Bericht gem. § 3 Abs. 5 COVID-19-FondsG

des Bundesministeriums für Justiz an den zuständigen Ausschuss des Nationalrats über den Monat Juli 2021

Wien, 2021


COVID-19-FondsG-Berichterstattung

Berichtszeitraum: Juli 2021

Titel

Aufrechterhaltung des Betriebes an den Gerichten, Staatsanwaltschaften und im Straf- und Maßnahmenvollzug insbesondere durch Beschaffung von Schutzausrüstung

Mittel aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds

Im Rahmen der Budgetierung für das Finanzjahr 2021 wurden der UG 13 für Maßnahmen iZm COVID-19 insgesamt 4,439 Mio. € zugewiesen, welche gemäß § 37 BHG 2013 gebunden wurden.

Im Gesamtumfang von 3.208.205,60 € erfolgte bereits in den Vormonaten die Zustimmung des BMF zur Aufhebung dieser Bindung. Im Juli 2021 erfolgte der Antrag und die Zustimmung des BMF zur Aufhebung der Bindung im restlichen Umfang (1.230.794,40 €).

Beschreibung der Maßnahmen

Wie bereits im Vorjahr betreffen die Maßnahmen im Zusammenhang mit der Bewältigung der COVID-19 Krisensituation im Bereich der UG 13 auch im Jahr 2021 vor allem die Beschaffung von Schutzausrüstung (bislang insb. FFP2-Schutzmasken aufgrund der ab 25. Jänner 2021 geltenden Maßnahmen wie die FFP2-Schutzmasken-Pflicht). Die bisher im Jahr 2021 erfolgten zentralen Beschaffungen iZm COVID-19 für die Gerichte und Staatsanwaltschaften (Punkt 1.) und den Straf- und Maßnahmenvollzug (Punkt 2.) können der angeschlossenen Auflistung in Beilage 2 entnommen werden und betreffen die Beschaffung von FFP2 Masken, COVID-19-Tests und Desinfektionsmittel.

Im Juli 2021 erfolgten keine weiteren zentralen Beschaffungen.

 

Materielle Auswirkungen

Durch die beschriebenen Maßnahmen kann die Aufrechterhaltung des Betriebes an den Gerichten, Staatsanwaltschaften sowie im Straf- und Maßnahmenvollzug sichergestellt werden.

Finanzielle Auswirkungen

Auszahlungen im Juli 2021 (gesamte UG 13): 57.110,21 €

(Auszahlungen Jänner 2021 bis Juli 2021: 2.556.287,19 €)

Die Auszahlungen von 57.110,21 € im Juli 2021 betrafen dezentrale Maßnahmen im Bereich der 28 nachgeordneten Justizanstalten, insb. die Beschaffung diverser Schutzausrüstung (u.a. Antigen-Tests, Einweghandschuhe, Schutzbekleidung, Desinfektionsmittel etc.) sowie Honorare von Ärzt*innen für Impfungen.

 


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