978 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Justizausschusses

über den Antrag 1735/A der Abgeordneten Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz mit dem das Bundesgesetz vom 23. Jänner 1974 über die mit gerichtlicher Strafe bedrohter Handlungen (Strafgesetzbuch – StGB),
BGBl. Nr. 60/1974 geändert wird  

Die Abgeordneten Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 16. Juni 2021 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Die Aufzählung der besonderen Erschwerungsgründe im Bundesgesetz vom 23. Jänner 1974 über die mit gerichtlicher Strafe bedrohten Handlungen (Strafgesetzbuch – StGB), BGBl. Nr. 60/1974, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 154/2015, ist eine bloß demonstrative. Ein besonderer Erschwerungsgrund für kriminelle Migranten findet sich bloß deshalb nicht darunter, weil der Gesetzgeber davon ausging, dass die Maßnahmen, welche das Fremdenpolizeigesetz vorsieht, ausreichen, um Missbräuche des Gastrechts zu sanktionieren.

Wie sich gezeigt hat, ist dies jedoch nicht der Fall. Vor allem bedingt durch Bindungen an völkerrechtliche Verträge sind oftmals angemessene Reaktionen - wie etwa Abschiebungen - auf Rechtsbrüche von straffällig gewordenen Migranten rechtlich unzulässig.

In der Vergangenheit hat Österreich unzähligen Menschen aus Kriegs- und Krisengebieten Zuflucht gewährt. In den letzten Jahren kommt es unter anderem im Zuge von sogenannten ‚Flüchtlingswellen‘ zu unzähligen Grenzübertritten von Personen, welche zum Teil in Österreich Schutz suchen, zum Teil aber auch durchreisen. Insbesondere seit 2015 wurde es sichtbar, dass die Aufnahmekapazitäten Österreichs überstrapaziert wurden.

Selbst während der ‚Corona-Pandemie‘ zeigt es sich, dass insbesondere in Österreich der Zustrom an Migranten nicht abreißt und die Anzahl von Asylanträgen nicht abnimmt.

Mit der zunehmenden Zahl von Migranten vergrößerte sich auch die Anzahl der von diesen begangenen Straftaten derart, dass mittlerweile neben Verstößen gegen das Suchtmittelgesetz vor allem strafbare Handlungen gegen Leib und Leben, gegen fremdes Vermögen sowie gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung auf der Tagesordnung stehen. Letztlich wird durch das massenhafte Auftreten solcher Straftaten auch die Sicherheit und der gesellschaftliche Frieden in unserem Land gefährdet.

Der Missbrauch des Gastrechts ist unzweifelhaft eine besonders verwerfliche Handlung, welche eine entsprechende Sanktionierung erforderlich macht. Die mit dem vorliegenden Initiativantrag angestrebte Gesetzesänderung stellt eine zum Schutz der österreichischen Gesellschaft und des friedlichen Zusammenlebens in unserem Land notwendige Regelung dar und soll nicht nur die besondere Unwertbedeutung des strafbaren Verhaltens herausstellen, sondern auch dazu beitragen, dass solche Taten unterbleiben sowie dem gesetzestreuen Einzelnen durch Abwehr von Gewalt und Willkür Freiheit verschaffen. Sie soll durch verstärkte Einwirkung auf den Täter zu seiner Besserung und somit zur Verhütung weiterer Verbrechen führen und durch Abschreckung das Rechtsbewusstsein und die Rechtstreue von Migranten stärken.“

 

Der Justizausschuss hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 29. Juni 2021 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten
Mag. Harald Stefan die Abgeordneten Mag. Johanna Jachs, Mag. Georg Bürstmayr, Petra Bayr, MA MLS, Dr. Johannes Margreiter, Mag. Agnes Sirkka Prammer, Dr. Harald Troch und
Dr. Nikolaus Scherak, MA sowie die Bundesministerin für Justiz Dr. Alma Zadić, LL.M.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Initiativantrag keine Mehrheit (für den Antrag: F, dagegen: V, S, G, N).

 

Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Mag. Agnes Sirkka Prammer gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Justizausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2021 06 29

                    Mag. Agnes Sirkka Prammer                                          Mag. Michaela Steinacker

                                  Berichterstatterin                                                                           Obfrau