856 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Bauten und Wohnen

über den Antrag 1245/A(E) der Abgeordneten Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Evaluierung von Möglichkeiten der Beaufsichtigung von Wiener Wohnen durch den Bund im Sinne der Transparenz

Die Abgeordneten Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 20. Jänner 2021 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Der Wiener Gemeindebau mit seinen etwa 220.000 Wohnungen ist grundsätzlich eine wichtige Säule leistbarer Wohnversorgung und jedweden Privatisierungstendenzen ist eine klare Absage zu erteilen. Umso schwerer wiegen die Versäumnisse und Missstände innerhalb von Wiener Wohnen, unter denen diese sozial gebundene Substanz erheblichen Schaden nimmt. Die Unternehmung Stadt Wien – Wiener Wohnen den Wohnungsbestand in einem ordnungsgemäßen, adäquaten Zustand zu erhalten. Ein Rechnungshofrohbericht, der in der Tageszeitung Der Kurier im Artikel „Gemeindewohnungen: Sanierung geht nicht schnell genug“ vom 31.07.2020 zitiert wird, veranschaulicht die Dramatik der Situation: „Demnach waren neun Prozent der Objekte in einem tendenziell schlechten bis schlechten Zustand, 65 Prozent in einem dem Alter entsprechend guten bis tendenziell schlechten Zustand und lediglich 26 Prozent in einem guten bis dem Alter entsprechend guten Zustand.“ Die Prüfer des Rechnungshofes bemängelten, dass die im Zeitraum 2013 bis 2023 durchgeführten bzw. geplanten Sanierungsmaßnahmen lediglich 45 Prozent des seitens Wiener Wohnen angestrebten Sanierungsvolumens von 7.300 Wohnungen jährlich ausmachten. Das entspräche einem Zyklus von 30 Jahren. Der faktisch aber wesentlich überdehnte, tatsächliche Sanierungszyklus bringt wiederum – neben mangelhafter Wohnqualität – ökonomische Mehrkosten mit sich. Die Tageszeitung Die Presse berichtet im Artikel „Wiens marode Gemeindebauten“ vom 7.10.2020 weitere Details: So gestaltete sich die Sanierungsquote im Jahr 2019 sogar rückläufig. Gleichzeitig sank nicht nur die Zahl der sanierten Objekte, sondern sanken auch die eingesetzten Mittel pro Wohnung: 14.528 Euro wurden demnach im Jahr 2013 investiert, im Jahr 2013 lag dieser Betrag nur mehr bei 11.412 Euro. Hier ist insbesondere zu berücksichtigen, dass im selben Zeitraum die Gewerkskosten massiv gestiegen sind, was die Situation weiter verschärft. Hans Jörg Ulreich, Sprecher der Immobilien- und Vermögenstreuhänder der WKO, schätzt gegenüber dem Medium den Investitionsbedarf von Wiener Wohnen auf zumindest fünf Milliarden Euro entsprechend einer konservativen Schätzung.

Dies ist ein wesentliches Beispiel für das Jahrzehntelange, erhebliche Versagen von SPÖ-Wohnbaustadträten im Bereich des sozialen Wohnungswesens. In Anbetracht dieser Tatsache ist es dringend geboten, rechtliche Möglichkeiten zu evaluieren, Wiener Wohnen der Aufsicht des Bundesministeriums für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort zu unterstellen. Umso mehr, als das Regierungsprogramm zwischen SPÖ und NEOS auf Wiener Ebene im Abschnitt „Leistbare Stadt“ wörtlich eine „Sanierungsoffensive“ im Bereich des Gemeindebaus vorsieht. Hier muss der Bund kontrollieren können, ob die entsprechenden Mittel tatsächlich effizient eingesetzt werden, um den Nutzen für die Menschen und einen transparenten Einsatz der Mittel tatsächlich zu gewährleisten.“

Der Ausschuss für Bauten und Wohnen hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 12. Mai 2021 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Mag. Philipp Schrangl die Abgeordneten Andreas Ottenschläger und Mag. Felix Eypeltauer.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (für den Antrag: F, N, dagegen: V, S, G).

 

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Andreas Ottenschläger gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Bauten und Wohnen somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2021 05 12

                         Andreas Ottenschläger                                                       Mag. Ruth Becher

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau