Wien, Oktober 2021

Übersicht über die österreichische Haushaltsplanung 2022

 


Inhalt

1  Einleitung. 3

2  Entwicklung der österreichischen Wirtschaft. 4

2.1  Wirtschaftliche Entwicklung (2020 bis 2022). 4

2.2  Entwicklungen am Finanzsektor. 9

2.2.1 Langfristige Zinsen. 10

2.2.2 Aktienmarkt. 11

2.3  Bewertung durch Ratingagenturen. 12

2.4  COVID-19: Qualitative Beschreibung der wirtschaftspolitischen Maßnahmen und ihrer Effekte  13

2.5  Aufbau- und Resilienzfazilität. 15

3  Budgetäre Entwicklung (2020 bis 2022). 18

3.1  Budgetvollzug 2020. 19

3.2  Budget 2021. 21

3.3  Entwicklung der öffentlichen Haushalte 2022. 23

3.4  Makroökonomische und budgetäre Prognosen im Einklang mit EU-Anforderungen. 25

4  Umfassende Fiskalregeln. 26

5  Tabellarischer Anhang. 28

Tabellenverzeichnis. 47

Abbildungsverzeichnis. 48

Literatur-, Link- und Quellenverzeichnis. 49

 

1          Einleitung

Gemäß Artikel 4(2) der Verordnung (EU) 473/2013 sind bis 15. Oktober jeden Jahres Übersichten über die Haushaltsplanung zu erstellen. Diese sollen den Haushaltsplanentwurf für das Folgejahr für den Zentralstaat und die wesentlichen Parameter der Haushaltsplanentwürfe für alle anderen Teilsektoren des Sektors Staat enthalten. Sie sind zu veröffentlichen und der Europäischen Kommission (EK) und der Eurogruppe zu übermitteln.

Die Übersicht über die österreichische Haushaltsplanung 2022 folgt in Inhalt und Form den Vorgaben des „Two Pack Code of Conduct“, basiert auf den Daten der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (ESVG 2010) der Statistik Austria (STAT) sowie eigenen Berechnungen und Einschätzungen des BMF und verwendet die Konjunkturprognosen des Österreichischen Instituts für Wirtschaftsforschung (WIFO) vom Oktober 2021.

2          Entwicklung der österreichischen Wirtschaft

2.1      Wirtschaftliche Entwicklung (2020 bis 2022)

Im Jahr 2020 war die Wirtschaftsaktivität in Österreich stark von der globalen COVID-19-Pandemie geprägt. Laut STAT schrumpfte die reale österreichische Wirtschaftsleistung um 6,7 %. Aufgrund von hoher Unsicherheit, behördlichen Schließungen sowie freiwilligen Kontaktbeschränkungen sanken die realen privaten Konsumausgaben um 8,5 %. Die Bruttoanlageinvestitionen verzeichneten ein Minus von 5,2 %. Die realen Exporte sanken im Pandemiejahr 2020 um 10,8 %, wobei insbesondere der Reiseverkehr unter der Pandemie litt. Der reale öffentliche Konsum sank im letzten Jahr um 0,5 %.

Während die Zahl aktiv erwerbstätiger Personen im Jahr 2020 um etwa 79.100 sank, weitete sich das Angebot an Arbeitskräften um 29.200 Personen aus. Die heimische Arbeitslosenquote gemäß Eurostat-Definition stieg um 0,9 Prozentpunkte auf 5,4 %.

Die Verbraucherpreise (VPI) stiegen in Österreich im Jahr 2020 um 1,4 %. Das ist die niedrigste Inflationsrate seit 2016. Während die Preisentwicklung der Treibstoffe die Inflation dämpfte, gab es merkbare Teuerungen bei Ausgaben für Wohnen, Wasser und Energie. Hierbei waren Wohnungsmieten, Instandhaltung und Reparatur der Wohnung sowie Strom die wichtigsten Preistreiber 2020.

In Deutschland, dem wichtigsten Handelspartner Österreichs, sank das reale Bruttoinlandsprodukt (BIP) im Jahr 2020 um 4,6 %. Der Abstand zur heimischen BIP-Wachstumsrate lässt sich im Wesentlichen auf die in Österreich stärkere Bedeutung tourismusabhängiger Dienstleistungen für die Gesamtwirtschaft zurückführen. Die Eurozone verzeichnete im letzten Jahr eine Wachstumsrate von -6,3 %.


 

Abbildung 1: Wachstum des realen BIP (Österreich, Deutschland und die Eurozone)

Linke Skala: Veränderung des realen BIP gegenüber dem Vorjahr in Prozent
2021 und 2022: WIFO-Prognose (Oktober 2021)

Quellen: BMF, EUROSTAT, WIFO

Während die wirtschaftliche Entwicklung Österreichs zu Beginn dieses Jahres noch von der COVID-19 Pandemie beeinträchtigt wurde, nahm die heimische Wirtschaft aufgrund des Impffortschritts und der damit verbundenen Aufhebung von Eindämmungsmaßnahmen ab dem 2. Quartal 2021 kräftig Fahrt auf. Ein Indikator des WIFOs für die wöchentliche wirtschaftliche Aktivität zeigt, dass die österreichische Wirtschaftsleistung bereits seit Juli 2021 wieder über dem Vorkrisenniveau liegt. Die Beschäftigung liegt bereits seit Mai 2021 über dem Niveau von vor der Krise. Die österreichische Volkswirtschaft konnte die COVID-19-Krise somit deutlich schneller als erwartet überwinden und befindet sich in einer Aufschwungsphase.

Das Erstarken der österreichischen Wirtschaft ist breit aufgestellt. Eine starke Expansion im Export und eine kräftige Erholung der Weltwirtschaft unterstützen einerseits den Aufschwung.  Der Aufschwung der globalen Wirtschaft setzte aber so stark und unerwartet früh ein, dass die Produktion hinterherhinkt und Lieferengpässe entstehen. Somit zeichnen sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen auch durch angebotsseitige Friktionen wie beispielsweise Liefer- und Kapazitätsengpässe im internationalen Handel aus. Damit verbunden sind Preissteigerungen bei Rohstoffen und Vorprodukten sowie Materialengpässe.

Die wirtschaftliche Erholung in Österreich spiegelt sich auch in der Stimmung der österreichischen Wirtschaftstreibenden wider. Sowohl der Indikator der wirtschaftlichen Einschätzung (ESI) als auch der Indikator für die Beschäftigungserwartungen der Unternehmen (EEI) erreichten im Laufe dieses Sommers Allzeit-Höchststände. Auch die Stimmung der Konsumentinnen und Konsumenten hellte sich im Jahr 2021 merklich auf.

Abbildung 2: Wachstum des realen und nominellen BIP

Linke Skala: Veränderung des realen und nominellen BIP gegenüber dem Vorjahr in Prozent

Quellen: BMF, STAT, WIFO

Das WIFO hat am 8. Oktober 2021 eine kurzfristige Wachstumsprognose für die Jahre 2021 und 2022 veröffentlicht. Gemäß WIFO-Prognose sollen die realen Konsumausgaben der privaten Haushalte um 4,5 % in diesem Jahr steigen. Der positive Wachstumsbeitrag des privaten Konsums zur Wachstumsrate liegt aber noch unter dem negativen Wachstumsbeitrag im Vorjahr. Umgekehrt verhält es sich bei den Bruttoanlageinvestitionen, die mit +8,2 % einen erheblichen Anstieg verzeichnen. Für den öffentlichen Konsum wird ein diesjähriger Zuwachs von real 2,4 % erwartet. Während die Reiseverkehrsexporte im Jahr 2021 erneut zurückgingen, dürften die Warenexporte ein kräftiges Plus von 12,7 % verzeichnen. Insgesamt wird für die realen Exporte eine Wachstumsrate von 8,6 % prognostiziert. Mit +9,9 % nehmen die realen Importe stärker zu als die Exporte.

Insgesamt dürfte das reale BIP in diesem Jahr um 4,4 % zulegen und für das Jahr 2022 wird eine Wachstumsrate von 4,8 % erwartet. Die für 2021 prognostizierte Wachstumsrate liegt somit unter dem erwarteten Wachstum der Eurozone, dies kann aber auf den Ausfall des heimischen Wintertourismus zu Jahresbeginn zurückgeführt werden. Das Wachstum ist jedoch höher als in Deutschland (+ 2,7 %) oder der Schweiz (3,2 %). 

Für das Jahr 2022 ist eine Wachstumsrate des realen privaten Konsums in Höhe von 6,0 % zu erwarten. Hingegen sollen die realen Konsumausgaben des Staates wieder um 0,8 % zurückgehen. Bei den Bruttoanlageinvestitionen rechnet das WIFO mit einem Anstieg von 4,1 %. Die realen Exporte und Importe sollen 2022 um 8,9 % bzw. 8,2 % steigen.

Abbildung 3: Zusammensetzung des realen Wachstums

Linke Skala: Wachstumsbeiträge der Nachfragekomponenten zum realen BIP in Prozentpunkten

Quellen: BMF, STAT, WIFO

Die gute wirtschaftliche Lage schlägt sich auch am Arbeitsmarkt nieder. Im Herbst 2021 lag die Arbeitslosigkeit erstmals wieder unter dem Vorkrisenniveau und die Anzahl offener Stellen erreichte einen Rekordwert. Die Anzahl aktiv Erwerbstätiger in Österreich sollte 2021 um etwa 86.000 Personen zunehmen. Gleichzeitig erhöht sich auch das Angebot an Erwerbspersonen um etwa 14.000 Personen. Mit der wirtschaftlichen Erholung sank die Arbeitslosenquote (in % der unselbstständigen Erwerbspersonen) von 9,9 % im Vorjahr auf 8,2 % in diesem Jahr. Im Jahr 2022 soll die Arbeitslosenquote auf den Vorkrisenwert von 2019 (7,4 %) zurückkehren. Eine Prognose für die Arbeitslosenquote gemäß Eurostat-Definition wurde vom WIFO nicht angestellt.

In diesem Jahr sollen die Verbraucherpreise laut WIFO-Prognose um 2,8 % steigen. Einen erheblichen Beitrag zur diesjährigen Inflationsrate liefern die steigenden Energiepreise. Für das folgende Jahr 2022 wird ein Anstieg der Verbraucherpreise in Höhe von 3,0 % erwartet. Der aktuelle Inflationsanstieg kann vielfach auch auf temporäre Faktoren wie beispielsweise Basiseffekte und angebotsseitige Friktionen zurückgeführt werden. Die prognostizierte Inflationsrate 2022 kann zu einem kleinen Teil auch mit dem Auslaufen der vorrübergehenden Mehrwertsteuersenkung erklärt werden.

Abbildung 4: Aktiv erwerbstätige Personen und Arbeitslose

Linke Skala: Aktiv erwerbstätige Personen
Rechte Skala: Arbeitslose Personen

Quellen: AMS, BMSGPK, BMF, WIFO

Die kurz- und langfristigen Zinsen befinden sich in Österreich seit 2008 auf einem Abwärtstrend. Dies ist den Maßnahmen der Europäischen Zentralbank (EZB) und der guten Bonität der Republik Österreich geschuldet. Die kurzfristigen Zinsen sind seit 2015 negativ und auch für 2021 und 2022 werden negative kurzfristige Zinsen in Höhe von -0,5 % bzw. -0,4 % erwartet. Die langfristigen österreichischen Zinsen sanken bis 2016 kontinuierlich, und 2017 und 2018 zeigte die Zinskurve wieder leicht nach oben. 2019 wechselten die langfristigen Zinsen in den Negativbereich, aber der Jahresdurchschnitt betrug 0,1 %. Nach einem weiteren Rückgang im Jahr 2020 erwartet das WIFO für die Jahre 2021 und 2022 einen negativen langfristigen Zins von -0,2 % bzw. -0,1 %.


 

Abbildung 5: Entwicklung der kurz- und langfristigen Zinssätze

Linke Skala: Jahresdurchschnitt (in Prozent)

Quellen: BMF, WIFO

2.2      Entwicklungen am Finanzsektor

Das Jahr 2020 war auch an den Finanzmärkten von der COVID-Pandemie geprägt. Im Frühjahr 2020 kam es zu schweren wirtschaftlichen Einbrüchen aufgrund der Pandemie und auch die Aktienmärkte reagierten im Februar/März 2020 kurzfristig mit starken Kursverlusten.

Trotz der schweren wirtschaftlichen Verwerfungen zeigten sich die globalen Finanzmärkte insgesamt relativ resilient und nur zu Beginn der COVID-Pandemie kam es zu deutlichen Kursrückgängen. Stark expansive Maßnahmen der Geld- und Fiskalpolitik konnten die Finanzmärkte stützen und im Laufe des Jahres 2020 setzte sich die Hoffnung auf die rasche Verfügbarkeit von COVID-Impfstoffen durch.

Auch das Jahr 2021 war bisher von einer positiven Finanzmarktentwicklung geprägt, nachdem aufgrund von COVID-Lockerungsmaßnahmen seit dem 2. Quartal 2021 eine deutliche Konjunkturerholung in den meisten Ökonomien festzustellen war. Allerdings könnten Engpässe bei Materialien, Rohstoffen und Arbeitskräften sowie anhaltend hohe Energiepreise in weiterer Folge zu einer Abschwächung der Aktienmärkte beitragen.

Zu den negativen Konjunktur- und Stabilitätsrisiken zählen weitere COVID-Infektionswellen, Angebotsbeschränkungen durch Material- und Arbeitskräfteengpässe, Störungen der globalen Lieferketten, ansteigende Inflationserwartungen, anhaltend hohe Energie- und Rohstoffpreise, erhöhte Verschuldung des Unternehmenssektors sowie Korrekturen bei überbewerteten Aktien- und Vermögenswerten.

2.2.1       Langfristige Zinsen

Die langfristigen österreichischen Zinsen (10jährige Rendite Staatsanleihen) lagen seit Anfang 2020 die meiste Zeit im negativen Bereich. Von Mitte Februar 2021 bis Juni 2021 war aufgrund der verbesserten Konjunkturerwartungen ein Anstieg der österreichischen Langfristzinsen zu verzeichnen und sie lagen zeitweise im Plus. Ab Juli 2021 kam es erneut zu negativen Langfristzinsen, da sich die Konjunkturerwartungen aufgrund von Materialengpässen etwas abschwächten. Ab September 2021 war dann wieder eine Aufwärtsbewegung bei den Langfristzinsen zu beobachten, auch aufgrund der ansteigenden Inflationsrate in der Eurozone und zu erwartenden restriktiveren geldpolitischen Maßnahmen.

Der Spread der 10jährigen österreichischen Rendite zur 10jährigen deutschen Rendite bei Staatsanleihen (ohne Laufzeitbereinigung) zeigte zunächst seit Beginn der COVID-Krise eine relativ volatile Bewegung und schwankte am ersten Höhepunkt der Corona-Pandemie ab März 2020 zwischen 30-60 Basispunkten. Ab Juni 2020 beruhigte sich die Lage, auch aufgrund eingeleiteter wirtschaftspolitischer Gegenmaßnahmen. Im Laufe des Jahres 2021 schwankte der Spread zu Deutschland bisher zwischen 15-25 Basispunkten und zeigte nur eine relativ geringe Volatilität.


 

Abbildung 6: Langfristige Zinsen und Spread

Linke Skala: Langfristige Zinsen in Prozent
Rechte Skala: Spread in Basispunkten

Quellen: BMF, Macrobond (Stand: 30. September 2021)

2.2.2       Aktienmarkt

Der österreichische Aktienmarkt (ATX) bewegte sich in den letzten Jahren im Gleichklang mit dem Euro-Stoxx-50-Index, der Einbruch des ATX im März 2020 war aber stärker als beim Euro-Stoxx-50. Allerdings fiel die Erholung des ATX im Jahr 2021 bisher dynamischer aus als beim Euro-Stoxx-50.

Mit Ende März 2021 notierte der ATX wieder in etwa auf dem Niveau vom Februar 2020. Auch im Sommer und Herbst 2021 hat sich die Erholung des ATX bisher weiter fortgesetzt, da die österreichische Industrie deutliche Wachstumsraten zeigte und auch die Hoffnung auf eine länger anhaltende expansive Geldpolitik die Finanzmärkte stützte. Im September 2021 notierte der ATX zeitweise auf dem höchsten Stand seit Juli 2008. Anhaltend hohe Energie- und Rohstoffpreise könnten aber zu einer Belastung für die weitere Entwicklung der Aktienmärkte werden.


 

Abbildung 7: Finanzmarktperformance

Linke Skala: Index

Quellen: BMF, Macrobond (Stand: 30. September 2021)

2.3      Bewertung durch Ratingagenturen

Die drei größten Ratingagenturen bewerten die Bonität der Republik Österreich weiterhin mit der zweitbesten Note AA+ (Standard & Poor’s, Fitch) bzw. Aa1 (Moody’s). Der Ausblick ist bei allen drei Agenturen stabil.

Positive Ratingfaktoren sind die starken politischen und sozialen Institutionen, hoher Wohlstand, die diversifizierte, wettbewerbsfähige und exportorientierte Wirtschaft und die geringe Verschuldung des privaten Sektors. Die Struktur der öffentlichen Verschuldung ist mit einer durchschnittlichen Restlaufzeit von über 10 Jahren und einer durchschnittlichen Verzinsung von 1,5 % besonders günstig und es bestehen keine Fremdwährungsrisiken. Verantwortungsvolle Budgetpolitik im Vorfeld der COVID-19-Krise ermöglichte umfassende Stützungsmaßnahmen für betroffene Sektoren, die eine rasche Erholung der Wirtschaft fördern.

Im Vergleich zu den mit „AAA“ bewerteten Ländern war der öffentliche Schuldenstand bereits vor der COVID-19 Krise zu hoch. Ferner gelten hohe und steigende Pensionsausgaben und strukturelle Schwächen (Rigiditäten im Dienstleistungssektor, hohe Steuerbelastung, geringe Arbeitsmarktbeteiligung 55+) als negative Rating-Faktoren. Nach Bewältigung der aktuellen Gesundheits- und Wirtschaftskrise werden der mittelfristige Schuldenabbaupfad und die strukturpolitische Reformagenda die Hauptkriterien für die Bewertung darstellen.

