996 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Verkehrsausschusses

über die Regierungsvorlage (946 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Führerscheingesetz und die Straßenverkehrsordnung 1960 geändert werden

Ausschlaggebender Punkt für diese Novelle des Führerscheingesetzes sind die Verschärfungen für die Sanktionierung von Schnellfahren. Die Entziehungszeiten der Lenkberechtigung für Schnellfahren werden deutlich erhöht und der Beobachtungszeitraum, nach dessen Verstreichen ein Delikt wieder als Erstdelikt gilt, wird verlängert. Geschwindigkeitsüberschreitungen ab 80 km/h innerorts und 90 km/h außerorts (statt bisher 90/100) gelten jedenfalls als „unter besonders gefährlichen Verhältnissen“ begangen. Unerlaubte Straßenrennen werden in die Aufzählung der „besonders gefährlichen Verhältnisse“ aufgenommen und in diesen Fällen soll generell (nicht nur bei unerlaubten Straßenrennen) die Absolvierung einer Nachschulung jedenfalls vorgeschrieben werden und im Wiederholungsfall innerhalb von vier Jahren auch ein amtsärztliches Gutachten samt verkehrspsychologischer Untersuchung. Weiters wird in dieser Novelle eine Nachfolgeregelung für die Ausnahme der Gewichtsbeschränkung von Klasse B (3500 kg) für Elektrofahrzeuge geschaffen, die am 1. März 2022 außer Kraft treten wird.

 

Der Verkehrsausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 1. Juli 2021 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Franz Leonhard Eßl die Abgeordneten Mag. Meri Disoski, Dietmar Keck, Dr. Johannes Margreiter, Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Andreas Ottenschläger, Hermann Weratschnig, MBA MSc, Lukas Hammer, Joachim Schnabel sowie die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie Leonore Gewessler, BA.

 

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit (dafür: V, S, G, N, dagegen: F) beschlossen.

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verkehrsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (946 der Beilagen) die verfassungs­mäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2021 07 01

                            Franz Leonhard Eßl                                                      Alois Stöger, diplômé

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann