Bericht gem. § 3 Abs. 5 COVID-19-FondsG

des Bundesministeriums für Justiz an den zuständigen Ausschuss des Nationalrats über den Monat Juni 2021

Wien, 2021


COVID-19-FondsG-Berichterstattung

Berichtszeitraum: Juni 2021

Titel

Aufrechterhaltung des Betriebes an den Gerichten, Staatsanwaltschaften und im Straf- und Maßnahmenvollzug insbesondere durch Beschaffung von Schutzausrüstung

Mittel aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds

Im Rahmen der Budgetierung für das Finanzjahr 2021 wurden der UG 13 für Maßnahmen iZm COVID-19 insgesamt 4,439 Mio. € zugewiesen, welche gemäß § 37 BHG 2013 gebunden wurden.

Im Gesamtumfang von 3.208.205,60 € erfolgte bereits die Zustimmung des BMF zur Aufhebung dieser Bindung.

Beschreibung der Maßnahmen

Wie bereits im Vorjahr betreffen die Maßnahmen im Zusammenhang mit der Bewältigung der COVID-19 Krisensituation im Bereich der UG 13 auch im Jahr 2021 vor allem die Beschaffung von Schutzausrüstung (bislang insb. FFP2-Schutzmasken aufgrund der ab 25. Jänner 2021 geltenden Maßnahmen wie die FFP2-Schutzmasken-Pflicht). Die bisher im Jahr 2021 erfolgten zentralen Beschaffungen iZm COVID-19 für die Gerichte und Staatsanwaltschaften (Punkt 1.) und den Straf- und Maßnahmenvollzug (Punkt 2.) können der angeschlossenen Auflistung in Beilage 2 entnommen werden und betreffen die Beschaffung von FFP2 Masken, COVID-19-Tests und Desinfektionsmittel.

Im Juni erfolgten keine weiteren zentralen Beschaffungen.

 

Materielle Auswirkungen

Durch die beschriebenen Maßnahmen kann die Aufrechterhaltung des Betriebes an den Gerichten, Staatsanwaltschaften sowie im Straf- und Maßnahmenvollzug sichergestellt werden.

Finanzielle Auswirkungen

Auszahlungen im Juni 2021 (gesamte UG 13): 605.876,53 €

(Auszahlungen Jänner 2021 bis Juni 2021: 2.499.176,98 €)

Eine Auszahlung iHv 50.000,- € im Juni 2021 erfolgte für die zentrale Beschaffung von 200.000 Stück FFP2-Masken für die Gerichte und Staatsanwaltschaften (Bestellung im Mai 2021; Vorgang 3 unter Punkt 1. in Beilage 2). Die übrigen Auszahlungen von € 555.876,53 betreffen dezentrale Bestellungen der 28 nachgeordneten Justizanstalten für diverse Schutzausrüstung (u.a. Schutzmasken, sonstige Schutzbekleidung, Tests, Desinfektionsmittel etc.).

 


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