[Bundesministerium Landesverteidigung]
Bericht des Bundesministeriums für Landesverteidigung gem. § 3 Abs. 5 COVID-19-FondsG an den zuständigen Ausschuss des Nationalrats über das Kalenderjahr 2020 (März bis Dezember 2020) sowie über Jänner 2021 |
Wien, am 1. März 2021 |
Berichtszeitraum: März bis Dezember 2020 sowie Jänner 2021
Titel |
COVID-19-Lager |
Mittel aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds |
30.000.000 € |
Beschreibung der Maßnahmen |
Beschaffung, Lagerhaltung, Bewirtschaftung und Verteilung von Schutzausrüstung und sonstigen notwendigen medizinischen Materialen. |
Materielle Auswirkungen |
Im Einvernahmen mit dem BMSGPK verfügt das BMLV über die eingelagerten Schutzausrüstungen und sonstigen notwendigen medizinischen Materialien unentgeltlich zugunsten der Länder, anderer Bundesministerien und sonstiger Bundeseinrichtungen, soweit dies im Rahmen der Maßnahmen zur Eindämmung der Covid-19-Krise erforderlich ist. |
Finanzielle Auswirkungen |
Die aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds genehmigten Mittel basierten auf einer Schätzung des BMSGPK. Tatsächlich wurden Mittel in Höhe von 11.510.677,49 € verausgabt. |
Berichtszeitraum: März bis Dezember 2020 sowie Jänner 2021
Titel |
Massentestungen |
Mittel aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds |
67.300.000 € |
Beschreibung der Maßnahmen |
Beschaffung von Antigen-Testkits durch das BMLV im Auftrag des BMSGPK auf der gesetzlichen Basis des § 5a Epidemiegesetz 1950. |
Materielle Auswirkungen |
Das BMLV übernimmt die organisatorische und logistische Abwicklung der Massentests im Zusammenhang mit der Teststrategie und führt breit angelegte Testungen für die Bevölkerung durch. |
Finanzielle Auswirkungen |
Die aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds genehmigten Mittel basierten auf einer Schätzung der Bundesbeschaffungs-GmbH, welche in voller Höhe verausgabt wurden. |
Berichtszeitraum: März bis Dezember 2020 sowie Jänner 2021
Titel |
Assistenzleistung gem. § 2 lit. b WG 2001 für das BMI |
Mittel aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds |
15.718.828,03€ |
Beschreibung der Maßnahmen |
Aufgrund der MRV 11/17, 15/7 und 39/14 unterstützte das BMLV das BMI in Form eines Assistenzeinsatzes bei der Grenzüberwachung, der Überwachung ausländischer Vertretungen und sonstiger gefährdeter Objekte. |
Materielle Auswirkungen |
Sicherstellung der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit im Inneren und der personellen Durchhaltefähigkeit der polizeilichen Einsatzkräfte. |
Finanzielle Auswirkungen |
Die aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds genehmigten Mittel wurden in voller Höhe für die Auszahlung der Einsatzprämien an die eingesetzten Soldaten, sowie für Anmietung von Unterkünften, Verpflegung und den Ankauf von Ausrüstungsgegenständen (Pfefferspray, Handfessel, Gerätesatz Handfunkgeräte, Sicherheitsholster) herangezogen. |
Berichtszeitraum: März bis Dezember 2020 sowie Jänner 2021
Titel |
Assistenzleistung gem. § 2 lit. c WG 2001 für die Gesundheitsbehörden |
Mittel aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds |
9.351.600€ |
Beschreibung der Maßnahmen |
Das Bundesheer unterstützte die Gesundheitsbehörden bei den Fiebermessungen und bei der Überprüfung der Einreisebestimmungen an den österreichischen Grenzen. |
Materielle Auswirkungen |
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Finanzielle Auswirkungen |
Die aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds genehmigten Mittel wurden in voller Höhe für die Auszahlung der Einsatzprämien an die eingesetzten Soldaten sowie für Anmietung von Unterkünften und Verpflegung herangezogen. |
Berichtszeitraum: März bis Dezember 2020 sowie Jänner 2021
Titel |
Beschaffungen für die Bekämpfung der COVID-19-Pandemie |
Mittel aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds |
31.004.783,61€ |
Beschreibung der Maßnahmen |
Ankauf von Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen, um im Bereich der UG14 die Mobilität, die Konnektivität und den persönlichen Schutz der eingesetzten Soldaten zu erhöhen. |
Materielle Auswirkungen |
Sicherstellung der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit sowie der Durchhaltefähigkeit der Soldaten des ÖBH. |
Finanzielle Auswirkungen |
Die Beschaffungen wurden vorerst aus dem Regelbudget bedeckt. Nach der Genehmigung der Mittelverwendungsüberschreitung wurden die Zahlungen auf die entsprechenden COVID-Konten umgebucht. |