959 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Regierungsvorlage

Erklärung der Republik Österreich über die Rücknahme der österreichischen Erklärung zu Art. 21 Abs. 2 des Übereinkommens über Geldwäsche sowie Ermittlung, Beschlagnahme und Einziehung von Erträgen aus Straftaten

 

Declaration

The Republic of Austria ratified the Convention on Laundering, Search, Seizure and Confiscation of the Proceeds from Crime (ETS No. 141) on 7 July 1997 subject to a declaration to Article 21 Paragraph 2.

Following a review of this declaration, the Republic of Austria has decided to withdraw its declaration to Article 21 of the Convention.

(Übersetzung)

Erklärung

Die Republik Österreich hat das Übereinkommen über Geldwäsche sowie Ermittlung, Beschlagnahme und Einziehung von Erträgen aus Straftaten (ETS Nr. 141) am 7. Juli 1997 mit einer Erklärung zu Artikel 21 Absatz 2 ratifiziert.

Nach einer Überprüfung dieser Erklärung hat die Republik Österreich entschieden, ihre Erklärung zu Artikel 21 des Übereinkommens zurückzunehmen.