844 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Budgetausschusses

über die Regierungsvorlage (811 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Bundesfinanzrahmengesetz 2021 bis 2024 und das Bundesfinanzgesetz 2021 geändert werden

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs:

Bereits die Budgeterstellung 2021 war von verschiedensten Unsicherheitsfaktoren in Folge der COVID-19-Pandemie geprägt. Das hat die budgetäre Planbarkeit erheblich erschwert; dies manifestierte sich unter anderem durch erforderliche Anpassungen des Bundesfinanzgesetzes 2021 bzw. des Bundesfinanzrahmengesetzes 2021 bis 2024 noch während der parlamentarischen Behandlung der Budgetentwürfe sowie einer Aktualisierung des Strategieberichts 2021 bis 2024. Durch die Ausbreitung verschiedener hochansteckender Mutationen des Coronavirus sind neue Herausforderungen im Rahmen der Krisenbewältigung hinzugekommen. Die Infektionszahlen müssen zudem weiterhin so gering wie möglich gehalten werden, um entsprechende freie Kapazitäten in den Spitälern und insbesondere auf den Intensivstationen sicherzustellen. Dafür sind neben den voranschreitenden Impfprogrammen zuletzt die Testangebote in den verschiedensten Bereichen immens ausgebaut worden, wodurch Infektionsketten frühzeitig erkannt und weitere Ansteckungen unterbunden werden können. Österreich befindet sich derzeit proportional zur Bevölkerungsanzahl weltweit unter den Spitzenreitern bei der Anzahl an täglichen Coronatests. Daneben stellen die erforderlichen Lockdownmaßnahmen die Gesellschaft, Unternehmerinnen und Unternehmer sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer weiterhin vor erhebliche Herausforderungen; ebenso wirkt das internationale, von der Pandemie geprägte Umfeld zusätzlich dämpfend auf die wirtschaftliche Entwicklung. Die Bundesregierung war von Anbeginn der Krise stets bestrebt, die negativen wirtschaftlichen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie bestmöglich abzufedern. Damit im Zusammenhang stehen jedoch erhöhte Belastungen für das Bundesbudget, die aufgrund der anhaltend hohen Infektionszahlen sowie des erhöhten Gefährdungspotenzials der verschiedenen Mutationen des Virus im Rahmen der Budgeterstellung im Herbst 2020 in diesem Umfang noch nicht absehbar waren. Daneben werden die konjunkturellen Veränderungen aufgrund der im März 2021 vom WIFO veröffentlichten Wirtschaftsprognose im budgetären Kontext eingearbeitet. Aus diesen Gründen sind Novellen des Bundesfinanzrahmengesetzes 2021 bis 2024 sowie des Bundesfinanzgesetzes 2021 erforderlich.

Kompetenzgrundlage:

Die Zuständigkeit des Bundes zur Regelung des vorliegenden Entwurfes ergibt sich aus Art. 10 Abs. 1 Z 4 B-VG.

Verhältnis zu Rechtsvorschriften der Europäischen Union:

Der Entwurf hat keinen unmittelbaren europarechtlichen Bezug.

Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:

Die Gesetzesbeschlüsse erfordern gemäß Art. 42 Abs. 5 B-VG keine Mitwirkung des Bundesrates.

 

Der Budgetausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 11. Mai 2021 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Andreas Ottenschläger die Abgeordneten Dr. Christoph Matznetter, Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA, MMag. DDr. Hubert Fuchs und Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer sowie der Bundesminister für Finanzen Mag. Gernot Blümel, MBA.

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit (dafür: V, G, dagegen: S, F, N) beschlossen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Budgetausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (811 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2021 05 11

                         Andreas Ottenschläger                                                    Gabriel Obernosterer

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann