20. Führerscheingesetz-Novelle
Vereinfachte wirkungsorientierte Folgenabschätzung
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Einbringende Stelle: |
BMK |
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Vorhabensart: |
Bundesgesetz |
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Laufendes Finanzjahr: |
2021 |
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Inkrafttreten/ Wirksamwerden: |
2021 |
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Vorblatt
Problemanalyse
Aktuelle terroristische Aktivitäten in Österreich.
Ziel(e)
Unterbindung der Mobilität von Personen, die strafbare Handlungen in Verbindung mit Terrorismus begangen haben.
Inhalt
Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):
Einfügen der "Terrorismusparagraphen" in die Liste der bestimmten Tatsachen in § 7 Abs. 3 FSG.
Beitrag zu Wirkungsziel oder Maßnahme im Bundesvoranschlag
Das Vorhaben trägt dem Wirkungsziel "Verbesserung der Verkehrssicherheit" der Untergliederung 41 Mobilität im Bundesvoranschlag des Jahres 2021 bei.
Aus der gegenständlichen Maßnahme ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen auf den Bund, die Länder, die Gemeinden oder auf die Sozialversicherungsträger
Anmerkungen zu sonstigen, nicht wesentlichen Auswirkungen:
Zusätzliche Kosten oder finanzielle Auswirkungen sind mit dieser Novelle nicht verbunden
Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union
Unionsrecht wird nicht tangiert
Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens
keine
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