867 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP
Bericht
des Volksanwaltschaftsausschusses
über den 44. Bericht der Volksanwaltschaft (1. Jänner bis 31. Dezember 2020) (III-224 der Beilagen)
Mit dem vorliegenden Band dokumentiert die Volksanwaltschaft ihre Tätigkeit im Jahr 2020.
Erstmals legt die Volksanwaltschaft ihren Tätigkeitsbericht in drei Bänden vor. Dies ist der besonderen Situation des Jahres 2020 geschuldet. Die Herausforderungen der Pandemie und die damit verbundenen Einschränkungen des öffentlichen und privaten Lebens, mit denen die Bevölkerung konfrontiert ist, fanden ihren Niederschlag in der Prüf- und Kontrolltätigkeit der Volksanwaltschaft. Missstände und unverhältnismäßige Eingriffe in Menschenrechte, die in diesem Zusammenhang festgestellt wurden, führten zu dem Entschluss, diese Problematik in einem zusätzlichen dritten Band gesondert darzustellen. Dieser COVID-19-Band enthält Prüfergebnisse aus der nachprüfenden Kontrolle wie auch der präventiven Menschenrechtskontrolle. Ein umfassendes Bild der Tätigkeit der Volksanwaltschaft im Jahr 2020 ergibt sich daher erst in der Zusammenschau aller drei Bände.
Dieser Band ist schwerpunktmäßig der Kontrolle der Verwaltung gewidmet. Auf den ersten Blick unterscheiden sich die Kennzahlen zum Beschwerdeaufkommen und zur Prüftätigkeit nicht von jenen der letzten Jahre: Rund 18.000 Menschen wandten sich an die Volksanwaltschaft, 8.777 Prüfverfahren wurden eingeleitet. Diese Zahlen sind jedoch vor dem Hintergrund zu sehen, dass sich die Arbeit und das Umfeld der Volksanwaltschaft durch die Krise stark verändert haben; darauf musste mit entsprechenden Maßnahmen reagiert werden.
Aufgrund der pandemiebedingten Kontaktbeschränkungen war die Volksanwaltschaft nicht im gewohnten Maße für die Bevölkerung erreichbar. Persönliche Vorsprachen, Sprechtage und Veranstaltungen waren über viele Wochen nicht möglich. Durch verstärkte Medienpräsenz und neue Kommunikationskanäle wie die Einführung telefonischer Sprechtage konnte die Bevölkerung dennoch gezielt erreicht und angesprochen werden. Zusätzlich war die Volksanwaltschaft in ihren Arbeitsabläufen zu Umorganisationen gezwungen. Wie in allen Bundesbehörden und vielen Unternehmen wurde in Zeiten des Lockdowns großteils auf Homeoffice umgestellt.
Die Ergebnisse der Prüftätigkeiten werden auf über 130 Seiten ausführlich behandelt. Die einzelnen Beiträge machen deutlich, mit welchen Problemen die Bevölkerung im Kontakt mit den Behörden konfrontiert ist, welche menschlichen Schicksale hinter den Beschwerden liegen. Die durchgeführten Prüfverfahren bilden eine Grundlage, nicht nur Schwachstellen und Fehlentwicklungen in der Verwaltung aufzuzeigen, sondern auch auf Chancen zur Verbesserung hinzuweisen. Gegenstand dieses Bands ist auch die Tätigkeit der Rentenkommission, der ein eigenes Kapitel gewidmet ist.
Erfreulich ist das Ergebnis einer im Jahr 2020 veröffentlichten IMAS-Studie, wonach die Volksanwaltschaft in der Bevölkerung nicht nur einen sehr hohen Bekanntheitsgrad hat, sondern auch großes Vertrauen genießt. Das ist besonders in Zeiten großer Verunsicherung bedeutsam.
Der Volksanwaltschaftsausschuss hat den gegenständlichen Bericht der Volksanwaltschaft in seinen Sitzungen am 1. und 2. Juni 2021 in Verhandlung genommen. An der Debatte zu Band 1 (Kontrolle der öffentlichen Verwaltung) beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Peter Weidinger die Abgeordneten Ing. Josef Hechenberger, Rudolf Silvan, Sabine Schatz, Petra Bayr, MA MLS, Ing. Reinhold Einwallner, Mario Lindner, Mag. Christian Ragger, Edith Mühlberghuber, Rosa Ecker, MBA, Peter Schmiedlechner, Mag. Eva Blimlinger, Mag. Ulrike Fischer, Dr. Stephanie Krisper, Dr. Johannes Margreiter und Carina Reiter sowie die Volksanwälte Mag. Bernhard Achitz, Werner Amon, MBA und Dr. Walter Rosenkranz und die Ausschussobfrau Abgeordnete Martina Diesner-Wais.
Anschließend wurden die Verhandlungen einstimmig vertagt.
Am 2. Juni 2021 wurden die Verhandlungen zum gegenständlichen Bericht wieder aufgenommen. In der Debatte zu Band 2 (Präventive Menschenrechtskontrolle) und Band 3 (COVID-19) meldeten sich die Abgeordneten Mag. Elisabeth Scheucher-Pichler, Dr. Gudrun Kugler, Mag. Romana Deckenbacher, Rudolf Silvan, Sabine Schatz, Mario Lindner, Mag. Christian Drobits, Ing. Reinhold Einwallner, Mag. Christian Ragger, Rosa Ecker, MBA, Edith Mühlberghuber, Christian Lausch, David Stögmüller, Bedrana Ribo, MA, Mag. Ulrike Fischer, Dr. Stephanie Krisper und Dr. Johannes Margreiter sowie die Volksanwälte Mag. Bernhard Achitz, Werner Amon, MBA und Dr. Walter Rosenkranz und die Ausschussobfrau Abgeordnete Martina Diesner-Wais zu Wort.
Bei der Abstimmung wurde einstimmig beschlossen, dem Nationalrat die Kenntnisnahme des gegenständlichen Berichtes zu empfehlen.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Volksanwaltschaftsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle den 44. Bericht der Volksanwaltschaft (1. Jänner bis 31. Dezember 2020) (III-224 der Beilagen) zur Kenntnis nehmen.
Wien, 2021 06 02
Peter Weidinger Martina Diesner-Wais
Berichterstatter Obfrau