Bundesministerium Landesverteidigung
|
Bericht gem. § 3 Abs. 5 COVID-19-FondsG des Bundesministeriums für Landesverteidigung an den zuständigen Ausschuss des Nationalrats über den Monat August 2021 |
|
Wien, am 5. Oktober 2021 |
Berichtszeitraum: August 2021
|
Titel |
Assistenzleistung gem. § 2 lit. c WG 2001 für die Gesundheitsbehörden |
|
Mittel aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds |
10.619.540,83 |
|
Beschreibung der Maßnahmen |
Das Bundesheer unterstützte die Gesundheitsbehörden beim Betreiben von Teststraßen, bei der Durchführung von Berufsgruppentestungen und der Überprüfung der Einreisebestimmungen an den österreichischen Grenzen. |
|
Materielle Auswirkungen |
|
|
Finanzielle Auswirkungen |
Die aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds genehmigten Mittel wurden in voller Höhe für die Auszahlung der Einsatzprämien an die eingesetzten Soldaten, sowie für Anmietung von Unterkünften und Verpflegung herangezogen. |