Novelle des Flughafenentgeltegesetzes

 

Vereinfachte wirkungsorientierte Folgenabschätzung

 

Einbringende Stelle:

BMK

Vorhabensart:

Bundesgesetz

Laufendes Finanzjahr:

2021

 

Inkrafttreten/

Wirksamwerden:

2022

 

Vorblatt

 

Problemanalyse

Die Richtlinie 2009/12/EG über Flughafenentgelte, ABl. Nr. L 70 vom 14.03.2009 S. 11, regelt gemeinsame Grundsätze für die Erhebung von Flughafenentgelten in der Europäischen Union. Diese Richtlinie wurde in Österreich mit dem Bundesgesetz über die Festlegung von Flughafenentgelten (Flughafenentgeltegesetz – FEG), BGBl. I Nr. 41/2012, umgesetzt.

Seitdem erfolgte noch keine inhaltliche Novellierung des FEG. Dies kann damit begründet werden, dass sich dieses Bundesgesetz in der Praxis gut etabliert hat und in den Jahren nach Erlassung sich kein Bedarf für Neuregelungen zeigte. Nunmehr sind in einigen Bereichen jedoch Problemstellungen aufgetreten, die mit den Regelungen betreffend Flughafenentgelte inhaltlich in Zusammenhang stehen. So bedarf etwa die Fluglärmsituation weiterer Verbesserungen. Weiters hat ein Urteil des EuGH die Rechte der Nutzer im Hinblick auf das Beschwerderecht bei Gericht klargestellt. Schließlich hat die COVID-19-Krise mit ihrem Passagierrückgang absehbar negative Auswirkungen bei der weiteren Anwendung der bestehenden Price-Cap-Formel in den kommenden Jahren.

 

Ziel(e)

- Stärkere Berücksichtigung des Standortinteresses

- Vertiefte Berücksichtigung der Fluglärmproblematik bei der Erstellung von Flughafenentgeltordnungen

- Umsetzung der aktuellen Judikatur des EuGH betreffend das Beschwerderecht von Flughafennutzern bei Gericht

- Berücksichtigung der Entwicklung der Passagierzahlen auf Grund der COVID-19-Krise bei Berechnung der maximalen Entgelthöhe

 

Inhalt

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):

- Ausdrückliche Benennung des Standorts als zulässiges Differenzierungskriterium bei Erstellung der Entgeltordnung gemäß § 4

- Verpflichtung des Flughafenleitungsorgans zur Differenzierung seiner Entgeltordnung nach Lärmschutzgesichtspunkten

- Neuregelung des Verfahrens zur Genehmigung der Flughafenentgeltordnung entsprechend den Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs

- Einführung einer Sonderbestimmung, welche die Entwicklung der Passagierzahlen auf Grund der COVID-19-Pandemie im Hinblick auf die Price Cap-Formel in der Anlage zum FEG berücksichtigt.

 

Beitrag zu Wirkungsziel oder Maßnahme im Bundesvoranschlag

 

Das Vorhaben trägt dem Wirkungsziel „Sicherung der Mobilität von Menschen und Gütern unter Berücksichtigung ökologischer, sozialer und wirtschaftlicher Nachhaltigkeit“ der Untergliederung 41 Mobilität im Bundesvoranschlag des Jahres 2021 bei.

 

Aus der gegenständlichen Maßnahme ergeben sich keine wesentlichen finanziellen Auswirkungen auf den Bund, die Länder, die Gemeinden oder auf die Sozialversicherungsträger. Die vorgeschlagenen Neuregelungen beinhalten zwar hinsichtlich einiger inhaltlicher Aspekts Änderungen, so vor allem hinsichtlich der Formel für Flughafenentgelte. Diese Änderungen haben jedoch offensichtlich keine nennenswerten Auswirkungen, zumal gerade die temporäre Regelung auf eine stabile Entwicklung abzielt.

 

Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union

Die Richtlinie 2009/12/EG über Flughafenentgelte regelt gemeinsame Grundsätze für die Erhebung von Flughafenentgelten in der Europäischen Union. Diese Richtlinie wurde in Österreich mit dem Bundesgesetz über die Festlegung von Flughafenentgelten umgesetzt. Der Gerichtshof der Europäischen Union hat mit seiner Entscheidung im Urteil vom 21.11.2019 (ECLI:EU:C:2019:1000, Rs. C-379/18) klargestellt, dass den einzelnen Flughafennutzern der Weg zu einer gerichtlichen Kontrolle der behördlichen Genehmigung von Flughafenentgeltordnungen offen stehen muss. Die Bestimmungen des FEG sollen mit dieser Judikatur in Einklang gebracht werden.

 

Diese Folgenabschätzung wurde mit der Version 5.9 des WFA – Tools erstellt (Hash-ID: 1863087421).