger für die Förderung können öffentliche oder gemeinnützige Einrichtungen und Dienstleistungsverbünde sein, um regionale/kommunale Bedarfe abzudecken. Beispiele:
- Stützkräfte in den Schulen;
- Alltagsbetreuung für ältere MitbürgerInnen;
- Sanierungsarbeiten der Gemeinde-Infrastruktur;
- Parkraumüberwachung;
- Botendienste;
- Unterstützungskräfte bei Kinderbetreuung;
- Bürohilfskräfte;
- Instandhaltung von Grün- und Parkflächen.
Gefördert werden damit existenzsichernde Vollzeitdienstverhältnisse oder Teilzeitbeschäftigungen ab 30 Wochenstunden bei öffentlichen oder gemeinnützigen Einrichtungen, für die Beschäftigung von Arbeitslosen, die mindestens 12 Monate durchgehend arbeitslos waren (Langzeitbeschäftigungslose nach AMS-Definition). Um Verdrängungs- aber auch Mitnahmeeffekte zu vermeiden sollen nur zusätzlich geschaffene Arbeitsplätze gefördert werden. Die Entlohnung hat nach Kollektivvertrag zu erfolgen, mindestens 1.700 Euro Brutto (für Vollzeit). Während der geförderten Beschäftigung sollen auch entsprechende Aus-, Um- und Weiterbildungsangebote den Beschäftigten zur Verfügung gestellt werden.
Die Förderung erfolgt degressiv für 2 Jahre. Die ersten 12 Monate zu 100 Prozent, danach 6 Monate mit 75 Prozent und schließlich 6 Monate mit 50 Prozent der gesamten Lohnkosten.
Da es durch diese Beschäftigungsaktion zu Einsparungen in der Arbeitslosenversicherung sowie bei den Leistungen der Mindestsicherung/Sozialhilfe kommt und ein wesentlicher Teil der direkten Lohnkosten über Steuereinnahmen und Sozialversicherungsbeiträge zurück ins Budget fließt, belaufen sich die tatsächlichen Kosten auf etwa 160 Mio. Euro im ersten Jahr, 100 Mio. Euro im zweiten Jahr, gesamt somit rund 260 Mio. Euro für die gesamten zwei Jahre.“
Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den
gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 17. März
2021 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem
Berichterstatter Abgeordneten Alois Stöger, diplômé die
Abgeordneten Mag. Michael Hammer,
Dr. Dagmar Belakowitsch, Mag. Markus Koza, Mag. Gerald Loacker,
Peter Wurm, August Wöginger sowie der Bundesminister für Arbeit
Mag. Dr. Martin Kocher und der Ausschussobmann Abgeordneter Josef Muchitsch.
Die Verhandlungen wurden vertagt.
Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 11. Mai 2021 erneut in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Mag. Gerald Loacker, Mag. Markus Koza, Rebecca Kirchbaumer, Bettina Zopf, Dr. Dagmar Belakowitsch, Fiona Fiedler, Bed, Tanja Graf, Mag. Michael Hammer sowie der Bundesminister für Arbeit Mag. Dr. Martin Kocher und der Ausschussobmann Abgeordneter Josef Muchitsch.
Bei der Abstimmung fand der gegenständliche
Entschließungsantrag keine Stimmenmehrheit
(für den Antrag: S, dagegen: V, F, G, N).
Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Rebecca Kirchbaumer gewählt.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.
Wien, 2021 05 11
Rebecca Kirchbaumer Josef Muchitsch
Berichterstatterin Obmann