838 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Antrag 1547/A der Abgeordneten Dr. Josef Smolle, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Krankenanstalten­Arbeitszeitgesetz geändert wird

Die Abgeordneten Dr. Josef Smolle, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 22. April 2021 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Anpassung an die aktuelle Fassung des Bundesministeriengesetzes.“

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 11. Mai 2021 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Mag. Ernst Gödl die Abgeordneten Ralph Schallmeiner, Rudolf Silvan,
Mag. Gerald Loacker, Dr. Dagmar Belakowitsch, Mag. Christian Drobits, Mag. Michael Hammer, Mag. Christian Ragger sowie der Bundesminister für Arbeit Mag. Dr. Martin Kocher und der Ausschussobmann Abgeordneter Josef Muchitsch.

 

Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Mag. Michael Hammer, Ralph Schallmeiner einen Abänderungsantrag eingebracht, der wie folgt begründet war:

Das bisher zulässige Opt-out nach § 4 Abs. 4b KA-AZG läuft mit 30. Juni 2021 aus. Nunmehr wird vorgesehen, dass das Opt-out bis 30. Juni 2025 im bisherigen Ausmaß verlängert wird. Für weitere drei Jahre soll ein Opt-out bis zu einer durchschnittlichen Wochenarbeitszeit von 52 Stunden zulässig sein.

Ein Auslaufen des Opt-out ist derzeit jedoch nicht möglich, da nicht genügend Ärztinnen und Ärzte für die bestehenden Versorgungsstrukturen zur Verfügung stehen. Dazu kommt der zusätzliche zu erwartende Arbeitsaufwand im Rahmen der Bekämpfung und Aufarbeitung der Corona-Pandemie.

Das Inkrafttreten am 1. Juli 2021 stellt eine nahtlose Verlängerung, ohne Unterbrechung eines Durchrechnungszeitraumes, sicher.

 

Bei der Abstimmung wurde der Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des oben erwähnten Abänderungsantrages der Abgeordneten Mag. Michael Hammer, Ralph Schallmeiner mit Stimmenmehrheit (dafür: V, G, dagegen: S, F, N) beschlossen.

 

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Mag. Michael Hammer gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2021 05 11

                         Mag. Michael Hammer                                                         Josef Muchitsch

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann