916 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Unterrichtsausschusses

über die Regierungsvorlage (862 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Schulorganisationsgesetz, das Schulunterrichtsgesetz, das Schulunterrichtsgesetz für Berufstätige, Kollegs und Vorbereitungslehrgänge, das Land- und forstwirtschaftliche Bundesschulgesetz, das Schulpflichtgesetz 1985, das Schulzeitgesetz 1985, das Minderheiten-Schulgesetz für Kärnten und das Bundesgesetz BGBl. Nr. 420/1990 geändert werden

Die gegenständliche Regierungsvorlage sieht die Anpassung und Neuerlassung von Bestimmungen in mehreren Gesetzen und Regelungsbereichen vor:

Überführung von Schulversuchen in das Regelschulwesen

An höheren Schulen soll für mündliche Prüfungen im Rahmen von abschließenden Prüfungen die Möglichkeit geschaffen werden, für fremdsprachige Prüfungsgebiete eine alternative Prüfungsform vorzusehen. Hierbei soll im dialogischen Prüfungsteil ein Gespräch zwischen Prüfungskandidatinnen und Prüfungskandidaten stattfinden. Die Festlegung dieser alternativen Prüfungsform soll der Schulleitung nach Anhörung des Schulgemeinschaftsausschusses obliegen.

Der bisher im Schulversuch geführte Aufbaulehrgang für Absolventinnen und Absolventen einer Fachschule für pädagogische Assistenzberufe soll in das Regelschulwesen überführt werden. Die Ausbildung an der Fachschule soll, ergänzt durch den Aufbaulehrgang, zum Bildungsziel einer Bildungsanstalt für Elementarpädagogik führen.

Änderungen im Bereich des Minderheiten-Schulgesetzes für Kärnten

Durch den Entfall des § 16 Abs. 2a des Minderheiten-Schulgesetzes für Kärnten, BGBl. Nr. 101/1959, soll im Lehrplan der Volksschulen mit deutscher und slowenischer Unterrichtssprache die getrennte Führung der Pflichtgegenstände „Deutsch, Lesen, Schreiben“ und „Slowenisch, Lesen, Schreiben“ ermöglicht werden.

Weiters soll gesetzlich verankert werden, dass neben der bereits bestehenden zweisprachigen Bundeshandelsakademie in Klagenfurt eine zweisprachige einjährige Fachschule und eine zweisprachige höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe geführt werden können.

Weiterentwicklung der abschließenden Prüfungen

Durch Verankerung einer Verordnungsermächtigung soll die Möglichkeit geschaffen werden, für abschließende Prüfungen mit Verordnung festzulegen, in welcher Art und in welchem Umfang die in einem Unterrichtsgegenstand erbrachten Leistungen jener Schulstufe, auf welcher der Unterrichtsgegenstand zuletzt lehrplanmäßig unterrichtet wurde, bei der gesamthaften Betrachtung eines einzelnen Prüfungsgebiets der mündlichen Prüfung zu berücksichtigen sind.

Modernisierung von Lehrplanbestimmungen

Vor dem Hintergrund der heutigen, einem ständigen Wandel unterworfenen, globalisierten und digitalisierten Wissensgesellschaft sollen Lehrpläne im Sinne des bereits eingeleiteten Wandels vom lehrstofforientierten hin zum kompetenzorientierten Unterricht überarbeitet und aktualisiert werden.

Kompetenzorientierter Unterricht setzt kompetenzorientierte Lehrpläne voraus, die konkret angeben, an welchen fachlichen und überfachlichen Kompetenzen im Unterricht zu arbeiten ist. Sie informieren darüber, über welche Kompetenzen alle Schülerinnen und Schüler am Ende eines Schuljahres bzw. eines mehrjährigen Bildungsganges verfügen sollen. Sie ermöglichen dadurch eine transparente und nachvollziehbare Kommunikation zwischen den Beteiligten über den Unterricht, die zu erwerbenden und tatsächlich erworbenen Kompetenzen und erbrachten Leistungen und damit letztlich auch über die Leistungsbeurteilung.

Damit schließt die Lehrplanentwicklung sowohl an internationale als auch an nationale Entwicklungen zu verstärkter Kompetenzorientierung in Unterricht sowie bei Leistungsmessungen an. Auf nationaler Ebene sind als aktuelle Entwicklungen zu verstärkter Kompetenzorientierung ua. die Bildungsstandards, sowie die standardisierte Reife- bzw. Reife- und Diplomprüfung zu nennen. Auf internationaler Ebene knüpft die Lehrplanentwicklung an die Strategie der Europäischen Kommission 2018 EU Key competences for lifelong learning, den Sustainable Development Goals der UN sowie an aktuelle Lehrplan-Entwicklungen (s. Fadel/Bialik/Trilling 2015, OECD 2019) an.

 

Der Unterrichtsausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 09. Juni 2021 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Nico Marchetti die Abgeordneten Petra Vorderwinkler, Katharina Kucharowits, Eva Maria Holzleitner, BSc, Klaus Köchl, Rosa Ecker, MBA, Edith Mühlberghuber, Mag. Hannes Amesbauer, BA, Mag. Sibylle Hamann und Mag. Martina Künsberg Sarre sowie der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung Dr. Heinz Faßmann

 

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit (dafür: V, G, dagegen: S, F, N) beschlossen.

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Unterrichtsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (862 der Beilagen) die verfassungs­mäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2021 06 09

                                 Nico Marchetti                                                       Mag. Dr. Rudolf Taschner

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann