865 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP
Bericht
des Landesverteidigungsausschusses
über den Antrag 1405/A(E) der Abgeordneten Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Strukturierung des Truppenübungsplatzes Allentsteig als Sicherheitsinsel
Die Abgeordneten Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 09. März 2021 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:
„Sogenannte „Sicherheitsinseln“ sollen im Krisen- und Katastrophenfall möglichst autark für eine längere Zeit als Schutz- und Rückzugsort für Personal, Fachleute und teils sogar für die Bevölkerung dienen. In Niederösterreich sind derzeit mit der Benedek-Kaserne in Bruckneudorf und der Burstyn- Kaserne in Zwölfaxing zwei Standorte festgelegt, die zu Sicherheitsinseln ausgebaut werden. Die Region Waldviertel kann mit diesen beiden Standorten im Krisen- bzw. Katastrophenfall jedoch nicht ausreichend versorgt werden.
Der Truppenübungsplatz Allentsteig verfügt bereits über einige Anforderungen an eine Sicherheitsinsel, so gibt es eine eigene Tankanlage, eine eigene Wasserversorgung, eine Notstromanlage und ausreichend Lagerkapazitäten für die Bevorratung von Versorgungsgütern.
Seit Abschaffung der Truppenküche werden die Soldaten am Truppenübungsplatz Allentsteig (TÜPLA) im Rahmen von „Cook & Chill“ bewirtet. Dabei handelt es sich um eine Komponentenverpflegung, also eine Zusammensetzung aus fertiggestellten Einzelspeisen, wobei sämtliche Speisen in der Kaserne Wiener Neustadt gegart, verpackt und dann tiefgefroren werden und anschließend mit LKWs nach Allentsteig transportiert werden, wo die Speisen nur noch aufgewärmt werden müssen. Dabei entsteht nicht nur mehr Verpackungsmüll, auch die Qualität dürfte bei der Komponentenverpflegung wohl kaum jener der Truppenküche entsprechen. Am TÜPLA könnte man die Truppenküche ohne viel Aufwand wieder einführen und somit könnte der Truppenübungsplatz Allentsteig eine weitere Grundvoraussetzung für die Strukturierung als Sicherheitsinsel erfüllen, zumal eine Truppenküche einen wichtigen Aspekt darstellt, um Autarkie hinsichtlich des militärischen Eigenbedarfs sicherzustellen.
Zuletzt müsste auch die Wärmeversorgung sichergestellt werden, wobei der Truppenübungsplatz Allentsteig sämtliche Ressourcen hätte, um die Wärmeversorgung für die beiden am Areal befindlichen Kasernen, Lichtenstein-Kaserne sowie das Lager Kaufholz, selbst sicherzustellen. Das Personal für die Schadholzaufarbeitung gibt es bereits sowie auch die notwendigen Geräte sind ohnedies bereits vor Ort und im Einsatz.
Durch Wiedereinführung der Truppenküche und durch Sicherstellung der eigenen Wärmeversorgung würde der Standort in Allentsteig daher ebenfalls alle Anforderungen an eine Sicherheitsinsel erfüllen. Als dritte Sicherheitsinsel Niederösterreichs könnte der Truppenübungsplatz Allentsteig im Ernstfall dann sogar das ganze Waldviertel versorgen.“
Der Landesverteidigungsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 01. Juni 2021 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Alois Kainz die Abgeordneten Johann Höfinger; David Stögmüller; Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Petra Wimmer sowie die Bundesministerin für Landesverteidigung Mag.a Klaudia Tanner.
Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Mag. Friedrich Ofenauer, Robert Laimer, Dr. Reinhard Eugen Bösch, David Stögmüller, Douglas Hoyos-Trauttmansdorff einen selbständigen Entschließungsantrag gem. § 27 Abs. 3 GOG-NR betreffend autarke Infrastruktur — autarke Kasernen eingebracht, der einstimmig beschlossen wurde.
Dieser selbständige Entschließungsantrag war wie folgt begründet:
„Zum bestmöglichen Schutz unserer Heimat gehört ein leistungsfähiges Bundesheer mit starken Kasernenstandorten sowie Investitionen in den Ausbau und die Modernisierung der Infrastruktur. Damit das Österreichische Bundesheer (ÖBH) in Krisensituationen so lange wie erforderlich autark eingesetzt werden kann, ist eine Stärkung der Resilienz Österreichs im Allgemeinen und das ÖBH im Speziellen unbedingt erforderlich. Gerade für das ÖBH ist ein möglichst hoher Grad an Resilienz bzw. Autarkie anzustreben.
Autarke Kasernen gewährleisten die Sicherstellung und den Erhalt der eigenen militärischen Handlungsfähigkeit im Krisen- und Katastrophenfall und stellen die Voraussetzung für die Implementierung von Schutz- und Hilfezonen dar.
Der Nationalrat hat in der Entschließung 158/E(A) einstimmig festgehalten, „dass Kasernen im Sinne des Katastrophenvorbehaltes so gestärkt werden, dass im eventuellen Katastrophen- oder Krisenfall die Selbstversorgungsfähigkeit, Resilienz sowie Nachhaltigkeit gewährleistet ist. Außerdem sollen Kasernen in solcher Weise ausgebaut werden, dass diese die für die Selbstversorgungsfähigkeit erforderliche Autarkie (hinsichtlich Strom, Wärmeerzeugung, Wasser, Abwasser, Verpflegung, Betriebsmittel und Sanitätsversorgung) vorweisen können.“
Speziell ausgewählte Standorte sollen als Schutz- und Hilfezone befähigt sein, Einsatzorganisationen und zivile Akteure des gesamtstaatlichen Krisen- und Katastrophenmanagements für einen festgelegten Zeitraum zu unterstützen.
Eine Schutz- und Hilfezone ist eine autarke militärische Liegenschaft bzw. Kaserne und bezweckt die Unterstützung von regionalen Behörden, Organisationen und sonstigen Bedarfsträgern im großräumigen Krisen- und Katstrophenfall. Eine Schutz-und Hilfezone wird von den Bedarfsträgern bezogen, wenn von ihren Standorten aus die Führungsfähigkeit nicht mehr gegeben ist und die Aufgaben im Krisen- und Katastrophenmanagement nicht mehr vollständig oder nur mehr teilweise wahrgenommen werden können. Sie bildet eine geschützte logistische Basis und einen Umschlag- und Verteilungspunkt von der aus durch externe Bedarfsträger Versorgungsmaßnahmen durchgeführte werden können. Grundsätzlich ist von einem durchgängigen Schichtbetrieb auszugehen.
Des Weiteren soll die Schutz- und Hilfezone auch als zivile Anlaufstelle zur Krisenkommunikation für die umliegende Bevölkerung dienen, um gesicherte und verlässliche Informationen über Maßnahmen zur Krisenbewältigung zu erhalten.“
Der den Verhandlungen zu Grunde liegende Entschließungsantrag 1405/A(E) der Abgeordneten Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen fand nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (für den Antrag: S, F, N dagegen: V, G).
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Landesverteidigungsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle
1. diesen Bericht hinsichtlich des Entschließungsantrags 1405/A(E) zur Kenntnis nehmen und
2. die angeschlossene Entschließung annehmen.
Wien, 2021 06 01
Alois Kainz Dr. Reinhard Eugen Bösch
Berichterstattung Obmann