893 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Gleichbehandlungsausschusses

über den Antrag 1642/A(E) der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ende der Gewalt gegen Frauen! 

Die Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 20. Mai 2021 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Am 12. Mai 2021 beschloss die Bundesregierung ein ‚Maßnahmenpaket gegen Gewalt an Frauen und zur Stärkung von Gewaltprävention‘. Diesem viel zu späten Ministerratsbeschluss ging massiver politischer und gesellschaftlichen Druck in Form von Petitionen und Demonstrationen in ganz Österreich sowie offenen Briefen von KünstlerInnen und PolitikerInnen an die Bundesregierung voran. 24,6 Mio. Euro sollen nun künftig für Gewaltschutz, den Opferschutz und die Gewaltprävention zur Verfügung gestellt werden. Über konkrete Ausgestaltung und Zeitrahmen zur tatsächliche Umsetzung ist bis dato jedoch nur wenig bekannt. Die angekündigte Budgeterhöhung kann angesichts der dramatischen Situation vieler Frauen in Gewaltbeziehungen nur ein erster Schritt sein. VertreterInnen der Gewaltschutzeinrichtungen fordern daher ganz klar weiterhin 228 Mio. Euro und 3.000 neue Stellen im Opferschutz. Österreich hat sich durch das ‚Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt‘ (Istanbul Konvention) zu internationalen Standards im Gewaltschutz verpflichtet. Die Bundesregierung ist aufgefordert, diese umgehend umzusetzen und allfällige neue geplante Maßnahmen an den darin vorgesehenen Standards zu orientieren.“

 

Der Gleichbehandlungsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 9. Juni 2021 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Sabine Schatz die Abgeordneten Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller, Henrike Brandstötter, Mag. Meri Disoski und Rosa Ecker, MBA sowie die Bundesministerin für Frauen, Familie, Jugend und Integration MMag. Dr. Susanne Raab und die Ausschussobfrau Abgeordnete Gabriele Heinisch-Hosek.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit
(für den Antrag: S, F, dagegen: V, G, N).

 

Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Mag. Meri Disoski gewählt.


 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gleichbehandlungsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2021 06 09

                              Mag. Meri Disoski                                                     Gabriele Heinisch-Hosek

                                  Berichterstatterin                                                                           Obfrau