857 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Bauten und Wohnen

über den Antrag 1189/A(E) der Abgeordneten Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen betreffend die erforderliche Evaluierung der Vergabe sozial gebundenen Wohnraumes an Drittstaatsbürger

Die Abgeordneten Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 11. Dezember 2020 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Das Nachrichtenmagazin „profil“ analysierte im Artikel „Wien: Wer wohnt eigentlich im Gemeindebau?“ vom 7.12.2018 die aktuelle Belegungssituation. Die Schlüsse sind dramatisch – sowohl unter sozial- wie integrationspolitischen Aspekten. In den Jahren von 2007 bis 2016 sank die Anzahl der Bewohner ohne Migrationshintergrund demnach auf 43 Prozent. Aus Staaten der Europäischen Union stammen elf Prozent der Bewohner. Integration in unsere Gesellschaft ist unter diesen Gegebenheiten kaum mehr möglich. Die dramatischen Folgen auch gescheiterter Zuwanderungs- und Integrationspolitik veranschaulicht die schreckliche Terror-Nacht in Wien. Der verurteilte Terrorist und IS-Anhänger Kujtim F. lebte in einer Gemeindewohnung in Wien-Donaustadt. Er löste – nach seiner Verurteilung – ein Jungwiener-Ticket und erhielt nach 81 Tagen eine leistbare Wohnung, wie die „Kronen Zeitung“ im Artikel „Warum bekam Terrorist so schnell Sozialwohnung?“ vom 6.11.2020 berichtet. Gleichzeitig warten 15.000 Wiener alleine bei Wiener Wohnen oft jahrelang auf eine günstige Wohnung.

Die Vergabe von sozial gebundenem bzw. gefördertem Wohnraum an Drittstaatsbürger ist zu evaluieren – unter regionalen, sozialpolitischen, integrationspolitischen und quantitativen Aspekten. Der weiteren Etablierung von Parallelgesellschaften – wie sie sich auch in diesem Segment zum Teil bereits deutlich entwickelt haben – ist entgegenzutreten. Eine fehlgeleitete Belegungspolitik kann – nebst anderen Faktoren – die Entwicklung und Ausbreitung islamistischer Milieus begünstigen. Bisher werden die Zahlen zu Fehlentwicklungen in diesem Bereich meist hintangehalten. Das muss sich im Interesse der Österreicher ändern. Auch hier müssen Fehlentwicklungen korrigiert werden. Wohnraum bildet den örtlichen Ausgangspunkt von Integration. Er kann Grundlage für friedliches Zusammenleben bilden oder zum Nährboden für etwa islamistische Subkulturen, Extremismus und Terrorismus werden.“

 

Der Ausschuss für Bauten und Wohnen hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 12. Mai 2021 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Mag. Philipp Schrangl die Abgeordneten Mag. Yannick Shetty, Andreas Ottenschläger, Dr. Astrid Rössler, Michael Schnedlitz und Maximilian Lercher.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (für den Antrag: F, dagegen: V, S, G, N).

 

Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli gewählt.


 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Bauten und Wohnen somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2021 05 12

                            Mag. Nina Tomaselli                                                         Mag. Ruth Becher

                                  Berichterstatterin                                                                           Obfrau