Bericht gem. § 3 Abs. 5 COVID-19-FondsG

des Bundesministeriums für Justiz an den zuständigen Ausschuss des Nationalrats über den Monat Oktober 2022

Wien, 2022


COVID-19-FondsG-Berichterstattung

Berichtszeitraum: Oktober 2022

Titel

Aufrechterhaltung des Betriebes an den Gerichten, Staatsanwaltschaften und im Straf- und Maßnahmenvollzug, insbesondere durch die Beschaffung von Schutzausrüstung und die Durchführung von Tests und Impfungen

Mittel aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds

Im Rahmen der Budgetierung für das Finanzjahr 2022 wurden der UG 13 für Maßnahmen iZm COVID-19 insgesamt 4,5 Mio. Euro zugewiesen. Hiervon wurden im Bereich des Straf- und Maßnahmenvollzuges 2,34 Mio. Euro und im Bereich der Gerichte und Staatsanwaltschaften 2,16 Mio. Euro budgetiert.

Beschreibung der Maßnahmen

Wie bereits in den Vorjahren betreffen die Maßnahmen im Zusammenhang mit der Bewältigung der COVID-19 Krisensituation im Bereich der UG 13 auch im Jahr 2022 vor allem die Beschaffung von Schutzausrüstung und die Durchführung bzw. Anschaffung von Tests. 

Die im Jahr 2022 erfolgten zentralen Beschaffungen iZm COVID-19 für die Gerichte und Staatsanwaltschaften (Punkt 1.) und den Straf- und Maßnahmenvollzug (Punkt 2.) können der angeschlossenen Auflistung in Beilage 2 entnommen werden und betreffen bisher nur den Servicevertrag für ein Testgerät (welcher bereits im Jahr 2021 abgeschlossen wurde) sowie zentrale Bestellungen von FFP2-Schutzmasken für den Bereich der Gerichte und Staatsanwaltschaften.

Materielle Auswirkungen

Durch die beschriebenen Maßnahmen kann die Aufrechterhaltung des Betriebes an den Gerichten, Staatsanwaltschaften sowie im Straf- und Maßnahmenvollzug sichergestellt werden.

Finanzielle Auswirkungen

Auszahlungen im Oktober 2022 (gesamte UG 13): 74.607,88 Euro

(Auszahlungen Jänner 2022 bis Oktober 2022: 1.683.796,56 Euro)

Im Bereich der Justizanstalten wurden im Oktober 2022 Auszahlungen iHv 50.238,89 Euro getätigt. Weitere Auszahlungen im Oktober 2022 betrafen Maßnahmen der Gerichte iHv 24.368,99 Euro. Es handelt sich dabei insbesondere um Kosten für Reinigung und Testungen sowie die Beschaffung von Desinfektionsmitteln, FFP2 Masken und Schutzausrüstung.


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