2.4      COVID-19: Qualitative Beschreibung der wirtschaftspolitischen Maßnahmen und ihrer Effekte

Aktuelle makroökonomische Indikatoren legen nahe, dass Österreich in vielen Bereichen die wirtschaftlichen Auswirkungen der COVID-19-Krise erfolgreich bewältigt hat. Der Arbeitsmarkt hat sich schneller als erwartet erholt, die Wirtschaftsaktivität liegt insgesamt wieder auf bzw. über dem Vorkrisenniveau und der Ausblick für 2022 ist ebenfalls positiv.

Diese Entwicklung wurde maßgeblich durch die COVID-19-Schutzimpfung ermöglicht, die seit Frühsommer zahlreiche Öffnungsschritte und Reiselockerungen ermöglichte. Die umfangreichen Wirtschaftshilfen der Bundesregierung haben wesentlich dazu beigetragen, dass die nach den Öffnungsschritten einsetzende Erholung so rasch und kräftig ausfällt. Die Unterstützungsmaßnahmen des Bundes und des Kreditwesens haben die Liquidität der Unternehmen gestärkt und somit den Finanzierungskreislauf in der Volkswirtschaft aufrechterhalten. Dadurch wurde eine Insolvenzkaskade abgewendet, die Existenz vieler Unternehmen gesichert und hunderttausende Arbeitsplätze gerettet. Ohne fiskalpolitische Unterstützung wären die Auswirkungen der Krise potenziell verheerend gewesen, was eine nachhaltige Reduktion des Potenzialoutputs der österreichischen Volkswirtschaft und folgend eine mehrjährige Erholungsphase nach sich gezogen hätte.

Das WIFO[1] kommt in einer Studie über die Wirksamkeit der Unternehmenshilfen im Jahr 2020 zum Schluss, dass der Anteil von illiquiden – und damit potenziell insolvenzgefährdeten – Unternehmen ohne Unterstützungsmaßnahmen bis zum Jahresende 2020 auf knapp 28 % angestiegen wäre. Durch die umfangreichen Hilfen konnte dieser Wert auf unter 16 % reduziert werden und entspricht damit dem Wert eines „Normaljahres“ ohne krisenbedingten Umsatzausfall. Unter Einbeziehung der staatlich garantierten Kredite bis Jahresende konnten die Unterstützungsmaßnahmen des Bundes die gesamte Liquiditätslücke schließen. Unter der Annahme, dass die in den illiquiden Unternehmen erwerbstätigen unselbstständig Beschäftigten von Arbeitslosigkeit bedroht sind, ist auch eine Abschätzung der Arbeitsmarkteffekte der Wirtschaftshilfen möglich. Demnach haben die Maßnahmen bis zum Jahresende knapp 350.000 Arbeitsplätze erhalten.

Stand der Wirtschaftshilfen: In internationalen Vergleichen weist Österreich in Relation zur Wirtschaftskraft eines der größten Hilfspakte auf; siehe z.B. „IMF COVID Measure Overview Table“ vom Juli 2021. Einzahlungsseitig sind unter anderem die Zahlungserleichterungen (Stundungen), die Herabsetzungen der ESt- und KöSt-Vorauszahlungen, die reduzierten USt-Sätze in der Gastronomie oder der Verlustrücktrag zu nennen. Auszahlungsseitig waren bzw. sind die wichtigsten Maßnahmen die Corona-Kurzarbeitsbeihilfe, die diversen COFAG-Wirtschaftshilfen, der Härtefallfonds sowie verschiedenste Unterstützungsmaßnahmen für die Land- und Fortwirtschaft, den Tourismussektor, Künstlerinnen und Künstler oder gemeinnützige Vereine. Abgerundet wurde das Maßnahmenpaket durch Lockerungen im Insolvenzrecht und die Aussetzung öffentlicher Insolvenzanträge.

COFAG: Von den auszahlungsseitigen Maßnahmen zur Krisenbewältigung weisen mit Stand 15.9.2021 Überweisungen an die COFAG iHv. 9,1 Mrd. Euro das höchste Einzelvolumen auf. Zu diesem Stichtag lagen der COFAG Anträge für Zuschüsse iHv. 10,4 Mrd. Euro vor, während sich das gesamte genehmigte Zuschussvolumen auf 8,9 Mrd. Euro belief, darunter 3,1 Mrd. Euro für den Ausfallsbonus und 2,3 Mrd. Euro für den Lockdown-Umsatzersatz November. Nach Branchen entfallen von den genehmigten Zuschüssen 3,7 Mrd. Euro (42,1%) auf die Beherbergung und Gastronomie, 1,6 Mrd. Euro (18,1%) auf den Handel und 0,5 Mrd. Euro (6,1%) auf den Verkehr und die Lagerei. Hinzu kommen Garantieübernahmen des Bundes (noch ausständige Haftungssumme per 15.9.2021: 6,3 Mrd. Euro inkl. OeKB Sonderrahmen), die sich bisher in Form von schlagend werdenden Haftungen noch nicht wesentlich auf den Bundeshaushalt niederschlagen. Periodengerecht lt. ESVG sind Ausgaben von 6,5 Mrd. Euro dem Jahr 2020 zugeordnet und es werden Ausgaben von 6,5 Mrd. Euro im Jahr 2021 und 0,2 Mrd. Euro im Jahr 2022 (inkl. Haftungen) erwartet. 

Kurzarbeit: Weitere 9,0 Mrd. Euro flossen bis einschließlich 15.9.2021 in das Instrument der Corona-Kurzarbeit zur Abfederung der Auswirkungen insbesondere auf den Arbeitsmarkt. Bis zu diesem Stichtag wurden knapp 1,3 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gefördert, die genehmigte Förderhöhe beläuft sich auf 10,3 Mrd. Euro und die nach der Abrechnung tatsächlich in Anspruch genommene und ausbezahlte Förderhöhe auf 9,0 Mrd. Euro. Von den ausbezahlten Kurzarbeitsbeihilfen entfallen nach Branchen 1,9 Mrd. Euro (21,4 %) auf die Beherbergung und Gastronomie, 1,8 Mrd. Euro (20,0 %) auf den Handel und 1,7 Mrd. Euro (19,2 %) auf die Herstellung von Waren. Periodengerecht lt. ESVG sind Ausgaben von 6,2 Mrd. Euro dem Jahr 2020 zugeordnet und es werden Ausgaben von 3,5 Mrd. Euro im Jahr 2021 und 0,2 Mrd. Euro im Jahr 2022 erwartet. 

Zuschüsse nach Branchen

Betrachtet man die genehmigten COFAG-Zuschüsse und die tatsächlich in Anspruch genommenen Kurzarbeitsbeihilfen gemeinsam, so summiert sich die Förderhöhe per 15.9.2021 kumulativ seit Ausbruch der COVID-19-Krise auf 17,9 Mrd. Euro. Nach Branchen belaufen sich die genehmigten Zuschüsse per 15.9.2021 für die Beherbergung und Gastronomie auf 5,7 Mrd. Euro (31,7 % der gesamten genehmigten Zuschüsse), für den Handel auf 3,4 Mrd. Euro (19,0 %) und 2,2 Mrd. Euro (12,2 %) für den Sektor Herstellung von Waren.

Eine für Selbstständige, EPUs und Kleinstunternehmen wichtige Unterstützungsmaßnahme war/ist der Härtefallfonds, der durch die WKO abgewickelt wird. Bis zum 15.9.2021 wurden hierfür 2,2 Mrd. Euro an die WKO überwiesen, wovon die WKO ihrerseits 2,1 Mrd. Euro an Begünstigte als Zuschüsse ausbezahlt hat. Von diesen 2,1 Mrd. Euro sind 1,5 Mrd. Euro an Ein-Personen-Unternehmerinnen und Unternehmer geflossen, der Rest an Kleinstunternehmerinnen und -unternehmer sowie freie Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer. Die Aufteilung der Branchen basiert auf Selbstangaben der Antragstellerinnen und Antragsteller. Demnach entfallen von 2,1 Mrd. Euro an ausbezahlten Hilfen je 0,4 Mrd. Euro auf den Tourismus/die Gastronomie sowie auf das Gewerbe und Handwerk, 0,3 Mrd. Euro auf den Handel und 0,2 Mrd. Euro auf den Bereich Soziales/Gesundheit/Pflege.

2.5      Aufbau- und Resilienzfazilität

Mit der Aufbau- und Resilienzfazilität wurde auf EU-Ebene ein 672,5 Mrd. Euro (zu Preisen 2018) starkes Instrument geschaffen, um die wirtschaftliche Erholung infolge der COVID-19 Krise zu unterstützen, den grünen und digitalen Übergang zu fördern, soziale Auswirkungen der Krise abzufedern und die Resilienz der Mitgliedsstaaten zu erhöhen. Die relative Mittelzuteilung bemisst sich an den Faktoren BIP/Kopf, Bevölkerungsanteil, Arbeitslosenrate und BIP-Entwicklung 2020/21. Österreich kann gemäß aktuellen Schätzungen im Zeitraum 2021-2026 etwa 3,5 Mrd. Euro an nichtrückzahlbaren Zuschüssen aus der Fazilität beziehen. Die endgültige Mittelzuteilung wird erst im Juni 2022 feststehen. Um die mögliche Bandbreite der Mittelzuteilung abzudecken, umfasst der österreichische Aufbau- und Resilienzplan (ARP) ein Volumen von 4,5 Mrd. Euro.

