954 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Finanzausschusses

über den Antrag 1744/A(E) der Abgeordneten Erwin Angerer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Fristverlängerung für die Beantragung der Mittel aus dem Kommunalen Investitionsprogramm

Die Abgeordneten Erwin Angerer, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 16. Juni 2021 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Mit 01.07.2020 trat das Bundesgesetz zur Unterstützung von kommunalen Investitionen 2020 (Kommunalinvestitionsgesetz 2020 – KIG 2020) in Kraft. Ziel des Gesetzes ist es, kommunale Investitionsprogramme in den Gemeinden im Sinne der Regionalität zu unterstützen. Dafür wird den Gemeinden vom Bund insgesamt 1 Mrd. Euro an Zweckzuschüssen zur Verfügung gestellt. Zum Erhalt der Mittel, müssen die Gemeinden Förderanträge stellen. Die Höhe des Zweckzuschusses beträgt maximal 50 Prozent der Gesamtkosten pro Investitionsprojekt. Dieser Zuschuss ist mit der anteiligen Höhe begrenzt, welche für jede Gemeinde gemäß § 2 Abs. 8 KIG 2020 berechnet wird.

Mit den Mitteln aus dem Kommunalen Investitionsprogramm sollen Investitionen von Gemeinden gefördert werden, um dadurch möglichst rasch konjunkturbelebende Effekte in der regionalen Wirtschaft erzielen zu können. Gerade im Hinblick auf die wirtschaftlichen Auswirkungen der COVID-19 Maßnahmen, benötigen viele Gemeinden schnelle finanzielle Unterstützung.

Laut Finanzministerium wurden von Juli 2020 bis April 2021 von insgesamt 1.619 Gemeinden Anträge nach dem Kommunalinvestitionsgesetz 2020 gestellt. Die Höhe der ausbezahlten Zweckzuschüsse beläuft sich auf rund 658 Millionen Euro (vgl. 6106/AB). Förderanträge können von den Gemeinden noch bis 31. Dezember 2021 gestellt werden.

Aktuell ist es jedoch so, dass durch Rohstoffknappheit, Probleme bei der Materialbeschaffung und die Preisentwicklung auf dem Markt, nicht nur die Baukosten massiv gestiegen, sondern die Firmen auch völlig ausgelastet sind. Aufträge können oft erst Wochen oder Monate nach Vergabe tatsächlich begonnen oder ausgeführt werden. Das verschärft die Situation zusehends und führt dazu, dass viele Gemeinden die Beantragungsfrist für die Mittel aus dem Kommunalen Investitionsprogramm nicht einhalten werden können. Es ist daher dringend erforderlich, dass die Frist für den Beginn der Projektumsetzung um ein Jahr verlängert wird.“

 

Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 22. Juni 2021 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Mag. Gerhard Kaniak die Abgeordneten Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA, Ing. Manfred Hofinger, Dipl.‑Ing. Karin Doppelbauer, Maximilian Lercher und Dr. Elisabeth Götze sowie der Bundesminister für Finanzen Mag. Gernot Blümel, MBA.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag der Abgeordneten Erwin Angerer, Kolleginnen und Kollegen nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (für den Antrag: F, dagegen: V, S, G, N).

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Finanzausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2021 06 22

                    Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA                                                    Karlheinz Kopf

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann