Bundesministerium Landesverteidigung

Bericht gem. § 3 Abs. 5 COVID-19-FondsG

des Bundesministeriums für Landesverteidigung an den zuständigen Ausschuss des Nationalrats über den Monat August 2021

Wien, am 5. Oktober 2021


COVID-19-FondsG-Berichterstattung

Berichtszeitraum: August 2021

UG 14 – Bundesministerium Landesverteidigung

Titel

Assistenzleistung gem. § 2 lit. c WG 2001 für die Gesundheitsbehörden

Mittel aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds

10.619.540,83

Beschreibung der Maßnahmen

Das Bundesheer unterstützte die Gesundheitsbehörden beim Betreiben von Teststraßen, bei der Durchführung von Berufsgruppentestungen und der Überprüfung der Einreisebestimmungen an den österreichischen Grenzen.

Materielle Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen

Die aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds genehmigten Mittel wurden in voller Höhe für die Auszahlung der Einsatzprämien an die eingesetzten Soldaten, sowie für Anmietung von Unterkünften und Verpflegung herangezogen.