989 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft

über die Regierungsvorlage (947 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Holzhandelsüberwachungsgesetz geändert wird

Wesentliche Inhalte:

Mit der Richtlinie 2018/2001/EU zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen, ABl. Nr. L 328 vom 21.12.2018 S. 82, wird ein gemeinsamer Rahmen für die Förderung von Energie aus erneuerbaren Quellen vorgeschrieben und ein verbindliches Unionsziel für den Gesamtanteil von Energie aus erneuerbaren Quellen am Bruttoenergieverbrauch der Union für 2030 festgelegt. Dabei werden u.a. auch Kriterien für die Nachhaltigkeit und für Treibhausgaseinsparungen für Biokraftstoffe, flüssige Biobrennstoffe und Biomasse-Brennstoffe aus forstwirtschaftlicher Biomasse normiert.

Die Umsetzung der betreffenden Richtlinienbestimmungen (Umsetzungsfrist 30.6.2021) soll in einer Verordnung auf der Grundlage des Holzhandelsüberwachungsgesetzes (HolzHÜG) erfolgen, weswegen nun eine entsprechende Verordnungsermächtigung geschaffen werden soll.

Weiters hat die Vollzugspraxis das Erfordernis weniger Änderungen bzw. Klarstellungen gezeigt. Insbesondere sollen die Höchststrafdrohungen erhöht werden, sodass von den Bezirksverwaltungsbehörden Strafen verhängt werden, die entsprechend den Verpflichtungen der Verordnung (EG) Nr. 2173/2005 und der Verordnung (EU) Nr. 995/2010 wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sind.

Kompetenzgrundlage:

Der gegenständliche Entwurf findet seine Rechtsgrundlage in Art. 10 Abs. 1 Z 2 B-VG „Waren- und Viehverkehr mit dem Ausland“ und Art. 10 Abs. 1 Z 8 „Angelegenheiten des Gewerbes und der Industrie“ und „Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs“.

 

Der Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 30. Juni 2021 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Andreas Kühberger die Abgeordneten Ing. Martin Litschauer, Cornelia Ecker, Dr. Johannes Margreiter und Peter Schmiedlechner.

 

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf einstimmig beschlossen.

 


Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (947 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2021 06 30

                            Andreas Kühberger                                                    Dipl.-Ing. Georg Strasser

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann