Bericht gem. § 3 Abs. 5 COVID-19-FondsG

des Bundesministeriums für Justiz an den zuständigen Ausschuss des Nationalrats über den Monat Februar 2021

Wien, 2021


COVID-19-FondsG-Berichterstattung

Berichtszeitraum: Februar 2021

Titel

Aufrechterhaltung des Betriebes an den Gerichten, Staatsanwaltschaften und im Straf- und Maßnahmenvollzug insbesondere durch Beschaffung von Schutzausrüstung

Mittel aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds

Im Rahmen der Budgetierung für das Finanzjahr 2021 wurden der UG 13 für Maßnahmen iZm COVID-19 ingesamt 4,439 Mio. € zugewiesen, welche gemäß § 37 BHG 2013 gebunden wurden.

Im Gesamtumfang von 1.477.540,06 € erfolgte bereits die Zustimmung des BMF zur Aufhebung dieser Bindung.

Beschreibung der Maßnahmen

Wie bereits im Vorjahr betreffen die Maßnahmen im Zusammenhang mit der Bewältigung der COVID-19 Krisensituation im Bereich der UG 13 auch im Jahr 2021 vor allem die Beschaffung von Schutzausrüstung (bislang insb. FFP2-Schutzmasken aufgrund der ab 25. Jänner 2021 geltenden Maßnahmen wie die FFP2-Schutzmasken-Pflicht).

Die einzelnen im Februar 2021 erfolgten zentralen Beschaffungen für die Gerichte und Staatsanwaltschaften (Punkt 1.) und den Straf- und Maßnahmenvollzug (Punkt 2.) können der angeschlossenen Auflistung in Beilage 2 entnommen werden und betreffen die Beschaffung von FFP-Schutzmasken und COVID-19-Antigentests.

Im Februar 2021 erfolgte zudem die Zustimmung des BMF zur Aufhebung der Bindung gemäß § 37 BHG 2013 im Umfang von 400.092 € zur Bezahlung von 660.000 Stück FFP2 Masken für den Straf- und Maßnahmenvollzug (Vorgang 1 unter Punkt 2. in Beilage 2). Insgesamt erfolgte damit im Zeitraum Jänner bis Februar 2021 im Umfang von 1.477.540,06 € die Zustimmung des BMF zur Aufhebung der Bindung.

Materielle Auswirkungen

Durch die beschriebenen Maßnahmen kann die Aufrechterhaltung des Betriebes an den Gerichten, Staatsanwaltschaften sowie im Straf- und Maßnahmenvollzug sichergestellt werden.

Finanzielle Auswirkungen

Auszahlungen im Februar 2021 (gesamte UG 13): 747.142,40 €

(Auszahlungen Jänner 2021 bis Februar 2021: 892.740,06 €)

344.000,- € der Auszahlungen im Februar 2021 betrafen die Bezahlung von 400.000 Stk. FFP2-Masken (Bestellung im Jänner 2021; Vorgang 1 unter Punkt 1. in Beilage 2) für die Gerichte und Staatsanwaltschaften. 403.142,40 € entfielen auf den Bereich des Straf- und Maßnahmenvollzug, wobei 400.092,- € die Bezahlung einer Bestellung von 660.000 Stk. FFP-2-Masken im Jänner 2021 (Vorgang 1 unter Punkt 2. in Beilage 2) und 3.050,40 € Auszahlungen für COVID-19-Tests (dezentrale Beschaffung der Justizanstalt Wels) betrafen.

 

 


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