Bericht gem. § 3 Abs. 5 COVID-19-FondsG

des Bundesministeriums für Justiz an den zuständigen Ausschuss des Nationalrats über den Monat September 2021

Wien, 2021


COVID-19-FondsG-Berichterstattung

Berichtszeitraum: September 2021

Titel

Aufrechterhaltung des Betriebes an den Gerichten, Staatsanwaltschaften und im Straf- und Maßnahmenvollzug, insbesondere durch die Beschaffung von Schutzausrüstung und die Durchführung von Tests und Impfungen

Mittel aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds

Im Rahmen der Budgetierung für das Finanzjahr 2021 wurden der UG 13 für Maßnahmen iZm COVID-19 insgesamt 4,439 Mio. € zugewiesen, welche gemäß § 37 BHG 2013 gebunden wurden.

Die Bindung wurde in den Vormonaten bereits im gesamten Umfang aufgehoben.

Beschreibung der Maßnahmen

Wie bereits im Vorjahr betreffen die Maßnahmen im Zusammenhang mit der Bewältigung der COVID-19 Krisensituation im Bereich der UG 13 auch im Jahr 2021 vor allem die Beschaffung von Schutzausrüstung und die Durchführung bzw. Anschaffung von Tests. Die bisher im Jahr 2021 erfolgten zentralen Beschaffungen iZm COVID-19 für die Gerichte und Staatsanwaltschaften (Punkt 1.) und den Straf- und Maßnahmenvollzug (Punkt 2.) können der angeschlossenen Auflistung in Beilage 2 entnommen werden und betreffen die Beschaffung von FFP2 Masken, COVID-19-Tests und Desinfektionsmittel.

Im September 2021 erfolgten keine weiteren zentralen Beschaffungen.

 

Materielle Auswirkungen

Durch die beschriebenen Maßnahmen kann die Aufrechterhaltung des Betriebes an den Gerichten, Staatsanwaltschaften sowie im Straf- und Maßnahmenvollzug sichergestellt werden.

Finanzielle Auswirkungen

Auszahlungen im September 2021 (gesamte UG 13): 944.197,76

(Auszahlungen Jänner 2021 bis September 2021: 3.602.432,41 €)

Eine zentrale Auszahlung iHv 6.303,- € im September 2021 erfolgte im Rahmen der Servicepauschale für ein Testgerät für die Justizanstalten (Bestellung im April 2021; ergänzt als Vorgang 6 unter Punkt 2. in Beilage 2).

Auszahlungen iHv 74.682,79 € im September 2021 betrafen dezentrale Maßnahmen im Bereich der 28 nachgeordneten Justizanstalten, insb. die Beschaffung von Covid-Tests und Auszahlungen für Impfungen sowie weitere Umbuchungen auf Konten mit der Untergliederung 488. Weitere Auszahlungen iHv 863.211,97 € betrafen Maßnahmen der Gerichte (insb. die Beschaffung von Schutzausrüstung wie Masken und Desinfektionsmittel sowie von Tests), die zunächst aus dem regulären Budget finanziert wurden und im September 2021 aufgrund der erfolgten Bindungsaufhebung nunmehr durch Umbuchung auf Konten mit der Untergliederung 488 aus COVID-19-Fondsmitteln bedeckt werden.

 


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