962 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Tourismusausschusses

über den Antrag 1752/A der Abgeordneten Gabriel Obernosterer, Dr. Elisabeth Götze, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über besondere Förderungen von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU-Förderungsgesetz) geändert wird

Die Abgeordneten Gabriel Obernosterer, Dr. Elisabeth Götze, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 17. Juni 2021 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Durch die gegenständliche Änderung soll klargestellt werden, dass die Grenze von 300 Mio. Euro als kumulierte Grenze für Zuschüsse im Schutzschirm für Veranstaltungen I und Haftungen im Schutzschirm für Veranstaltungen II zu verstehen ist.“

 

Der Tourismusausschuss hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 24. Juni 2021 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Gabriel Obernosterer die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus Elisabeth Köstinger und der Ausschussobmann Abgeordneter Mag. Gerald Hauser.

 

Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Gabriel Obernosterer und Dr. Elisabeth Götze einen Abänderungsantrag eingebracht, der wie folgt begründet war:

„Die Österreichische Hotel- und Tourismusbank Gesellschaft m.b.H. (ÖHT) wird seit dem Jahr 1999 (BGBl. Nr. 34/1999) im KMU-Förderungsgesetz genannt und wickelt seither die gewerbliche Tourismusförderung des Bundes im Auftrag der für Tourismus zuständigen Bundesministerin bzw. des für Tourismus zuständigen Bundesministers ab. Zu Rechtsbereinigungszwecken wird anstelle der ÖHT allgemein „die von der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus beauftragte Abwicklungsstelle“ angeführt.“

 

Bei der Abstimmung wurde der Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des oben erwähnten Abänderungsantrages der Abgeordneten Gabriel Obernosterer und Dr. Elisabeth Götze einstimmig beschlossen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Tourismusausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2021 06 24

                           Gabriel Obernosterer                                                      Mag. Gerald Hauser

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann