842 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Budgetausschusses

über die Regierungsvorlage (751 der Beilagen): Übereinkommen zur Änderung des Übereinkommens über die Übertragung von Beiträgen auf den einheitlichen Abwicklungsfonds und über die gemeinsame Nutzung dieser Beiträge

Das Übereinkommen zur Änderung des Übereinkommens über die Übertragung von Beiträgen auf den einheitlichen Abwicklungsfonds und über die gemeinsame Nutzung dieser Beiträge haben gesetzändernden bzw. gesetzesergänzenden Inhalt und bedürfen daher der Genehmigung des Nationalrats gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG. Das Übereinkommen hat keinen politischen Charakter. Es ist nicht erforderlich, eine allfällige unmittelbare Anwendung des Vertrags im innerstaatlichen Rechtsbereich durch einen Beschluss gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 4 B-VG, dass dieser Staatsvertrag durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen ist, auszuschließen. Da durch die Änderung der beiden Abkommen keine Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereiches der Länder geregelt werden, bedarf es keiner Zustimmung des Bundesrates gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 2 B-VG.

Am 18. Dezember 2013 verständigten sich die Finanzministerinnen und Finanzminister der Euro-Gruppe und des ECOFIN-Rates im Zusammenhang mit den Verhandlungen zur Bankenunion darauf, dass für den Einheitlichen Abwicklungsfonds (Single Resolution Fund - SRF) bis Ende 2023 eine gemeinsame Letztsicherung („Common Backstop“) entwickelt werden soll. Diese soll dazu dienen, der Einheitlichen Abwicklungsbehörde (Single Resolution Board - SRB) in jenen Fällen Finanzierungen zur Verfügung zu stellen, in denen der SRF nicht mit ausreichenden Mitteln ausgestattet ist.

Der Euro-Gipfel vereinbarte bei seiner Tagung am 29. Juni 2018, dass die gemeinsame Letztsicherung für den SRF durch den Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) bereitgestellt und dieser durch eine Reform gestärkt werden soll.

Am 4. Dezember 2018 hielt die Euro-Gruppe unter Einbindung der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, deren Währung nicht der Euro ist die wesentlichen Eckpunkte der gemeinsamen Letztsicherung sowie einer Reform des ESM in einem Bericht an die Staats- und Regierungschefs fest. Alle Elemente des Berichts wurden bei der Tagung des Euro-Gipfels am 14. Dezember 2018 gebilligt, darunter auch die Vorgaben für die gemeinsame Letztsicherung für den SRF, in denen dargelegt ist, wie die Letztsicherung einsatzfähig und vorzeitig (d.h. vor Ende 2023) nutzbar gemacht werden soll, sofern ausreichende Fortschritte bei der Risikominderung erzielt wurden. Dies soll durch begrenzte Änderungen des Übereinkommens über die Übertragung von Beiträgen auf den einheitlichen Abwicklungsfonds und über die gemeinsame Nutzung dieser Beiträge geschehen.

Österreich ist Vertragspartei des Übereinkommens über die Übertragung von Beiträgen auf den einheitlichen Abwicklungsfonds und über die gemeinsame Nutzung dieser Beiträge. Für die Umsetzung der oben genannten Vorhaben ist eine Änderung des 2016 in Kraft getretenen Übereinkommens über die Übertragung von Beiträgen auf den einheitlichen Abwicklungsfonds und über die gemeinsame Nutzung dieser Beiträge (BGBl. III Nr. 6/2016 idF. BGBl. III Nr. 140/2019) erforderlich. Die Euro-Gruppe wurde vom Euro-Gipfel am 14. Dezember 2018 ersucht, bis Juni 2019 die erforderlichen Änderungen des ESM-Vertrags vorzulegen.

Gemäß den Beschlüssen der Bundesregierung vom 13. März 2019 (sh. Pkt. 6, Beschl.Prot. Nr. 49) und vom 12. Juni 2019 (sh. Punkt 10, Beschl.Prot. Nr. 2) und der entsprechenden Ermächtigungen durch den Bundespräsidenten wurden Verhandlungen über die Änderung des Übereinkommens über die Übertragung von Beiträgen auf den Einheitlichen Abwicklungsfonds und über die gemeinsame Nutzung dieser Beiträge aufgenommen.

Am 4. Dezember 2019 erzielte die Euro-Gruppe im inklusiven Format Einvernehmen über die technischen Modalitäten für die gemeinsame Nutzung außerordentlicher Ex-post-Beiträge zum SRF. Aufgrund der Covid-19-Pandemie wurden die Entscheidungen zur Reform des ESM und zur vorzeitigen Einführung der gemeinsamen Letztsicherung für den SRF vom Frühjahr 2020 auf einen geeigneteren Zeitpunkt verschoben. Am 30. November 2020 verständigte sich die Euro-Gruppe sodann auf den Zeitplan für die Ratifikation des Übereinkommens zur Änderung des Vertrages zur Errichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus sowie zur Ratifikation des Übereinkommens zur Änderung des Übereinkommens über die Übertragung von Beiträgen auf den einheitlichen Abwicklungsfonds und über die gemeinsame Nutzung dieser Beiträge.

Gemäß Beschluss der Bundesregierung vom 13. Jänner 2021 (siehe Pkt. 19 des Beschl.Prot. Nr. 44) und der entsprechenden Bevollmächtigung durch den Herrn Bundespräsidenten wurde das Übereinkommen zur Änderung des Übereinkommens über die Über­tragung von Beiträgen auf den einheitlichen Abwicklungsfonds und über die gemeinsame Nutzung dieser Beiträge (IGA-Änderungsübereinkommen) am 27. Jänner 2021 von Österreich gemeinsam mit den anderen Vertragsparteien des Übereinkommens unter­zeichnet. Gemäß der Erklärung der Euro-Gruppe vom 30. November 2020 ist es das gemeinsame Ziel, dass das IGA-Änderungsübereinkommen mit Beginn 2022 in Kraft tritt.

 

Der gegenständliche Staatsvertrag hat gesetzändernden bzw. gesetzesergänzenden Charakter und bedarf daher gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG der Genehmigung durch den Nationalrat.

Der Staatsvertrag hat nicht politischen Charakter und ist der unmittelbaren Anwendung im innerstaatlichen Rechtsbereich zugänglich, sodass eine Erlassung von Gesetzen gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 4 B-VG nicht erforderlich ist.

Eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 2 B-VG ist nicht erforderlich, da keine Angelegenheiten, die den selbständigen Wirkungsbereich der Länder betreffen, geregelt werden.

 

Der Budgetausschuss hat den gegenständlichen Staatsvertrag in seiner Sitzung am 11. Mai 2021 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA die Abgeordneten Christoph Zarits, Mag. Dr. Rudolf Taschner und Dr. Christoph Matznetter.

Bei der Abstimmung wurde mit Stimmenmehrheit (dafür: V, S, G, N, dagegen: F) beschlossen, dem Nationalrat die Genehmigung des Abschlusses dieses Staatsvertrages zu empfehlen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Budgetausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

Der Abschluss des Staatsvertrages: Übereinkommen zur Änderung des Übereinkommens über die Übertragung von Beiträgen auf den einheitlichen Abwicklungsfonds und über die gemeinsame Nutzung dieser Beiträge (751 der Beilagen) wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.

Wien, 2021 05 11

                    Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA                                              Gabriel Obernosterer

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann