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Bericht gem. § 3 Abs. 5 COVID-19-FondsG des Bundesministeriums für Justiz an den zuständigen Ausschuss des Nationalrats über den Monat Februar 2022 |
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Wien, 2022 |
Berichtszeitraum: Februar 2022
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Titel |
Aufrechterhaltung des Betriebes an den Gerichten, Staatsanwaltschaften und im Straf- und Maßnahmenvollzug, insbesondere durch die Beschaffung von Schutzausrüstung und die Durchführung von Tests und Impfungen |
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Mittel aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds |
Im Rahmen der Budgetierung für das Finanzjahr 2022 wurden der UG 13 für Maßnahmen iZm COVID-19 insgesamt 4,5 Mio. Euro zugewiesen. Hiervon wurden im Bereich des Straf- und Maßnahmenvollzuges 2,34 Mio. Euro und im Bereich der Gerichte und Staatsanwaltschaften 2,16 Mio. Euro budgetiert. |
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Beschreibung der Maßnahmen |
Wie bereits in den Vorjahren betreffen die Maßnahmen im Zusammenhang mit der Bewältigung der COVID-19 Krisensituation im Bereich der UG 13 auch im Jahr 2022 vor allem die Beschaffung von Schutzausrüstung und die Durchführung bzw. Anschaffung von Tests. Im Jahr 2022 erfolgten bisher keine zentralen Beschaffungen. |
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Materielle Auswirkungen |
Durch die beschriebenen Maßnahmen kann die Aufrechterhaltung des Betriebes an den Gerichten, Staatsanwaltschaften sowie im Straf- und Maßnahmenvollzug sichergestellt werden. |
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Finanzielle Auswirkungen |
Auszahlungen im Februar 2022 (gesamte UG 13): 34.616,58 Euro (Auszahlungen Jänner 2022 bis Februar 2022: 52.384,64 Euro) Die Auszahlungen im Februar 2022 betrafen zur Gänze Maßnahmen der Gerichte (insb. Kosten für Reinigung und PCR-Testungen sowie die Beschaffung von Desinfektionsmittel). |
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