995 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP
Bericht
des Verkehrsausschusses
über die Regierungsvorlage (942 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Flughafenentgeltegesetz geändert wird
Die Richtlinie 2009/12/EG über Flughafenentgelte, ABl. Nr. L 70 vom 14.03.2009 S. 11, regelt gemeinsame Grundsätze für die Erhebung von Flughafenentgelten in der Europäischen Union. Diese Richtlinie wurde in Österreich mit dem Bundesgesetz über die Festlegung von Flughafenentgelten (Flughafenentgeltegesetz – FEG), BGBl. I Nr. 41/2012, umgesetzt.
Seitdem erfolgte – abgesehen von der Änderung der Ressortbezeichnung gemäß der letzten Novelle des Bundesministeriengesetzes (BMG) – noch keine Novellierung des FEG. Dies kann damit begründet werden, dass sich dieses Bundesgesetz in der Praxis gut etabliert und sich in den Jahren nach Erlassung kein Bedarf für Neuregelungen gezeigt hat. Im Lichte dieser Erfahrungen soll daher die Grundstruktur des FEG beibehalten werden, jedoch erscheinen nunmehr einige Änderungen der Regelungen zum gegenwärtigen Zeitpunkt als geboten. Die wesentlichen Punkte können wie folgt zusammengefasst werden:
- Ausdrückliche Benennung des Standorts als zulässiges Differenzierungskriterium in § 4
- Verpflichtung des Flughafenleitungsorgans zur Differenzierung seiner Entgeltordnung nach Lärmschutzgesichtspunkten
- Neuregelung des Verfahrens zur Genehmigung der Flughafenentgeltordnung entsprechend den Vorgaben des Gerichtshofs der Europäischen Union und
- Einführung einer Sonderbestimmung, welche die Entwicklung der Passagierzahlen auf Grund der COVID-19-Pandemie im Hinblick auf die Price Cap-Formel in der Anlage zum FEG berücksichtigt.
Der Verkehrsausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 1. Juli 2021 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Hermann Weratschnig, MBA MSc die Abgeordneten Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller, Klaus Köchl, Christian Hafenecker, MA, Walter Rauch sowie der Staatssekretär im Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie Dr. Magnus Brunner, LL.M..
Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit (dafür: V, S, G, N, dagegen: F) beschlossen.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verkehrsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (942 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.
Wien, 2021 07 01
Hermann Weratschnig, MBA MSc Alois Stöger, diplômé
Berichterstatter Obmann