922 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Unterrichtsausschusses

über den Antrag 1409/A(E) der Abgeordneten Katharina Kucharowits, Kolleginnen und Kollegen betreffend ÖGS Lehrplan bzw. ÖGS an Schulen 

Die Abgeordneten Katharina Kucharowits, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 24. März 2021 Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Die Verwendung von ÖGS [Österreichische Gebärdensprache] als Bildungssprache ist in österreichischen Gehörlosen Bildungsangeboten nicht verankert. Dies zeigt sich im Unterricht mit gehörlosen/hörbehinderten Kindern, sowohl in Gehörlosenschulen als auch in integrativen Schulsettings. Der Schulalltag der gehörlosen/hörbehinderten Kinder ist (meist) monolingual, also lautsprachlich Deutsch, und ein barrierefreies Lernen bzw. der Erwerb von sprachlichen und kognitiven Fähigkeiten mittels ÖGS wird weder ermöglicht noch gefördert,“ stellt die Studie „Wissen Macht Sprache“ [1] der Universität aus dem Jahr 2007 fest. Seither wurde an gesetzlichen Schrauben gedreht, um Möglichkeiten zu schaffen, die österreichische Gebärdensprache, die seit fünfzehn Jahre n eine verfassungsmäßig anerkannte Sprache ist, auch in den Schulen zu verankern. Die Realität sieht aber anders aus Eine Bedarfserhebung des Instituts für Höhere Studien ( aus dem Jahr 2014 zeigt ebenfalls noch immer einen mangelhaften Einsatz von ÖGS an Schulen[2]. Demnach konstatiert die Studie: „In vielen Gesprächen wurde deutlich, dass der ÖGS eine zentrale Aufgabe und Funktion für die Entwicklung gehörloser Kinder zukommt oder zukommen sollte. Dabei sei an dieser Stelle auf die Kindergärten als Bildungsbereich hingewiesen, dessen Rolle für die Inklusion gehörloser Menschen aber ebenfalls eine zentrale Rolle zukommen könnte.“ Hier wird also die Relevanz der Frühförderung unterstrichen. Dass dies noch immer nicht gegeben ist, kritisiert auch der Österreichischen Gehörlosenbund: „Bildungsangebote mit ÖGS als Unterrichtssprache sind sehr limitiert. Die häufige faktische Verweigerung der ÖGS in der Frühförderung und Bildung stellt eine Einschränkung der eigenen Identität gehörloser und schwerhöriger Menschen dar.

Sowohl im Sinne des Bundes Behindertengleichstellungsgesetzes, als auch der UN- Behindertenkonven-tion ist Österreich verpflichtet, einen offiziellen Rahmen für das Erlernen und die Vermittlung von ÖGS ereits in ersten Bildungseinrichtungen zu ermöglichen und sicherzustellen.“


Der Unterrichtsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 06. Juni 2021 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Katharina Kucharowits die Abgeordneten Fiona Fiedler, BEd, MMag. Dr. Agnes Totter, BEd und Heike Grebien.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag der Abgeordneten Katharina Kucharowits, Kolleginnen und Kollegen nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (für den Antrag: S, F, N, dagegen: V, G).

 

Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Heike Grebien gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Unterrichtsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2021 06 09

                                  Heike Grebien                                                       Mag. Dr. Rudolf Taschner

                                  Berichterstatterin                                                                          Obmann



[1] https://sprachemachtwissen.univie.ac.at/

[2] https://www.bmbwf.gv.at/Themen/schule/bef/sb/oegs_dolmetscherinnen.html