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Bericht gem. § 3 Abs. 5 COVID-19-FondsG des Bundesministeriums für Justiz an den zuständigen Ausschuss des Nationalrats über den Monat Dezember 2023 |
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Wien, 2024 |
Berichtszeitraum: Dezember 2023
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Titel |
Aufrechterhaltung des Betriebes an den Gerichten, Staatsanwaltschaften und im Straf- und Maßnahmenvollzug, insbesondere durch die Beschaffung von Schutzausrüstung und die Durchführung von Tests und Impfungen |
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Mittel aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds |
Im Rahmen der Budgetierung für das Finanzjahr 2023 wurden der UG 13 für Maßnahmen iZm COVID-19 insgesamt 4,5 Mio. Euro zugewiesen. Hiervon wurden im Bereich des Straf- und Maßnahmenvollzuges 2,699 Mio. Euro und im Bereich der Gerichte und Staatsanwaltschaften 1,801 Mio. Euro budgetiert. |
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Beschreibung der Maßnahmen |
Wie bereits in den Vorjahren betreffen die Maßnahmen im Zusammenhang mit der Bewältigung der COVID-19 Krisensituation im Bereich der UG 13 auch im Jahr 2023 vor allem die Beschaffung von Schutzausrüstung und die Durchführung bzw. Anschaffung von Tests. Im Jahr 2023 erfolgten keine zentralen Beschaffungen. |
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Materielle Auswirkungen |
Durch die beschriebenen Maßnahmen kann die Aufrechterhaltung des Betriebes an den Gerichten, Staatsanwaltschaften sowie im Straf- und Maßnahmenvollzug sichergestellt werden. |
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Finanzielle Auswirkungen |
Auszahlungen im Dezember
2023 (gesamte UG 13): 7.388,05
Euro Die Auszahlungen im Dezember 2023 betrafen Maßnahmen der Gerichte iHv 302,26 Euro und der Justizanstalten 7.085,79 Euro; dabei handelte es sich insbesondere um Kosten für Reinigung, Tests, Einweghandschuhe und Desinfektionsmittel. |
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