846 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP
Bericht
des Budgetausschusses
über den Antrag 1560/A der Abgeordneten Gabriel Obernosterer, Dr. Elisabeth Götze, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz, mit dem die Begründung von Vorbelastungen durch die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort genehmigt wird, geändert wird
Die Abgeordneten Gabriel Obernosterer, Dr. Elisabeth Götze, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 22. April 2021 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:
„Die Corona-Pandemie bringt zahlreiche Schwierigkeiten für Menschen und Unternehmen mit sich; dies sind vor allem die gesundheitlichen Herausforderungen, die Arbeitslosigkeit, der zögerliche Konsum sowie die globalen wirtschaftlichen Auswirkungen. Die österreichische Bundesregierung hat daher im September 2020 mit der Investitionsprämie ein Impulsprogramm gestartet, um die Resilienz und die Wettbewerbsfähigkeit österreichischer Betriebe durch Investitionen zu stärken. Die hohe Nachfrage hat volkswirtschaftlich eine uneingeschränkt positive Signalwirkung.
Nachdem zum Start der Fördermaßnahme vor allem mittlere und große Unternehmen Anträge gestellt haben, kommen die Anträge im letzten Drittel der Einreichperiode insbesondere von Klein- und Kleinstunternehmen. Ihr Anteil an den gestellten Anträgen liegt nunmehr bei 85 Prozent. Die Prämie hebelt das Zehnfache an Investitionen in das abnutzbare Anlagevermögen und löst damit wichtige Wachstumseffekte aus. Die Hälfte aller Investitionen werden in den Zukunftsfeldern Digitalisierung, Ökologisierung und Gesundheit getätigt. Damit verknüpfen sich mit dieser Fördermaßnahme essentielle Struktureffekte.
Der Beantragungszeitraum für das Förderungsprogramm endete mit 28. Februar 2021. Insgesamt wurden rund 258.600 Anträge mit einem Investitionsvolumen in der Größenordnung von EUR 85,46 Mrd. bei der Abwicklungsagentur Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws) eingereicht. Es ist ein Zuschussvolumen in der Größenordnung von EUR 7,8 Mrd. beantragt. Die begleitende Evaluierung der Fördermaßnahme und die Erfahrungen der aws lassen auf einen effektiven Liquiditätsbedarf von EUR 5 Mrd. schließen. Das zur Verfügung stehende Budget von EUR 3 Mrd. ist weit ausgeschöpft. Die aws kann keine Genehmigungen mehr aussprechen. Die österreichische Bundesregierung reagiert daher auf die dynamische Antragsentwicklung und stellt ein Liquiditätsbudget von EUR 5 Mrd. zur Verfügung, um Vorzieheffekte bei Investitionen zu ermöglichen und der Konjunktur einen entscheidenden Impuls zu geben.“
Der Budgetausschuss hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 11. Mai 2021 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Dr. Elisabeth Götze die Abgeordneten Peter Haubner, Franz Hörl, Maximilian Lercher, MMag. DDr. Hubert Fuchs, Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Ing. Reinhold Einwallner, Dr. Christoph Matznetter und Dr. Helmut Berger (Leiter des Budgetdienstes) sowie die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort Dr. Margarete Schramböck und die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus Elisabeth Köstinger.
Bei der Abstimmung wurde der Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit (dafür: V, G, dagegen: S, F, N) beschlossen.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Budgetausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.
Wien, 2021 05 11
Dr. Elisabeth Götze Gabriel Obernosterer
Berichterstatterin Obmann