979 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Justizausschusses

über die Regierungsvorlage (941 der Beilagen): Bundesgesetz über die Beschaffung und den Einsatz sauberer Straßenfahrzeuge (Straßenfahrzeug-Beschaffungsgesetz)

Das gegenständliche Vorhaben verfolgt das Ziel einer Stärkung der Verbreitung sauberer und energieeffizienter Straßenfahrzeuge durch die Vorgabe von Mindestzielen für die öffentliche Beschaffung

Am 12. Juli 2019 wurde im Amtsblatt der Europäischen Union die Richtlinie (EU) 2019/1161 zur Änderung der Richtlinie 2009/33/EG über die Förderung sauberer und energieeffizienter Straßenfahrzeuge, ABl. Nr. L 188, S. 116, publiziert. Mit dieser in das jeweilige nationale Recht bis spätestens 2. August 2021 umzusetzenden Richtlinie werden Mindestziele für die Beschaffung von sauberen Straßenfahrzeugen in den Zeiträumen August 2021 bis Ende 2025 und 2026 bis 2030 – und darüber hinaus – vorgegeben.

Die Umsetzung der RL (EU) 2019/1161 soll mit dem vorliegenden Entwurf eines Straßenfahrzeug-Beschaffungsgesetzes erfolgen. Jeder Auftraggeber, der Straßenfahrzeuge im Anwendungsbereich des Straßenfahrzeug-Beschaffungsgesetzes beschafft oder einsetzt, soll verpflichtet werden, die Mindestziele in den jeweiligen Betrachtungszeiträumen einzuhalten.

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme:

-       Vollständige Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1161 im Straßenfahrzeug-Beschaffungsgesetz

 

Der Justizausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 29. Juni 2021 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Hermann Weratschnig, MBA MSc die Abgeordneten Petra Bayr, MA MLS, Mag. Ulrike Fischer, Bettina Zopf, Mag. Harald Stefan und Mag. Dr. Rudolf Taschner sowie die Bundesministerin für Justiz Dr. Alma Zadić, LL.M.

 

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit (dafür: V, S, G, N, dagegen: F) beschlossen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Justizausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (941 der Beilagen) die verfassungs­mäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2021 06 29

              Hermann Weratschnig, MBA MSc                                     Mag. Michaela Steinacker

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau