859 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Justizausschusses

über die Regierungsvorlage (808 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz zur Durchführung der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA-DG) erlassen und mit dem das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz, das Bundesgesetz über die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, das Auslieferungs- und Rechtshilfegesetz, das Finanzstrafgesetz und das Strafgesetzbuch geändert werden (Strafrechtliches EU-Anpassungsgesetz 2021 – StrEU-AG 2021)

Es ist die Verordnung (EU) 2017/1939 zur Durchführung einer Verstärkten Zusammenarbeit zur Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft (in der Folge: EUStA-VO), ABl. Nr. L 283 vom 31.10.2017, S. 1, umzusetzen.

Es sind Bestimmungen zur Durchführung der Verordnung (EU) 2018/1805 über die gegenseitige Anerkennung von Sicherstellungs- und Einziehungsentscheidungen, ABl. Nr. L 303 vom 28.11.2018, S. 1, zu erlassen.

Aufgrund des Vertragsverletzungsverfahrens der Europäischen Kommission gegen Österreich sind Änderungen bei der Umsetzung des Rahmenbeschlusses 2002/584/JI über den Europäischen Haftbefehl und die Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten, ABl. Nr. L 190 vom 18.7.2002, S. 1 (in der Folge: RB EHB) vorzunehmen.

Die vorliegende Regierungsvorlage verfolgt daher nachstehende Ziele:

- Schaffung von Begleitgesetzgebung, die die Unabhängigkeit der EUStA und die Effizienz der von ihr geführten Verfahren sicherstellt.

- Schaffung von Durchführungsbestimmungen, die so weit wie möglich die Gegebenheiten der nationalen Bestimmungen über das Strafverfahren aufgreifen und die wirksame Vollstreckung von Sicherstellungs- und Einziehungsentscheidungen anderer Mitgliedstaaten in Österreich sicherstellen.

- Legistische Maßnahmen, die die baldige Einstellung des Vertragsverletzungsverfahrens gegen Österreich bewirken.

 

Der Justizausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 18. Mai 2021 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Mag. Agnes Sirkka Prammer die Abgeordneten Nurten Yilmaz, Mag. Selma Yildirim, Mag. Harald Stefan, Dr. Johannes Margreiter, Mag. Ulrike Fischer und Dr. Harald Troch sowie die Bundesministerin für Justiz Dr. Alma Zadić, LL.M. und die Ausschussobfrau Abgeordnete Mag. Michaela Steinacker.

 

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit (dafür: V, S, G, N, dagegen: F) beschlossen.

 


 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Justizausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (808 der Beilagen) die verfassungs­mäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2021 05 18

                    Mag. Agnes Sirkka Prammer                                          Mag. Michaela Steinacker

                                  Berichterstatterin                                                                           Obfrau