Um diese Mittel abzurufen, hat Österreich am 30. April 2021 seinen ARP eingereicht, der in Zusammenarbeit mit den relevanten Ressorts, unter Berücksichtigung der Interessen der Sozialpartner und anderer Stakeholder und in engem Austausch mit der EK erarbeitet worden war. Der Plan enthält Reformen und Investitionen in vier Bereichen: Grüner Aufbau, Digitaler Aufbau, Wissensbasierter Aufbau, Gerechter Aufbau. Er setzt wesentliche Elemente des Regierungsprogramms sowie der Empfehlungen des Rates zur Wirtschafts- und Beschäftigungspolitik 2019 und 2020 um und steht mit dem Prinzip der Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen auf Umweltziele im Einklang.

Der ARP wurde am 13. Juli 2021 vom ECOFIN-Rat verabschiedet. Nach Unterzeichnung des Finanzierungsabkommens wurde Ende September eine Vorfinanzierung iHv 450 Mio. Euro ausbezahlt. Die weiteren Auszahlungen erfolgen in jährlichen Tranchen, nach Erfüllung der für den relevanten Zeitraum vorgesehenen Meilensteine und Ziele. Alle Maßnahmen des ARP werden im Bundeshaushalt abgebildet. Für die ausführenden Ressorts bedeutet das, dass sie hinsichtlich der Umsetzung und Finanzierung der Maßnahmen nicht von den Auszahlungen durch die EK abhängig sind. Die Ressorts haben sich jedoch zur zeitgerechten Umsetzung der Meilensteine und Ziele verpflichtet und müssen umfassende Berichts- und Kontrollpflichten wahrnehmen.

Der österreichische ARP hat in mehrerlei Hinsicht Vorbildcharakter: 46 % der Mittel für Maßnahmen kommen dem Klima zugute, 41 % unterstützen digitale Ziele, damit werden die Mindestanforderungen weit übertroffen. Auch in Bezug auf die Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen ist der ARP sehr ambitioniert gemessen an der relativen Zuteilung.

Die vom Volumen her bedeutendsten Investitionsvorhaben des ARP betreffen den Breitbandausbau, umweltfreundliche Mobilität, Digitalisierung und Ökologisierung von Unternehmen, Bildung/Forschung/Innovation, Kreislaufwirtschaft und die Sanierungsoffensive. Bedeutende Reformen im Plan sind u.a. die Ökosoziale Steuerreform, das Pensionssplitting, die Green Finance Agenda, das Gründerpaket, Maßnahmen zur Eigenkapitalstärkung, Weiterentwicklung der Pflegevorsorge und Spending Reviews.

Durch die Aufnahme in den ARP wird die Umsetzung dieser Maßnahmen verbindlich, zumal Versäumnisse finanzielle Nachteile für die Republik nach sich ziehen. Diese mit der Aufbau- und Resilienzfazilität erstmals in großem Stil etablierte Verknüpfung zwischen Zahlungen aus dem EU-Haushalt und Reformen aufseiten der Mitgliedsstaaten soll insbesondere die wirtschaftlich schwächsten EU-Mitgliedstaaten stärker, resilienter, grüner, digitaler und fairer machen. Als kleine offene Volkswirtschaft soll Österreich von den erwarteten Spillover-Effekten besonders profitieren, etwa durch Aufträge an österreichische (Bau-) Unternehmen und den Export von „grünen“ Produkten und Technologien. Die traditionell enge Verflechtung zu den zentral- und osteuropäischen Mitgliedsstaaten mit relativ hoher Mittelallokation aus der Fazilität dürfte für Österreich einen zusätzlichen Gewinn darstellen.

Die Umsetzung der im Plan angeführten Maßnahmen obliegt den zuständigen Ressorts. Das BMF übernimmt eine koordinierende Funktion. Gemäß Artikel 24 der VO (EU) 2021/241 übermittelt Österreich nach Erreichen der vereinbarten Meilensteine und Zielwerte einen Antrag auf Zahlung des Finanzbetrags an die EK. Im Durchführungsbeschluss des Rates sind die avisierten Meilensteine und Zielwerte pro geplantem Zahlungsantrag definiert. Der erste österreichische Zahlungsantrag wird 2022 erfolgen. Bis zu diesem Zeitpunkt sollen alle in Tabelle 21 angeführten Meilensteine und Zielwerte erreicht werden. Derzeit wird davon ausgegangen, dass alle für diesen Zahlungsantrag definierten Meilensteine und Zielwerte erfüllt werden.

Bei Bewilligung des Zahlungsantrages erfolgt eine Finanzierung iHv 804,6 Mio. Euro. Da die Republik Österreich eine Vorfinanzierung iHv 450,0 Mio. Euro beantragt und bereits erhalten hat, werden die jeweiligen finanziellen Beträge der einzelnen Zahlungsanträge gem. Art 13 der VO (EU) 2021/241 proportional angepasst. Unter Berücksichtigung dieser Vorfinanzierung wird für den ersten Zahlungsantrag in 2022 eine Auszahlung von 700,0 Mio. Euro erwartet.


 

3          Budgetäre Entwicklung (2020 bis 2022)

Vor Ausbruch der COVID-19-Krise war Österreich auf gutem Weg, zum Ende der laufenden Legislaturperiode eine gesamtstaatliche Verschuldung von unter 60 % des BIP zu erreichen. Die Notwendigkeit, den wirtschaftlichen Folgen der Krise gegenzusteuern und neue Schulden aufzunehmen, sowie der massive Rückgang des nominellen BIP führen vorübergehend zu einem starken Anstieg der Schuldenquote. Gegen Ende 2020 lag die Schuldenquote bei 83,2 % des BIP, dies entsprach einem Niveau ähnlich dem Höchststand von Ende 2015 (84,9 %).

Aktuell haben sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen seit Beginn der COVID-19-Krise jedoch deutlich gebessert. Die Wirtschaft wächst laut der aktuellsten WIFO-Konjunkturprognose 2021 real mit 4,4 % und 2022 mit 4,8 %. Die konjunkturelle Entwicklung unterstützt damit die Rückkehr zu nachhaltigen öffentlichen Finanzen. Die umfassenden COVID-19-Krisenbewältigungsmaßnahmen der Bundesregierung zur Stützung des Unternehmenssektors, des Arbeitsmarkts und der Haushalte tragen dazu bei, dass der Aufschwung 2022 ohne substanzielle Reibungsverluste voll zum Tragen kommen kann.

Die gesamtstaatliche Entwicklung steht 2022 im Zeichen der ausgeprägten wirtschaftlichen Erholung nach der COVID-19-Krise und der Einführung der ökosozialen Steuerreform. Der gesamtstaatliche Maastricht-Saldo sinkt 2022 auf -2,3 % des BIP. Die Maastricht-Regelgrenze von -3,0 % des BIP wird damit 2022 bereits wieder eingehalten. Die Rückkehr zu nachhaltig geordneten Haushalten ist damit bereits im Budgetjahr nach dem letzten COVID-Lockdown eingeleitet. Der bereits 2021 einsetzende Rückgang der Schuldenquote setzt sich 2022 weiter fort, die Schuldenquote sinkt um 3,8 Prozentpunkte auf 79,1 % des BIP.

Ab dem Jahr 2022 setzt die Bundesregierung zwei zentrale Eckpunkte aus dem Regierungsprogramm um: Mit der ökosozialen Steuerreform entlastet sie Menschen und Wirtschaft und leitet die Trendwende hin zu einer klimafreundlicheren Gesellschaft ein. Die ökosoziale Steuerreform stellt eine der umfangreichsten Änderungen in der österreichischen Steuerstruktur der letzten Jahrzehnte dar. Neben signifikanten Entlastungen wird mit der Einführung einer jährlich steigenden CO2-Bepreisung stufenweise die Kostenwahrheit bei klimaschädlichen Emissionen hergestellt. Im BVA-E 2022 und im Bundesfinanzrahmen sind zusätzlich eine Vielzahl von investiven Maßnahmen in den Bereichen Klimaschutz, Mobilität, Digitalisierung, Forschung und Entwicklung sowie zur Abfederung der längerfristigen COVID-19-Krisenfolgen vorgesehen.

Abbildung 8: Budgetsaldo und Bruttoverschuldung

Linke Skala: Budgetsaldo in Prozent des BIP
Rechte Skala: Bruttoverschuldung in Prozent des BIP

Quellen: BMF, STAT, WIFO

3.1      Budgetvollzug 2020

Vor Ausbruch der COVID-19-Pandemie plante Österreich nach 2018 und 2019 auch 2020 wieder einen gesamtstaatlichen Maastricht-Überschuss zu erzielen. Die Krise erforderte dann aber nicht nur hohe Mehrausgaben im Bereich der Gesundheits- und Sozialpolitik, sondern es galt mittels Hilfen für Unternehmen und konjunkturbelebenden Maßnahmen die wirtschaftlichen Auswirkungen der zur Eindämmung der Infektionsdynamik gesetzten Schritte abzumildern. Die solide Budgetpolitik der vergangenen Jahre schaffte den fiskalischen Spielraum, der zur Bewältigung der COVID-19-Krise genützt werden konnte. Relativ zur Wirtschaftsleistung gehört Österreich damit zu jenen EU-Ländern, die das größte und umfangsreichste Unterstützungspaket für die Wirtschaft implementiert haben. Trotz der hohen budgetären Kosten blieb die Schuldenquote Ende 2020 unter dem Niveau des Höchststandes im Jahr 2015.

Nettofinanzierungssaldo: Der gesamtstaatliche Maastricht-Saldo beläuft sich im Jahr 2020 gemäß Septembernotifikation von STAT auf -31,5 Mrd. Euro, dies entspricht -8,3 % des BIP. In der historischen Betrachtung ist das Defizit damit deutlich höher als während der Finanzkrise 2009 (‑5,3 % des BIP). Dies ist sowohl auf hohe krisenbedingte Einnahmenausfälle im Jahr 2020 als auch auf umfassende diskretionäre ausgabenseitige Maßnahmen zurückzuführen.

Struktureller Saldo: Bei der Berechnung des strukturellen Saldos führt die schlechte konjunkturelle Lage zu einem relativ hohen Konjunktureffekt[2]. Der strukturelle Saldo beträgt aufgrund des stark negativen Maastricht-Ergebnisses dennoch -5,1 % des BIP. Da im Lichte der Krise Ende März 2020 die Allgemeine Ausweichklausel des europäischen Stabilitäts- und Wachstumspakts von den EU-Finanzministerinnen und -ministern aktiviert wurde, ist es den Mitgliedsstaaten erlaubt, vorübergehend von den normalerweise geltenden Haushaltsanforderungen, wie z.B. einem mittelfristigen Zielwert von -0,5 % des BIP für den strukturellen Saldo als auch einem Maastricht-Defizit von max. 3 % des BIP, abzuweichen.

Schuldenstand: Österreich konnte im Krisenjahr 2020 den in den Jahren zuvor erarbeiteten fiskalischen Spielraum nützen, um mit antizyklischer Budgetpolitik gegenzusteuern ohne die Bonität akut zu gefährden. Trotz der hohen budgetären Kosten und des massiven Einbruchs des BIP lag die Maastricht-Schuldenquote Ende 2020 mit 83,2 % des BIP unter dem Jahresendhöchstwert von 2015 (84,9 % des BIP). Gegenüber dem Stand Ende 2019 iHv. 70,6 % des BIP nahm die Schuldenquote somit um 12,7 Prozentpunkte zu. Der Anstieg ist zu 3,4 Prozentpunkten auf den Rückgang des BIP (Nenner-Effekt) und zu 9,3 Prozentpunkten (in Relation zum BIP 2020) auf die Zunahme der Schulden zurückzuführen. Absolut gesehen stiegen die Schulden von 280,5 Mrd. Euro Ende 2019 um 35,1 Mrd. Euro (+12,5 %) auf rd. 315,6 Mrd. Euro per Ende 2020. Neben dem hohen gesamtstaatlichen Maastricht-Defizit von 33,2 Mrd. Euro trugen beispielsweise auch die nicht-defizitwirksamen Steuerstundungen sowie ein Liquiditätsaufbau zu diesem Anstieg bei. Gegenläufig und damit schuldensenkend war wie schon in den letzten Jahren der Schuldenabbau bei den Abbaubanken, wenngleich dieser Effekt laufend geringer wird.

Einnahmen: In Summe kommt es auf gesamtstaatlicher Ebene zu einem Rückgang der Einnahmen von 5,4 % gegenüber dem Jahr 2019. Die Staatseinnahmenquote sinkt allerdings aufgrund des Einbruchs des nominellen BIP nur um 0,4 Prozentpunkte auf 48,7 % des BIP. Die gesamtstaatlichen Einnahmen sind 2020 einerseits aufgrund der krisenbedingten Mindereinnahmen aber auch der umfassenden Entlastungsmaßnahmen der Bundesregierung zur Unterstützung besonders hart getroffener Branchen, Familien sowie Niedrigverdienerinnen und Niedrigverdienern stark rückläufig. Neben den Herabsetzungen der Vorauszahlungen bei der Einkommen- und der Körperschaftsteuer sind in erster Linie die vorgezogene Senkung der ersten Tarifstufe der Lohn- und Einkommensteuer rückwirkend per 1. Jänner 2020 inklusive der Erhöhung der SV-Rückerstattung, der Verlustrücktrag und die teils temporären steuerlichen Entlastungen in der Gastronomie zu nennen.

Ausgaben: Gegenüber 2019 kommt es zu einem gesamtstaatlichen Ausgabenwachstum von rd. 12,1 %. Da auch das nominelle BIP 2020 stark zurückgeht, steigt die Staatsausgabenquote 2020 um 8,5 Prozentpunkte auf 57,1 % an. Die zahlreichen Rettungs- und Konjunkturpakete zur Bewältigung der COVID-19-Krise umfassten 2020 insbesondere befristete Maßnahmen wie die Corona-Kurzarbeit, Fixkostenzuschuss I und 800.000 sowie Lockdown-Umsatzersatz November und Dezember, den Härtefallfonds, den Kinderbonus, den NPO-Unterstützungsfonds, Einmalzahlungen an Arbeitslose oder sämtliche Ausgaben für Mittel zur Gesundheitsvorsorge und bedingen einen starken, aber temporären Anstieg. Hinzu kommt die Wirkung der automatischen Stabilisatoren infolge des Einbruchs der wirtschaftlichen Aktivität, was insbesondere gestiegene Auszahlungen für die Arbeitslosenversicherung und die Notstandshilfe bewirkt.

Länder, Gemeinden und Sozialversicherungen: Auch die Länder und Gemeinden verzeichneten im Jahr 2020 infolge der Auswirkungen der COVID-19-Krise hohe Maastricht-Defizite. Gemäß Berechnungen von STAT belief sich der Maastricht-Saldo der Landesebene auf -2,0 Mrd. Euro (-0,5 % des BIP) und der Gemeindeebene auf -0,9 Mrd. Euro (-0,2 % des BIP). Auch hier kam es krisenbedingt zu einem Rückgang der Einnahmen (Landesebene -2,6 %, Gemeindeebene -1 % gegenüber 2019) Der Einnahmenrückgang resultiert insbesondere aus den niedrigeren Ertragsanteilen an den öffentlichen Abgaben. Auch die Entwicklung bei den Sozialversicherungsträgern ist von der COVID-19-Krise geprägt, wenngleich insbesondere die Kostentragung des Bundes für die Kurzarbeit den Beitragseinnahmenentfall der Sozialversicherungsträger dämpft. Insgesamt zeigt der Sozialversicherungssektor im Jahr 2020 dennoch einen fast ausgeglichenen Haushalt iHv. 0,0 % des BIP.

3.2      Budget 2021

Die öffentlichen Haushalte stehen 2021 immer noch im Zeichen budgetärer Effekte der COVID-19-Krise. Im Vergleich zu den konjunkturellen Einschätzungen zum Zeitpunkt der Budgetnovelle im April 2021 ist jedoch eine außerordentliche wirtschaftliche Erholung eingetreten (reales Wirtschaftswachstum von 4,4 %). Dies hat positive Effekte auf den Arbeitsmarkt, den privaten Konsum und die Unternehmensgewinne und führt folglich auch zu deutlichen Verbesserungen bei den Steuereinnahmen. Der Budgetvollzug 2021 ist allerdings weiterhin von fiskalischen Maßnahmen zur Krisenbewältigung und Konjunkturstützung geprägt. Dies bewirkt ein nach wie vor beträchtliches Budgetdefizit, während die Schuldenquote bereits leicht rückläufig ist.

Nettofinanzierungssaldo: Aufgrund vieler temporärer Krisenbewältigungsmaßnahmen wie dem Fixkostenzuschuss, Verlustrücktrag oder der Kurzarbeit wird der gesamtstaatliche Saldo weiterhin deutlich negativ sein. Unter Heranziehung der aktuellen Einschätzung der Inanspruchnahme der Unterstützungsmaßnahmen und unter der Annahme, dass sich durch den Pandemieverlauf keine weiteren gravierenden Einschränkungen der wirtschaftlichen Aktivität bis Jahresende ergeben, wird für 2021 ein gesamtstaatlicher Maastricht-Saldo von
-6,0 % des BIP erwartet. Dies spiegelt bereits eine deutliche Verbesserung gegenüber dem Saldo im Jahr 2020 von -8,3 % des BIP wider.

Struktureller Saldo: Der strukturelle Saldo stellt einen um die Konjunktur bereinigten Saldo dar und liegt bei 4,4 % des BIP. Im Vergleich zu den konjunkturellen Einschätzungen im April 2021 ist eine Annäherung an das Potenzialwachstum der Wirtschaft sichtbar. Die Outputlücke spiegelt die Differenz zum Potenzialwachstum wider und ist insgesamt noch immer negativ. Dies führt zu einer konjunkturellen Korrektur von +1,6 Prozentpunkten gegenüber dem Maastricht-Saldo.

Schuldenstand: Die budgetären Auswirkungen der COVID-19-Krise setzten dem seit 2016 andauernden kontinuierlichen Rückgang der gesamtstaatlichen Schuldenquote ein abruptes Ende. Im Jahr 2020 stieg die Schuldenquote auf 83,2 % an. Trotz eines beträchtlichen Defizits 2021 kommt es aufgrund der starken konjunkturellen Erholung zu einer bereits leicht sinkenden Schuldenquote von 82,8% des BIP (bzw. 335,0 Mrd. Euro).

Ausgaben: Auf der Ausgabenseite wirken 2021 weiterhin die Verlängerungen und Aufstockungen einiger COVID-19-Maßnahmen zur Krisenbewältigung wie insbesondere bei der Kurzarbeit und Zuschüssen an Unternehmen. Insbesondere die COVID-19-Maßnahmen im Gesundheitsbereich wie Impfungen, Tests, Schutzausrüstung sowie Kostenersätze für Personal (zB. Impf- und Testpersonal) und die Bereitstellung von Infrastruktur treten vor allem in den ESVG Kategorien Vorleistungen und soziale Sachleistungen mit starken Zuwächsen im Jahr 2021 in den Vordergrund. Die Ausgabenquote liegt mit 54,8 % des BIP und 221,8 Mrd. Euro weiterhin deutlich über dem Vorkrisenniveau 2019 (48,6 % des BIP).

Einnahmen: Die im Jahr 2020 ins Leben gerufenen Entlastungsmaßnahmen zur finanziellen Unterstützung von besonders hart getroffenen Branchen in der COVID-19-Krise, sowie von Niedrigverdienerinnen und Niedrigverdienern wirken im Jahr 2021 weiter. Darunter fallen die Senkung der Umsatzsteuer für Beherbergung, Gastronomie, der Verlustrücktrag und die Senkung der ersten Tarifstufe der Lohn- und Einkommensteuer. Steuerstundungen können abhängig von der jeweiligen wirtschaftlichen Lage der Unternehmen beglichen werden. Die positive Entwicklung der Bruttolöhne bewirkt ein starkes Wachstum der Lohnsteuer, die bereits das Niveau 2019 übersteigt. Der starke private Konsum schlägt sich in hohen Umsatzsteuereinnahmen wieder und auch die Körperschaftsteuer steigt wieder deutlich in Richtung des Vorkrisenniveaus an.

Die gesamtstaatlichen Einnahmen steigen auf 197,6 Mrd. Euro und übersteigen damit insgesamt bereits das Vorkrisenniveau 2019. Die Einnahmenquote liegt bei 48,8 % des BIP, und hat sich im Vergleich zum Vorjahr aufgrund des stark ansteigenden BIP im Nenner der Quote nur gering verbessert.

Länder, Gemeinden und Sozialversicherungen: Auch bei den Ländern und Gemeinden schlägt sich die konjunkturelle Erholung im Jahr 2021 im Gegensatz zu dem von der COVID-19-Krise überschatteten Jahr 2020 nieder. Auf der Einnahmenseite kommt es bereits zu merklich steigenden Ertragsanteilen, auch die Erträge aus den eigenen Steuern wie der Kommunalsteuer entwickeln sich entlang der wirtschaftlichen Erholung. In Summe wird für die Landes- und Gemeindeebene ein Maastricht-Defizit von 0,2% des BIP erwartet (einzeln ergeben sich: Länder -0,149 % des BIP, Gemeinden -0,049 % des BIP).

Auch bei den Sozialversicherungsträgern war die Entwicklung von der COVID-19-Krise geprägt, wenngleich insbesondere die Kostentragung des Bundes für die Kurzarbeit den Beitragseinnahmenentfall der Sozialversicherungsträger gedämpft hat. Da sich die Beschäftigung, die die Beitragseinnahmen sichert, bereits gut erholt, weist der Sozialversicherungssektor im Jahr 2021 bereits einen ausgeglichenen Maastricht-Saldo von 0,0 % des BIP auf.

3.3      Entwicklung der öffentlichen Haushalte 2022

Die gesamtstaatliche Entwicklung 2022 steht im Zeichen der ausgeprägten wirtschaftlichen Erholung nach der COVID-19-Krise und der Einführung der ökosozialen Steuerreform. Das WIFO prognostiziert für 2022 eine Fortsetzung des wirtschaftlichen Aufschwungs aus dem Jahr 2021 mit einem noch stärkeren nominellen Wachstum von 7,4 % (reales Wachstum 4,8 %). Positive Effekte werden am Arbeitsmarkt und beim privaten Konsum erwartet. Dies bestätigt, dass die umfassenden COVID-19-Krisenbewältigungsmaßnahmen der Bundesregierung den Unternehmenssektor, den Arbeitsmarkt und auch die Einnahmen der Haushalte ausreichend gestützt haben, sodass der Aufschwung 2022 ohne substanzielle Reibungsverluste voll zum Tragen kommen kann.

Nettofinanzierungssaldo: Der Maastricht-Saldo beträgt im Jahr 2022 -2,3 % des BIP oder 9,8 Mrd. Euro. Damit wird die Maastricht-Regelgrenze von -3,0 % bereits im Jahr 2022 eingehalten werden. Die Rückkehr zu nachhaltig geordneten Haushalten ist damit bereits im Budgetjahr nach dem letzten COVID-Lockdown eingeleitet.

Struktureller Saldo: Unter der Annahme, dass die COVID-19-Pandemie im nächsten Jahr weiter unter Kontrolle sein wird, wird im Jahr 2022 von einer starken Erholung der wirtschaftlichen Aktivität ausgegangen. Die wirtschaftliche Erholung ist so stark, dass das Potenzialwachstum ab 2022 überschritten wird und damit die Outputlücke positiv wird. Der Maastricht Saldo muss um einen Konjunktureffekt von -0,3 % des BIP korrigiert werden, woraus sich ein struktureller Saldo von -2,5 % des BIP ergibt.

Schuldenstand: Der bereits 2021 einsetzende Rückgang der Schuldenquote setzt sich 2022 weiter fort. Das gute nominelle Wirtschaftswachstum und das moderate Defizit bewirken trotz absoluten Anstiegs des Schuldenstandes einen beträchtlichen Rückgang der Schuldenquote um 3,8 Prozentpunkte auf 79,1 % des BIP.

Einnahmen: Im Vergleich zu 2021 wird ein gesamtstaatliches Einnahmenwachstum von beachtlichen 6,2 % erwartet. Diese positive Entwicklung der Einnahmen wird 2022 vor allem von drei Faktoren geprägt sein:

        Eine besonders dynamische Entwicklung der Produktions- und Importabgaben (insbesondere der Umsatzsteuereinnahmen) getragen von einem sehr hohen Anstieg des nominellen privaten Konsums

        Die staatlichen Betriebe (insbesondere die ÖBB, Theater und Museen) erreichen eine deutlich höhere Auslastung als noch in den von COVID-19-Lockdowns betroffenen Jahren 2020 und 2021

        Die 2022 wirkenden steuerlichen Maßnahmen der ökosozialen Steuerreform haben insgesamt einen dämpfenden Effekt auf die Einnahmen. Zwar führt die CO2-Bepreisung in der zweiten Hälfte des Jahres 2022 bereits zu den ersten Einnahmen, jedoch überwiegen die Entlastungsmaßnahmen (Tabelle 16).

Ausgaben: Die gesamtstaatlichen Ausgaben sinken 2022 um 0,9 % auf einen Wert von 219,7 Mrd. Euro und bewirken dadurch eine Normalisierung der Staatsausgabenquote in Richtung 50 % des BIP (50,6 % des BIP).

Grund für diese Entwicklung ist das Auslaufen sehr umfangreicher ausgabenseitiger Unterstützungsmaßnahmen zur Bewältigung der COVID-19-Krise, etwa dem Fixkostenzuschuss und Umsatzersatz für Unternehmen. Einige Krisenbewältigungsmaßnahmen bestehen zwar weiterhin, sind jedoch deutlich geringer als noch in den Krisenjahren dotiert (Kurzarbeit oder der NPO-Fonds). Zudem unterstützt die sinkende Zinsausgabenbelastung die Staatsbudgets. Durch die Investitionsprämie kommt es zu kräftigen Anstiegen bei Vermögenstransfers.

Länder, Gemeinden und Sozialversicherungen: Ähnlich wie im Falle des Bundes erholen sich die Haushalte des Landes- und Gemeindesektors im Jahr 2022 weiter von den Auswirkungen der COVID-19-Krise. Die Ertragsanteile entwickeln sich weiterhin positiv, bei der Ausgabendynamik wird ein stagnierendes Niveau erwartet. Für die Länder und Gemeinden wird im Vergleich zu 2021 ein um 0,2 Prozentpunkte besserer Maastricht-Saldo iHv. 0,0 % des BIP erwartet. Auch der Sozialversicherungssektor wird 2022 von der prognostizierten Erholung der Konjunktur profitieren. Die geplante Senkung der KV-Beiträge wird vom Bund ausgeglichen, das Ergebnis des SV-Sektors wird folglich gemäß der aktuellen Einschätzung ausgeglichen sein.

3.4      Makroökonomische und budgetäre Prognosen im Einklang mit EU-Anforderungen

Die Richtlinie 2011/85/EU des Rates über die Anforderungen an die haushaltspolitischen Rahmen der Mitgliedsaaten sieht vor, dass die makroökonomischen Prognosen und Haushaltsprognosen mit den aktuellsten Prognosen der EK und gegebenenfalls mit den Prognosen anderer unabhängiger Einrichtungen zu vergleichen sind.

Die Tabelle 15 im tabellarischen Anhang stellt diesen Vergleich dar.

Darüber hinaus sind makroökonomische Prognosen und Haushaltsprognosen regelmäßig einer unvoreingenommenen Bewertung zu unterziehen, die auf objektiven Kriterien beruht und eine ex-post-Bewertung einschließt. Eine solche Evaluierung wurde zuletzt im Oktober 2018 vom Büro des Fiskalrates im Auftrag des Fiskalrates für den Zeitraum 2005 bis 2017 erstellt.[3] Die nächste Evaluierung soll im Dezember 2021 erfolgen.

4          Umfassende Fiskalregeln

Ein wesentlicher Eckpfeiler der Absicherung des Konsolidierungskurses ist das 2012 vereinbarte System mehrfacher Fiskalregeln für alle Ebenen des Staates (Österreichischer Stabilitätspakt 2012, BGBl. I Nr. 30/2013). Die Vereinbarung umfasst folgende Schwerpunkte:

                    Eine Regel über einen strukturell ausgeglichenen gesamtstaatlichen Haushalt („Schuldenbremse“), der mit einem strukturellen gesamtstaatlichen Defizit von höchstens 0,45 % des BIP definiert wird

                    Eine Regel über das jeweils zulässige Ausgabenwachstum („Ausgabenbremse“)

                    Eine Regel über die Rückführung des jeweiligen öffentlichen Schuldenstandes nach dem Europäische System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnung, kurz ESVG („Schuldenquotenanpassung“)

                    Eine Regel über Haftungsobergrenzen, deren Umsetzung im Rahmen der Verhandlungen zum Finanzausgleichsgesetz 2017 vereinheitlicht wurde. Haftungsübernahmen des Bundes und der Länder sind ab 2019 bei 175 % und der Gemeinden bei 75 % der Steuereinnahmen begrenzt

                    Regeln zur Koordination der Haushaltsführung zwischen Bund, Ländern und Gemeinden, zur mittelfristigen Haushaltsplanung, zur gegenseitigen Information und zur Transparenz

Die Fiskalregeln werden durch angemessene Sanktionsbestimmungen abgesichert.

Das grundsätzliche Handeln der Bundesregierung in der kommenden Gesetzgebungsperiode wird getragen vom Prinzip, fiskalische Stabilität und Verantwortung gegenüber zukünftigen Generationen zu verbinden. Die Bundesregierung verfolgt mit ihrer Budgetpolitik ökonomische, ökologische und soziale Ziele. Als Handlungsgrundlage dienen auch europäische und internationale Verpflichtungen, insbesondere das Pariser Klimaabkommen.

Die COVID-Krise wirkt sich auch auf den europäischen Stabilitäts- und Wachstumspakt und in weiterer Folge auch auf den Österreichischen Stabilitätspakt (ÖStP) aus: Gemäß Artikel 11 ÖStP sind von der EU genehmigte Ausnahmen von Fiskalregeln analog auf den ÖStP 2012 anzuwenden.

Mit der Überwachung der Einhaltung der fiskalischen EU-Vorgaben wurde in Österreich der unabhängige Fiskalrat gesetzlich betraut. Er beobachtet die Budgetziele nach den europäischen Vorgaben, gibt Empfehlungen und zeigt – falls notwendig – Anpassungspfade auf. In den Rat entsenden der Bund, die Sozialpartner, die Finanzausgleichspartner, die Oesterreichische Nationalbank und der Budgetdienst des Nationalrates weisungsfreie und entsprechend qualifizierte Personen. Dem Fiskalrat kommt in der Haushaltsüberwachung eine wesentliche Rolle bei der Stärkung der Haushaltsdisziplin im Bund, in den Ländern und Gemeinden zu.


 

5          Tabellarischer Anhang

Tabelle 1: Grundannahmen

Tabelle 2: Makroökonomische Entwicklung

Tabelle 3: Preise und Deflatoren

Tabelle 4: Arbeitsmarkt

Tabelle 5: Sektorkonten

Tabelle 6: Budgetäre Ziele

Tabelle 7: Entwicklung der öffentlichen Schulden

Tabelle 8: Eventualverbindlichkeiten

Tabelle 9: Budgetäre Entwicklungen

Tabelle 10: Budgetäre Entwicklungen („no-policy change“-Annahme)

Tabelle 11: Von der Ausgabenregel ausgenommene Ausgaben

Tabelle 12: Vierteljährlicher Haushaltsvollzug nach ESVG (in Mio. Euro)

Tabelle 13: Abweichung vom Österreichischen Stabilitätsprogramm vom April 2021

Tabelle 14: Länderspezifische Empfehlungen

Siehe: Europäisches Semester – Dokumente unter

https://www.bundeskanzleramt.gv.at/dam/jcr:39588d83-dbf0-43ef-a7a5-36b43f62f2ef/csrs_2019_cesar_aktualisierung_september%202021.pdf

https://www.bundeskanzleramt.gv.at/dam/jcr:9df7c675-e3ff-463b-8fa6-95f7d823131c/csrs_2020_cesar_aktualisierung_september%202021.pdf

https://www.bundeskanzleramt.gv.at/dam/jcr:64940fa4-5bbb-4197-bb14-a29100a4cc4f/Fiskalische_CSRs_2021_Aktualisierung_September_2021.pdf

 

Tabelle 15: Diskretionäre Maßnahmen (in Mio. Euro)

Tabelle 16: Ökosoziale Steuerreform (in Mio. Euro)

Tabelle 17: COVID-19-Haftungen (in Mio. Euro)

Tabelle 18: Einnahmen aus RRF-Zuschüssen (in Mio. Euro)

Tabelle 19: Durch RRF-Zuschüsse finanzierte Ausgaben (in Mio. Euro)

Tabelle 20: Auswirkungen der RRF auf die Haushaltsplanung (in Mio. Euro)


 

Tabelle 21: Übersicht aller avisierten Meilensteine und Zielwerte für den ersten Österreichischen Zahlungsantrag gem. Durchführungsbeschluss COM(2021) 338

Maßnahme

Bezeichnung

1.B.5 Errichtung neuer Bahnstrecken und Elektrifizierung von Regionalbahnen

Projekt im Bau

3.B.1 Bildungsbonus

Inkrafttreten des Arbeitslosenversicherungsgesetzes und Veröffentlichung der Förderrichtlinien auf der Website der Ministerien

3.B.1 Finanzierung von Umschulungs- und Weiterbildungsmaßnahmen

Sicherstellung der Voraussetzungen für Umschulung und Weiterbildung

4.D.2 Anhebung des effektiven Pensionsantrittsalters

Schaffung der gesetzlichen Grundlage für die Abschaffung der abschlagsfreien vorzeitigen Alterspension sowie für die Einführung des FrühstarterInnenbonus und den Aufschub der ersten Pensionserhöhung (Aliquotierung)

1.B.4 Emissionsfreie Nutzfahrzeuge

Start des Förderprogramms

2.B.1 Fairer und gleicher Zugang aller Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I zu digitalen Grundkompetenzen

 Inkrafttreten des Schuldigitalisierungsgesetzes

2.D.1 Digitalisierung von KMU

Genehmigung und Veröffentlichung der relevanten Richtlinien und Verträge für KMU.DIGITAL 3.0

2.D.1 Digitalisierung von KMU

Genehmigung und Veröffentlichung der relevanten Richtlinien und Verträge für KMU.E-Commerce

4.D.11 Liberalisierung von gewerberechtlichen Rahmenbedingungen

Inkrafttreten des Gelegenheitsverkehrsgesetzes

4.D.11 Liberalisierung von gewerberechtlichen Rahmenbedingungen

Ausnahme von den Genehmigungserfordernissen für Ladestationen für elektrische Kraftfahrzeuge und für Fotovoltaikanlagen als Teil gewerblicher Betriebsanlagen

2.B.2 Bereitstellung von digitalen Endgeräten für Schülerinnen und Schüler

Digitale Endgeräte für die ersten zwei Jahre der Sekundarstufe

2.C.2 Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung

Inkrafttreten des Digitalisierungsfondsgesetzes

2.D.2 Digitale Investitionen in Unternehmen

Inkrafttreten der Novelle des Investitionsprämiengesetzes, die die Steigerung des Budgets als Ergebnis des Aufbau- und Resilienzplans widerspiegelt

2.D.3 Ökologische Investitionen in Unternehmen

Inkrafttreten der Novelle des Investitionsprämiengesetzes, die die Steigerung des Budgets als Ergebnis des Aufbau- und Resilienzplans widerspiegelt

3.C.2 Förderstundenpaket

Finalisierung des Förderstundenpakets und Beginn der Maßnahmen in den Schulen

4.D.5 Öko-soziale Steuerreform

Start der zweiten Phase der Arbeit der Taskforce

4.B.2 Reform zur Weiterentwicklung der Pflegevorsorge

Pilotprojekte mit Community Nurses als Teil der Reform der Pflegevorsorge

1.B.2 Einführung des 123-Klimatickets

Inkrafttreten des Gesetzes

1.D.2 Transformation der Industrie zur Klimaneutralität

Verabschiedung der regulatorischen Kriterien und der Förderrichtlinien

2.B.1 Fairer und gleicher Zugang aller Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I zu digitalen Grundkompetenzen

Inkrafttreten der Durchführungsverordnung

2.C.1 Gesetzesvorhaben für Once Only: Novelle des Unternehmensserviceportalgesetzes

Inkrafttreten der Novelle des Unternehmensserviceportalgesetzes; Aufrüstung der relevanten IT-Infrastruktur

3.D.2 IPCEI Wasserstoff

Nationale Auswahl von Projekten zur Unterstützung der Entwicklung der Wasserstoffproduktion, -speicherung und -anwendung

4.B.3 Klimafitte Ortskerne

Verabschiedung der Förderrichtlinien für die vier Interventionsbereiche

4.B.4 Investition in die Umsetzung von Community Nursing

Arbeitsbeginn der Community Nurses

4.C.1 Entwicklung eines Baukulturprogramms

Vierter Baukulturreport

4.D.10 Arbeitsmarkt: einzige Anlaufstelle (One-Stop-Shop)

Konzeptentwicklung

4.D.7 Ausarbeitung und Umsetzung einer Nationalen Finanzbildungsstrategie

Strategiedokument

4.D.9 Eigenkapitalstärkung

RL über die Umwandlung staatliche garantierter Kredite in Eigenkapital

1.A.2 Förderung des Austauschs von Öl- und Gasheizungen

Austausch von Heizungsanlagen

1.B.2 Einführung des 123-Klimatickets

Einführung des 123-Klimatickets

1.C.1 Gesetzliche Rahmenbedingungen zur Erhöhung der Sammelquoten für Kunststoffgetränkeverpackungen und des Angebots an Mehrwegbehältern im Lebensmitteleinzelhandel

Inkrafttreten der Novelle des Abfallwirtschaftsgesetzes

1.D.1 Erneuerbaren Ausbaugesetz

Inkrafttreten des Erneuerbaren Ausbaugesetzes

2.A.1 Schaffung der Plattform Internetinfrastruktur Austria 2030 (PIA 2030) 

Arbeitsprogramm der Plattform Internetinfrastruktur Austria 2030 (PIA 2030) zur Koordinierung des Zusammenspiels aller relevanten Interessenträger 

2.B.2 Bereitstellung von digitalen Endgeräten für Schülerinnen und Schüler

Digitale Endgeräte für die ersten zwei Jahre der Sekundarstufe

3.A.2 Quantum Austria – Förderung der Quanten Sciences

Aufruf zur Interessenbekundung (BMBWF); Definierung einer Abwicklungsagentur

3.B.1 Bildungsbonus

Ausgezahlte Bildungsboni

3.C.2 Förderstundenpaket

Unterstützungsmaßnahmen während des Schuljahres wurden abgeschlossen. Angebot zusätzlicher Schulstunden auch während der Ferien

3.D.1 IPCEI Mikroelektronik und Konnektivität

Klimabezogene Förderfähigkeitskriterien in den Aufrufen festgelegt

3.D.1 IPCEI Mikroelektronik und Konnektivität

Nationale Auswahl von Projekten zur Unterstützung der Entwicklung innovativer Mikroelektronik und Konnektivitätstechnologien

4.A.2 Förderung von Projekten für die Primärversorgung

Verabschiedung und Veröffentlichung der Förderrichtlinien für Projekte im Bereich primäre Gesundheitsversorgung

4.B.1 Bodenschutzstrategie

Verabschiedung einer Roadmap für die österreichische Bodenschutzstrategie

4.C.3 Sanierung des Volkskundemuseums Wien und der Praterateliers

Machbarkeitsstudien für das Volkskundemuseum Wien und die Praterateliers

4.C.5 Investitionsfonds „Klimafitte Kulturbetriebe“

Inkrafttreten der Förderrichtlinien zur Einrichtung des Investitionsfonds

4.D.4 Gesetzliche Grundlagen und Governance im Bereich Klimaschutz

Klimarat der Bürgerinnen und Bürger und Focal Point zu umweltgerechter Haushaltsplanung

 

Quelle: BMF

 

Tabelle 22: Vergleich makroökonomischer und budgetärer Prognosen

Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: Grundannahmen   28

Tabelle 2: Makroökonomische Entwicklung  29

Tabelle 3: Preise und Deflatoren   29

Tabelle 4: Arbeitsmarkt  30

Tabelle 5: Sektorkonten   30

Tabelle 6: Budgetäre Ziele  31

Tabelle 7: Entwicklung der öffentlichen Schulden   32

Tabelle 8: Eventualverbindlichkeiten   32

Tabelle 9: Budgetäre Entwicklungen   33

Tabelle 10: Budgetäre Entwicklungen („no-policy change“-Annahme)  34

Tabelle 11: Von der Ausgabenregel ausgenommene Ausgaben   35

Tabelle 12: Vierteljährlicher Haushaltsvollzug nach ESVG (in Mio. Euro)  35

Tabelle 13: Abweichung vom Österreichischen Stabilitätsprogramm vom April 2021   36

Tabelle 14: Länderspezifische Empfehlungen   36

Tabelle 15: Diskretionäre Maßnahmen (in Mio. Euro)  37

Tabelle 16: Ökosoziale Steuerreform (in Mio. Euro)  38

Tabelle 17: COVID-19-Haftungen (in Mio. Euro)  39

Tabelle 18: Einnahmen aus RRF-Zuschüssen (in Mio. Euro)  39

Tabelle 19: Durch RRF-Zuschüsse finanzierte Ausgaben (in Mio. Euro)  40

Tabelle 20: Auswirkungen der RRF auf die Haushaltsplanung (in Mio. Euro)  41

Tabelle 21: Übersicht aller avisierten Meilensteine und Zielwerte für den ersten Österreichischen Zahlungsantrag gem. Durchführungsbeschluss COM(2021) 338   42

Tabelle 22: Vergleich makroökonomischer und budgetärer Prognosen   46

 

 


Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Wachstum des realen BIP (Österreich, Deutschland und die Eurozone)  5

Abbildung 2: Wachstum des realen und nominellen BIP   6

Abbildung 3: Zusammensetzung des realen Wachstums  7

Abbildung 4: Aktiv erwerbstätige Personen und Arbeitslose  8

Abbildung 5: Entwicklung der kurz- und langfristigen Zinssätze  9

Abbildung 6: Langfristige Zinsen und Spread   11

Abbildung 7: Finanzmarktperformance  12

Abbildung 8: Budgetsaldo und Bruttoverschuldung  19

 

 


Literatur-, Link- und Quellenverzeichnis

Arbeitsmarktservice Österreich (AMS)

                http://www.ams.at/

Bundeskanzleramt (BKA)

                http://www.bundeskanzleramt.at/

Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK)

https://www.sozialministerium.at/

Bundesministerium für Finanzen (BMF)

                https://www.bmf.gv.at/

Europäische Kommission (EK)

                https://ec.europa.eu/commission/index_de

EUROSTAT

                http://ec.europa.eu/eurostat

Fiskalrat

                http://www.fiskalrat.at/

Institut für Höhere Studien (IHS)

                http://www.ihs.ac.at/vienna/

Macrobond

                http://www.macrobondfinancial.com/

Oesterreichische Nationalbank (OeNB)

                http://www.oenb.at/

Österreichische Bundesfinanzierungsagentur (OeBFA)

                http://www.oebfa.co.at/

Österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA)

                https://www.fma.gv.at/

Österreichisches Institut für Wirtschaftsforschung (WIFO)

                http://www.wifo.at/

Österreichisches Parlament

                http://www.parlament.gv.at/

Österreichischer Rechnungshof (RH)

                http://www.rechnungshof.gv.at/

Statistik Austria (STAT)

                http://www.statistik.at/

 

 


Bundesministerium für Finanzen

Johannesgasse 5, 1010 Wien

+43 1 514 33-0

bmf.gv.at

 



[1] Kaniovski, S., Pekanov, A., und Url, T. (2021). Ex-post-Analyse der Wirkungen des COVID-19-Maßnahmenpaketes auf die Unternehmensliquidität. WIFO, Monographie, Mai 2021.

[2] Der Konjunktureffekt (-0,571*Outputlücke) korrigiert die Auswirkung des konjunkturellen Zyklus auf den Saldo. Die Outputlücke ist die Differenz zwischen dem BIP und dem potenziellen BIP (in % des potenziellen BIP).

[3] Fiskalrat (2018), “Evaluation of economic forecasts for Austria for the years 2005 to 2017”, Oktober 2018