910 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Antrag 1667/A der Abgeordneten Tanja Graf, Alois Stöger, diplômé, Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz geändert wird

Die Abgeordneten Tanja Graf, Alois Stöger, diplômé, Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 20. Mai 2021 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Die Arbeitskräfteüberlassung ist ein Bereich mit vielen Besonderheiten und daher in einem eigenen Gesetz, dem Arbeitskräfteüberlassungsgesetz, geregelt. Das Gesetz berücksichtigt den besonderen Bedarf der Überlasserbetriebe sowie der Arbeitskräfte an Flexibilität, gleichzeitig enthält es Regelungen zur Beendigung von Dienstverhältnissen, um diese abzusichern.

So sieht das Gesetz grundsätzlich eine Kündigungsfrist von 14 Tagen vor. Gleichzeitig verbietet es die Befristung ohne sachlichen Grund und verpflichtet den Überlasser, der Arbeitskraft mindestens 14 Tage im Vorhinein das Ende der Überlassung mitzuteilen. Zusätzlich sieht der Kollektivvertrag für Arbeiterinnen und Arbeiter eine Frist von einer Woche zwischen dem Ende der Überlassung und dem Ausspruch einer allfälligen Kündigung vor.

Die für Arbeiterinnen und Arbeiter mit Bundesgesetz BGBl. I Nr. 153/2017 erfolgte Regelung des § 1159 ABGB zu Kündigungen wird diesen Bedürfnissen und Besonderheiten nicht gerecht. Um diesen Rechnung zu tragen, soll der Kollektivvertrag ermächtigt werden, von § 1159 ABGB abweichende Regelungen zu treffen. Die Regelung orientiert sich an der Textierung der Regelung in § 1159 ABGB für Saisonbranchen.“

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 9. Juni 2021 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Alois Stöger, diplômé die Abgeordneten Rebecca Kirchbaumer, Mag. Gerald Loacker, Mag. Markus Koza, Dr. Dagmar Belakowitsch, Peter Wurm, Mag. Ernst Gödl, Tanja Graf, Mag. Michael Hammer sowie der Bundesminister für Arbeit Mag. Dr. Martin Kocher und der Ausschussobmann Abgeordneter Josef Muchitsch.

 

Bei der Abstimmung wurde der Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit (dafür: V, S, F, G, dagegen: N) beschlossen.

 

Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete  Tanja Graf gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2021 06 09

                                     Tanja Graf                                                                    Josef Muchitsch

                                  Berichterstatterin                                                                          Obmann