879 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über den Antrag 1251/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ärztegesetz 1998 geändert wird

Die Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 20. Jänner 2021 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Zu § 27 Abs. 13 letzter Satz:

Die Verpflichtung zur laufenden elektronischen Übermittlung der gemäß dem Gesundheitstelematikgesetz 2012 (GTelG 2012), BGBl. I Nr. 111/2012, erforderlichen Daten aus der Ärzteliste an die Bundesministerin/den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz ist bereits im GTelG 2012 ausreichend verankert, sodass der letzte Satz in § 27 Abs. 13 daher entfallen kann.

 

Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 22. Februar 2021 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Dr. Werner Saxinger, MSc die Abgeordneten Ing. Mag. (FH) Alexandra Tanda, Mag. Gerald Loacker, Ralph Schallmeiner und Philip Kucher sowie der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Rudolf Anschober und der Ausschussobmann Abgeordneter Mag. Gerhard Kaniak. Anschließend wurden die Verhandlungen vertagt.

In seiner Sitzung am 8. Juni 2021 hat der Gesundheitsausschuss den Initiativantrag 1251/A erneut in Verhandlung genommen. In der Debatte ergriffen die Abgeordneten Dr. Werner Saxinger, MSc, Mag. Gerald Loacker, Ralph Schallmeiner, Philip Kucher und Gabriela Schwarz sowie der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Dr. Wolfgang Mückstein und der Ausschussobmann Abgeordneter Mag. Gerhard Kaniak das Wort.

Bei der Abstimmung wurde der Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit (dafür: V, F, G, dagegen: S, N) beschlossen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2021 06 08

                      Dr. Werner Saxinger, MSc                                               Mag. Gerhard Kaniak

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann