956 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP
Bericht
des Kulturausschusses
über den Antrag 1731/A der Abgeordneten Maria Großbauer, Mag. Eva Blimlinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Errichtung eines Fonds für eine Überbrückungsfinanzierung für selbständige Künstlerinnen und Künstler geändert wird
Die Abgeordneten Maria Großbauer, Mag. Eva Blimlinger, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 16. Juni 2021 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:
„Es ist anzunehmen, dass trotz der bereits erfolgten und noch zu erwartenden Öffnungschritte zumindest bis Ende des Jahres 2021 Veranstaltungen im Kunst- und Kulturbereich entfallen oder nicht im Ausmaß wie vor dem Ausbruch der COVID-19 Pandemie stattfinden können und es zu weiteren Einnahmenausfällen für die Zielgruppe der Künstlerinnen und Künstler kommt. Es ist daher erforderlich, die Dotierung des bereits etablierten Instruments der Überbrückungsfinanzierung für selbständige Künstlerinnen und Künstler, welches zur Abfederung von Corona bedingten Einnahmenausfällen eingerichtet wurde, zu erhöhen.
Die derzeit vorgesehene Dotierung des Fonds für eine Überbrückungsfinanzierung für selbständige Künstlerinnen und Künstler soll von bis zu 140 Mio. Euro auf bis zu 150 Mio. Euro erhöht werden.“
Der Kulturausschuss hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 23. Juni 2021 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich die Berichterstatterin Abgeordnete Maria Großbauer und die Abgeordnete Gabriele Heinisch-Hosek.
Bei der Abstimmung wurde der Gesetzentwurf einstimmig beschlossen.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Kulturausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.
Wien, 2021 06 23
Maria Großbauer Mag. Eva Blimlinger
Berichterstatterin Obfrau