904 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP
Bericht
des Umweltausschusses
über den Antrag 1552/A(E) der Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen betreffend Bundesreparaturbonus
Die Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 22. April 2021 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:
„Die Bundeshauptstadt Wien hat einen sogenannten „Wiener Reparaturbonus“ eingeführt. Damit wird nicht nur ein ökologisches, sondern auch ein soziales und konsumentenschutzpolitisches Ziel verfolgt. Einerseits wird im Wiener Gewerbe eine zusätzliche Wertschöpfung vor Ort generiert und es werden Arbeitsplätze gesichert. Andererseits wird das Bewusstsein für eine ressourcenschonende Wirtschaft und Gesellschaft unterstützt.
Eine Reparatur leistet einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz. Damit reparieren finanziell attraktiver wird, kann der Wiener Reparaturbon bei Betrieben des Reparaturnetzwerks Wien, die am Förderprogramm teilnehmen, innerhalb der Aktionszeiträume eingelöst werden. Gefördert werden 50 Prozent der Bruttorechnungssumme bis zu einem maximalen Förderbetrag von 100 Euro.
Der Förderbetrag wird sofort von der Rechnung abgezogen. Die Nutzer müssen keine mühsamen Anträge zur Auszahlung stellen, wie auch die Anleitung auf YouTube erklärt: Video: Der Wiener Reparaturbon.
Im ersten Aktionszeitraum von 21. September bis 14. Dezember 2020 wurden mehr als 8.000 Gegenstände mit einem Reparaturbon wieder in Stand gesetzt und somit rund 190 Tonnen CO2 gespart. Die verlängerte Nutzungsdauer von Gegenständen trägt nicht nur zum Umweltschutz bei. Der Wiener Reparaturbon stärkt regionale Wirtschaftskreisläufe, hebt die Wertschöpfung in Wien, sichert Arbeitsplätze und fördert das Bewusstsein für einen ressourcenschonenden Lebensstil.
Eine Reparatur spart im Durchschnitt 24 Kilogramm CO2-Äquivalente. Eine Waschmaschine, die etwa 70 Kilogramm wiegt, verbraucht von der Herstellung bis zur Entsorgung rund 1.400 Kilogramm an Material. Das ist das 20-fache des Eigengewichts und etwa so schwer wie ein Mittelklassewagen. Selbst unter Berücksichtigung des geringeren Energieverbrauchs eines neuen Gerätes rechnet sich der Ersatz einer alten Waschmaschine aus ökologischen Gesichtspunkten frühestens nach 17 bis 23 Jahren.
Würde man die Lebensdauer aller Waschmaschinen, Notebooks, Staubsauger und Smartphones im EU-Raum um nur 1 einziges Jahr verlängern, könnten rund 4 Millionen Tonnen CO2 eingespart werden. Das wäre dieselbe Einsparung, die man erreichen würde, wenn plötzlich 2 Millionen Autos weniger auf den Straßen unterwegs wären. Aufbauend auf den Erfahrungen des „Wiener Reparaturbonus“ sollte daher auch auf Bundesebene ein Bundesreparaturbonus zur Ankurbelung der Wirtschaft geschaffen werden. Um die Corona-Wirtschafts- und Arbeitsmarktkrise zu überwinden, soll dieser mit einem Förderbeitrag von 1.000,- Euro angesetzt werden.“
Der Umweltausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 09. Juni 2021 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Walter Rauch die Abgeordneten Dr. Astrid Rössler, Michael Bernhard, Julia Elisabeth Herr, sowie die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie Leonore Gewessler, BA.
Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Johannes Schmuckenschlager, Dr. Astrid Rössler, Julia Elisabeth Herr einen selbständigen Entschließungsantrag gem. § 27 Abs. 3 GOG-NR betreffend Reparieren statt Wegwerfen: Österreichweite Förderung von Reparaturen eingebracht, der einstimmig beschlossen wurde.
Dieser selbständige Entschließungsantrag war wie folgt begründet:
„ Die Bundesregierung hat es sich zum Ziel gesetzt Reparaturen umfassend zu fördern und so das Prinzip „Reparieren statt Wegwerfen“ bestmöglich umzusetzen. Dies kann durch verschiedenste Maßnahmen ermöglicht werden. In einem ersten Schritt ist es unter dem Schlagwort „Reparieren statt Wegwerfen“ etwa bereits zu einer Mehrwertsteuersenkung auf kleine Reparaturdienstleistungen gekommen. Zudem wurde im November im EU-Unterausschuss eine verbindliche Stellungnahme beschlossen, wonach sich Österreich auf EU-Ebene für eine Änderung der Mehrwertsteuerrichtlinie einsetzen sollte, damit auch Steuersenkungen für sogenannte große Reparaturen möglich werden können.
