980 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP
Bericht
des Justizausschusses
über die Regierungsvorlage (949 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Gewährleistung bei Verbraucherverträgen über Waren oder digitale Leistungen (Verbrauchergewährleistungsgesetz – VGG) erlassen wird sowie das allgemeine bürgerliche Gesetzbuch und das Konsumentenschutzgesetz geändert werden (Gewährleistungsrichtlinien-Umsetzungsgesetz – GRUG)
Die gegenständliche Regierungsvorlage verfolgt insbesondere nachstehende Ziele:
- Stärkung des Verbraucherschutzes bei Kaufverträgen über Waren, digitale Inhalte und digitale Dienstleistungen durch Umsetzung der Digitale-Inhalte-Richtlinie und der Warenkauf-Richtlinie
- Sicherstellung der Rechtssicherheit von Verbrauchern durch die Schaffung spezifischer gewährleistungsrechtlicher Regelungen
- Erleichterung der Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen von Verbrauchern
Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahmen:
- Einbeziehung von Verträgen, bei denen der Verbraucher Daten als Gegenleistung zur Verfügung stellt, in das Verbraucher-Gewährleistungsrecht
- Schaffung von Regelungen zu "Waren mit digitalen Elementen"
- Erfordernis einer ausdrücklichen Zustimmung beim Abweichen von objektiv erforderlichen Eigenschaften
- Entfall des Erfordernisses, Gewährleistungsrechte gerichtlich geltend zu machen
- Verlängerung der Vermutungsfrist für die Beweislastumkehr
- Verlängerung der Verjährungsfrist
- Ausweitung des Rückgriffs des gewährleistungspflichtigen Übergebers
Da im Allgemeinen die gewährleistungsrechtlichen Pflichten von Unternehmen durch den Entwurf gegenüber der bisherigen, durch die Verbrauchsgüterkauf-Richtlinie geprägten Rechtslage ihrer Substanz nach nicht markant erweitert werden, sondern das Gewährleistungsrecht in seinen systematischen und dogmatischen Grundpfeilern unverändert bleibt, werden sich aus der Neuregelung für Unternehmen keine besonders ins Gewicht fallenden Mehrkosten ergeben.
Der Justizausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 29. Juni 2021 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Mag. Ulrike Fischer die Abgeordneten Christian Lausch, Dr. Johannes Margreiter, Mag. Corinna Scharzenberger, Mag. Christian Drobits und Dr. Astrid Rössler sowie die Bundesministerin für Justiz Dr. Alma Zadić, LL.M.
Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit (dafür: V, G, N, dagegen: S, F) beschlossen.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Justizausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (949 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.
Wien, 2021 06 29
Mag. Ulrike Fischer Mag. Michaela Steinacker
Berichterstatterin Obfrau