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Bericht gem. § 3 Abs. 5 COVID-19-FondsG des Bundesministeriums für Justiz an den zuständigen Ausschuss des Nationalrats über den Monat Mai 2022 |
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Wien, 2022 |
Berichtszeitraum: Mai 2022
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Titel |
Aufrechterhaltung des Betriebes an den Gerichten, Staatsanwaltschaften und im Straf- und Maßnahmenvollzug, insbesondere durch die Beschaffung von Schutzausrüstung und die Durchführung von Tests und Impfungen |
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Mittel aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds |
Im Rahmen der Budgetierung für das Finanzjahr 2022 wurden der UG 13 für Maßnahmen iZm COVID-19 insgesamt 4,5 Mio. Euro zugewiesen. Hiervon wurden im Bereich des Straf- und Maßnahmenvollzuges 2,34 Mio. Euro und im Bereich der Gerichte und Staatsanwaltschaften 2,16 Mio. Euro budgetiert. |
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Beschreibung der Maßnahmen |
Wie bereits in den Vorjahren betreffen die Maßnahmen im Zusammenhang mit der Bewältigung der COVID-19 Krisensituation im Bereich der UG 13 auch im Jahr 2022 vor allem die Beschaffung von Schutzausrüstung und die Durchführung bzw. Anschaffung von Tests. Die im Jahr 2022 erfolgten zentralen Beschaffungen iZm COVID-19 für die Gerichte und Staatsanwaltschaften (Punkt 1.) und den Straf- und Maßnahmenvollzug (Punkt 2.) können der angeschlossenen Auflistung in Beilage 2 entnommen werden und betreffen bisher nur den Servicevertrag für ein Testgerät (welcher bereits im Jahr 2021 abgeschlossen wurde). |
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Materielle Auswirkungen |
Durch die beschriebenen Maßnahmen kann die Aufrechterhaltung des Betriebes an den Gerichten, Staatsanwaltschaften sowie im Straf- und Maßnahmenvollzug sichergestellt werden. |
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Finanzielle Auswirkungen |
Auszahlungen im Mai 2022 (gesamte UG 13): 738.571,75 Euro (Auszahlungen Jänner 2022 bis Mai 2022: 909.947,43 Euro) Im Mai 2022 erfolgte eine Auszahlung iHv 6.303,00 Euro für die zentrale Beschaffung eines Servicevertrags für ein Testgerat im Bereich der Justizanstalten (Beschaffung im April 2021, Vorgang 1 unter Punkt 2. der Beilage 2). Außerdem wurden im Bereich der Justizanstalten nunmehr einige Umbuchungen auf Konten mit der Untergliederung 488 vorgenommen, wodurch sich für Mai 2022 Auszahlungen iHv 688.599,87 Euro ergeben. Weitere Auszahlungen im Mai 2022 betrafen Maßnahmen der Gerichte iHv 43.668,88 Euro. Es handelt sich dabei insbesondere um Kosten für Reinigung und PCR-Testungen sowie die Beschaffung von Desinfektionsmitteln und Schutzausrüstung. |
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