Zuletzt wurde im Zuge der AWG Novelle vorgesehen, dass für die Förderung der Reparatur von Elektro(alt)geräten ein Beitrag in der Höhe von 5% Summe der jährlich für die Entpflichtung eingenommenen Entgelte zur Verfügung gestellt werden soll. Gefördert werden können dabei zB ökosoziale Projekte, Pilotprojekte zur Verbesserung der getrennten Erfassung von re-use-fähigen Elektroaltgeräten und Kooperationsprojekte zur Herstellung eines flächendeckenden Angebotes für ReUse.
Echte Kreislaufwirtschaft arbeitet nach den Prinzipien „Vermeiden, Wiederverwenden und Verwerten“, denn wertvolle Ressourcen müssen verantwortungsbewusst, sparsam und effizient genutzt werden. Der Abfall von heute ist der Rohstoff von morgen. Längere Lebenszyklen machen nicht nur aus ökologischer und ökonomischer Sicht Sinn: Auch die Konsumentinnen und Konsumenten genießen die Vorteile von langlebigen und innovativen Produkten.
Diesem Grundgedanken folgend ist auch auf europäischer Ebene die Ermöglichung wirtschaftlich sinnvoller Reparaturen ein zentraler Eckpunkt der Europäischen Verbraucherschutzpolitik. Zuletzt ist hier etwa auf 10 Verordnungen zu verweisen, die am 1. März 2021 in Kraft getreten sind und die wichtige Neuerungen bringen, um die Reparierbarkeit und die Recyclingfähigkeit von Geräten weiter zu verbessern. Diese Europäischen Verordnungen basieren allesamt auf der Ökodesign-RL und beinhalten als zentrale Punkte eine Erleichterung des Austauschs von Ersatzteilen und die Verpflichtung, dass die wichtigsten Teile sowie Reparatur- und Wartungsinformationen für die Endnutzer und gegebenenfalls fachlich kompetente Reparateure je nach Produkt mindestens 7-10 Jahre lang zur Verfügung stehen. Dabei sind verschiedene Produktgruppen wie etwa Waschmaschinen und Waschtrockner, Geschirrspüler, elektronische Displays, Haushaltskühlgeräte, externe Netzteile und Elektromotoren umfasst (https://ec.europa.eu/info/energy-climate-change-environment/standards-tools-and-labels/products-labelling-rules-and-requirements/energy-label-and-ecodesign/about_de#Ecodesign).
In einem weiteren Schritt sollen Reparaturen nun gezielt gefördert werden, um eine Reparatur statt einem Austausch auch wirtschaftlich noch attraktiver zu machen. Dies sollte durch eine Förderung von Reparaturdienstleistungen für Elektro- und Elektronikgeräte erfolgen (z.B. Gartengeräte, Geräte zum Nähen, Haushaltsgeräte, IT- und Telekommunikationsgeräte, Körperpflegegeräte, Küchengroßgeräte, Küchenkleingeräte, Reinigungsgeräte, Spielzeuge elektronisch, Unterhaltungselektronik, Wäschepflege, elektronische Werkzeuge für den Haushalt etc.). Ein zusätzlicher positiver Effekt einer solchen Maßnahme wäre der Erhalt der Wertschöpfung auf regionaler Ebene. Eine solche Maßnahme dient daher nicht nur dem erklärten Ziel Reparaturen zu fördern und damit Abfall und Elektroschrott zu vermeiden, vielmehr versteht sich eine solche Regelung zudem als aktiver Schritt zur Unterstützung regionaler Unternehmen, die solche Reparaturdienstleistungen anbieten und leistet damit auch einen wesentlichen Beitrag für mehr Beschäftigung in Österreich.“
Der den Verhandlungen zu Grunde liegende Entschließungsantrag 1552/A(E) der Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen fand nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (für den Antrag: S, F dagegen: V, G, N ).
Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Dr. Astrid Rössler gewählt.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Umweltausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle
1. diesen Bericht hinsichtlich des Entschließungsantrags 1552/A(E) zur Kenntnis nehmen und
2. die angeschlossene Entschließung annehmen.
Wien, 2021 06 09
Dr. Astrid Rössler Lukas Hammer
Berichterstatterin Obmann