858 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Bauten und Wohnen

über den Antrag 1186/A(E) der Abgeordneten Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Zielsetzungen der EU-Kommission zur Massenmigration in den sozialen Wohnbau

Die Abgeordneten Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 11. Dezember 2020 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Im „Aktionsplan für Integration und Inklusion 2021-2027“ der EU-Kommission vom 24.11.2020 finden sich im Bereich „Housing“ wohnpolitisch wie integrationspolitisch realitätsferne und verantwortungslose Zielsetzungen. Aus Seite 15 des genannten Berichts geht pauschal hervor, dass auch Migranten Zugang in den sozialen Wohnbau haben sollen. Besonders in den Fokus der wohnpolitischen Bemühungen der EU-Kommission rücken Flüchtlinge und Asylwerber. Insbesondere die angespannte Lage auf den österreichischen Wohnungsmärkten erlaubt einen weiteren Zustrom von Migranten und Asylwerbern in den sozialen Wohnbau nicht. Im Gegenteil: Der Anteil an Menschen mit Migrationshintergrund ist – etwa im Bereich des Wiener Gemeindebaus – bereits im Vergleich zur Gesamtbevölkerung überhöht: Das Nachrichtenmagazin „profil“ analysierte im Artikel „Wien: Wer wohnt eigentlich im Gemeindebau?“ vom 7.12.2018 die aktuelle Belegungssituation. Die Schlüsse sind dramatisch – sowohl unter sozial- wie integrationspolitischen Aspekten. In den Jahren von 2007 bis 2016 sank die Anzahl der Bewohner ohne Migrationshintergrund demnach auf 43 Prozent. Aus Staaten der Europäischen Union stammen elf Prozent der Bewohner. Weitere Zugangserleichterungen für Migranten würden im Umkehrschluss unmittelbar Verschlechterungen für Österreicher in der Versorgung mit leistbarem Wohnraum mit sich bringen. Auch integrationspolitisch müssen diese Bestrebungen klar abgelehnt werden: Erfolgreiche Integration in unsere Gesellschaft muss eine Vorbedingung für den Zugang in den sozialen Wohnbau sein. So werden Integrationsanreize geschaffen und der weiteren Etablierung von Parallel- oder gar Gegengesellschaften entgegengewirkt.

Die Mitglieder der Bundesregierung sind im Interesse der Österreicher verpflichtet, die bezeichneten Zielsetzungen der EU-Kommission auch auf EU-Ebene abzulehnen und dies zu bekunden.“

 

Der Ausschuss für Bauten und Wohnen hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 12. Mai 2021 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Mag. Philipp Schrangl die Abgeordneten Mag. Yannick Shetty und Andreas Ottenschläger.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (für den Antrag: F, dagegen: V, S, G, N).

 

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Andreas Ottenschläger gewählt.


 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Bauten und Wohnen somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2021 05 12

                         Andreas Ottenschläger                                                       Mag. Ruth Becher

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau