890 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht und Antrag

des Gesundheitsausschusses

über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Pensionsgesetz und das Bundesbahnpensionsgesetz geändert werden

Im Zuge seiner Beratungen über den Antrag 1660/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz und das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz geändert werden, hat der Gesundheitsausschuss am 8. Juni 2021 auf Antrag der Abgeordneten Gabriela Schwarz und Ralph Schallmeiner mit Stimmenmehrheit (dafür: V, S, G, dagegen: F, N) beschlossen, dem Nationalrat gemäß § 27 Abs. 1 Geschäftsordnungsgesetz einen Selbständigen Antrag vorzulegen, der eine Novelle zum Pensionsgesetz und zum Bundesbahnpensionsgesetz zum Gegenstand hat.

Dieser Antrag war wie folgt begründet:

„Mit diesen Änderungen wird − entsprechend der Regelung im ASVG − die bisher aufgrund der COVID-19-Pandemie erfolgte befristete Verlängerung der Ansprüche auf Waisenversorgungsgenüsse auch weiterhin für die Dauer der COVID-19-Pandemie bis 30. September 2021 verlängert.“

 

In der Debatte ergriffen die Abgeordneten Mag. Markus Koza, Martina Diesner-Wais, Mag. Gerald Loacker und Gabriele Heinisch-Hosek sowie der Ausschussobmann Abgeordneter Mag. Gerhard Kaniak das Wort.

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Mag. Markus Koza gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2021 06 08

                             Mag. Markus Koza                                                      Mag. Gerhard Kaniak

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann