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Bericht gem. § 3 Abs. 5 COVID-19-FondsG des Bundesministeriums für Justiz an den zuständigen Ausschuss des Nationalrats über den Monat Dezember 2021 |
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Wien, 2022 |
Berichtszeitraum: Dezember 2021
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Titel |
Aufrechterhaltung des Betriebes an den Gerichten, Staatsanwaltschaften und im Straf- und Maßnahmenvollzug, insbesondere durch die Beschaffung von Schutzausrüstung und die Durchführung von Tests und Impfungen |
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Mittel aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds |
Im Rahmen der Budgetierung für das Finanzjahr 2021 wurden der UG 13 für Maßnahmen iZm COVID-19 insgesamt 4,439 Mio. € zugewiesen, welche gemäß § 37 BHG 2013 gebunden wurden. Die Bindung wurde bereits im gesamten Umfang aufgehoben. |
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Beschreibung der Maßnahmen |
Wie bereits im Vorjahr betreffen die Maßnahmen im Zusammenhang mit der Bewältigung der COVID-19 Krisensituation im Bereich der UG 13 auch im Jahr 2021 vor allem die Beschaffung von Schutzausrüstung und die Durchführung bzw. Anschaffung von Tests. Die im Jahr 2021 erfolgten zentralen Beschaffungen iZm COVID-19 für die Gerichte und Staatsanwaltschaften (Punkt 1.) und den Straf- und Maßnahmenvollzug (Punkt 2.) können der angeschlossenen Auflistung in Beilage 2 entnommen werden und betreffen die Beschaffung von FFP2 Masken, COVID-19-Tests, Desinfektionsmittel sowie den Servicevertrag für ein Testgerät. Im Dezember 2021 erfolgte keine weiteren zentralen Beschaffungen. |
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Materielle Auswirkungen |
Durch die beschriebenen Maßnahmen kann die Aufrechterhaltung des Betriebes an den Gerichten, Staatsanwaltschaften sowie im Straf- und Maßnahmenvollzug sichergestellt werden. |
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Finanzielle Auswirkungen |
Auszahlungen im Dezember 2021 (gesamte UG 13): 428.627,35 € (Auszahlungen Jänner 2021 bis Dezember 2021: 4.304.856,83 €) Im Dezember 2021 erfolgte eine Auszahlung iHv 134.064,00 € für die zentrale Beschaffung von FFP2 Masken für den Bereich der Gerichte und Staatsanwaltschaften (Beschaffung im November, Vorgang 5 unter Punkt 1. der Beilage 2). Auszahlungen iHv 250.162,95 € im Dezember 2021 betrafen dezentrale Maßnahmen im Bereich der 28 nachgeordneten Justizanstalten, insb. die Beschaffung von Covid-Tests und Schutzausrüstung sowie weitere Umbuchungen von Zahlungen aus dem regulären Budget auf COVID-19-Fondsmittel. Weitere Auszahlungen iHv 44.400,40 € betrafen Maßnahmen der Gerichte (insb. die Beschaffung von Schutzausrüstung wie Masken und Desinfektionsmittel), wobei weiterhin Umbuchungen von Zahlungen erfolgten, die zunächst aus dem regulären Budget finanziert wurden und nunmehr aufgrund der Bindungsaufhebung aus COVID-19-Fondsmitteln bedeckt werden. |
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