Entschließung
betreffend „Schaffung entsprechender One-Stop-Shops für Menschen mit Behinderungen“
Der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wird ersucht, gemeinsam mit den Ländern, den Sozialversicherungs-Trägern und dem Arbeitsmarktservice (unter Einbezug des Bundesministeriums für Arbeit)
- Schritte zur Umsetzung folgender One-Stop-Shops zu unternehmen:
- Hilfsmittel und Heilbehelfe
- Beratung, Begleitung und Betreuung
- Persönliche Assistenz
- Schritte zur Umsetzung eines One-Stop-Shops an der Schnittstelle Arbeitsmarktservice, Sozialministeriumservice, Länder sowie Sozialversicherung zu unternehmen.