868 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Familie und Jugend

über den Antrag 1701/A(E) der Abgeordneten Barbara Neßler, Norbert Sieber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Weiterentwicklung des Mutter-Kind-Passes zu einem Eltern-Kind-Pass bis zum 18. Lebensjahr sowie

über den Antrag 1330/A(E) der Abgeordneten Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen betreffend Eltern-Kind-Pass

Antrag 1701/A(E)

Die Abgeordneten Barbara Neßler, Norbert Sieber, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 26. Mai 2021 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Nach Feststellen einer Schwangerschaft erhält jede Schwangere mit Wohnsitz in Österreich von ihrem betreuenden Arzt oder ihrer betreuenden Ärztin einen Mutter-Kind-Pass. Der Pass dient der gesundheitlichen Vorsorge für Schwangere und Kleinkinder bis zum vollendeten fünften Lebensjahr (max. 62. Lebensmonat).

Die im Mutter-Kind-Pass-Programm vorgesehenen Untersuchungen stellen eine Gelegenheit zur gesundheitsförderlichen Beratung und zur Früherkennung von Krankheiten oder Entwicklungsverzögerungen dar. Der Mutter-Kind-Pass zielt darauf ab, dass alle Schwangeren und Eltern von Kleinkindern die Gelegenheit zur bestmöglichen Vorsorge für Mutter und Kind nützen und dieses Angebot in Anspruch nehmen. Der eingeschlagene Weg hinsichtlich der Verpflichtung zur Durchführung von Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen ist in diesem Zusammenhang eine Erfolgsgeschichte und hat unter anderem wesentlich zur Reduzierung der Säuglingssterblichkeit in Österreich beigetragen.

Der Mutter-Kind-Pass wurde im Jahr 1974 eingeführt und kontinuierlich weiterentwickelt. Die in den letzten 10 Jahren erarbeiteten Grundlagen zur Weiterentwicklung im Sinne eines modernen evidenzbasierten und bio-psycho-sozialen Ansatzes wurden jedoch bislang nicht vollständig umgesetzt.

Daher haben sich die Regierungsparteien im Regierungsübereinkommen auf die Weiterentwicklung des Mutter-Kind-Passes zum Eltern-Kind-Pass bis zum 18. Lebensjahr und auf die Aufnahme von standardisierten und qualitätsgesicherten Screenings zur psychischen Gesundheit, Ernährung, der Schaffung von Therapieoptionen und bessere Informationen und Beratung über Impfungen geeinigt.

Um die positiven Aspekte von verpflichtenden Maßnahmen auch über das Kleinkindalter hinaus zu fördern, ist die Verpflichtung zur Absolvierung der vorgesehenen Maßnahmen bis zum 18. Lebensjahr auszuweiten. Weiters ist eine zeitgemäße Weiterentwicklung in Richtung einer elektronischen Dokumentation im Sinne eines E-Eltern-Kind-Passes voranzutreiben.

Die Gesundheit von Müttern in der Schwangerschaft und das Wohlbefinden junger Familien legen den Grundstein für die Gesundheit und Entwicklung unserer Kinder und Jugendlichen. Durch Maßnahmen wie den Eltern-Kind-Pass will die Bundesregierung Familien darin unterstützen.“

 

Antrag 1330/A(E)

Die Abgeordneten Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 24. Februar 2021 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Österreich ist noch immer von altmodischen Rollenverständnissen und patriarchalen Strukturen geprägt. Die österreichische Familienpolitik bewegt sich dabei in einem Spannungsfeld zwischen konservativen Rollenbildern einerseits und paternalistischen staatlichen Eingriffen andererseits. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen und sozialen Strukturen behindern maßgeblich die faktische Gleichstellung. Diese Rollenbilder werden auch durch die Sprache und Formulierungen manifestiert und wirken sich so auf das Familienverständnis aus. Es braucht dringend einen neuen Blickwinkel auf unser Rollenverständnis und unsere Verhaltensweisen. Gesamtgesellschaftliche Entwicklungsprozesse finden mitunter schon in der Kleinkinderziehung ihren Ursprung. Um diesen Entwicklungsprozess voran zu treiben und bestmöglich zu unterstützen, müssen wir uns auch der Sprache annehmen. Zum Beispiel beim Mutter-Kind-Pass. Um tatsächlich für Gleichstellung zu sorgen müssen sich die „Normen“ in den Köpfen ändern.

Der Mutter-Kind-Pass dient der gesundheitlichen Vorsorge für Schwangere und Kleinkinder. So beinhaltet dieser die im Mutter-Kind-Programm vorgesehenen ärztlichen Untersuchungen während der Schwangerschaft bis hin zum 5. Lebensjahr des Kindes. Obwohl die Hauptverantwortung in der Schwangerschaft bei den Müttern liegt, spielt der zweite Elternteil in dieser Zeit und auch nach der Geburt eine essentielle Rolle. Es muss also unser Ziel sein, alle Elternteile hier weiter einzubinden und zu integrieren. Wir müssen den eingestaubten Rollenbildern und Klischees mit zukunftsgerichteter Politik und Bewusstseinsbildung entgegentreten, um so für alle modernen Familienformen die besten Rahmenbedingungen zu bieten.“

 

Der Ausschuss für Familie und Jugend hat den Entschließungsantrag 1330/A(E) erstmals in seiner Sitzung am 18. März 2021 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Abgeordneten Michael Bernhard die Abgeordneten Mag. Elisabeth Scheucher-Pichler, Christian Ries, Barbara Neßler und der Ausschussobmann Abgeordneter Norbert Sieber. Anschließend wurden die Verhandlungen vertagt.

In seiner Sitzung am 2. Juni 2021 hat der Ausschuss für Familie und Jugend den Entschließungsantrag 1701/A(E) in Verhandlung genommen. Als Berichterstatterin fungierte Abgeordnete Barbara Neßler. Außerdem wurden die Verhandlungen zum Entschließungsantrag 1330/A(E) wieder aufgenommen. An der gemeinsamen Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Michael Bernhard, Barbara Neßler, Petra Wimmer, Edith Mühlberghuber, Eva Maria Holzleitner, BSc sowie die Bundesministerin für Frauen, Familie, Jugend und Integration MMag. Dr. Susanne Raab und der Ausschussobmann Abgeordneter Norbert Sieber.

 

Bei der Abstimmung wurde der Entschließungsantrag 1701/A(E) der Abgeordneten Barbara Neßler, Norbert Sieber, Kolleginnen und Kollegen einstimmig beschlossen.

 

Der Entschließungsantrag 1330/A(E) gilt als miterledigt.

 

Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Barbara Neßler gewählt.

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Familie und Jugend somit den Antrag, der Nationalrat wolle die angeschlossene Entschließung annehmen.

Wien, 2021 06 02

                                Barbara Neßler                                                                 Norbert Sieber

                                  Berichterstatterin                                                                          Obmann