Bericht gem. § 3 Abs. 5 COVID-19-FondsG

des Bundesministeriums für Justiz an den zuständigen Ausschuss des Nationalrats über den Monat Juni 2023

Wien, 2023


COVID-19-FondsG-Berichterstattung

Berichtszeitraum: Juni 2023

Titel

Aufrechterhaltung des Betriebes an den Gerichten, Staatsanwaltschaften und im Straf- und Maßnahmenvollzug, insbesondere durch die Beschaffung von Schutzausrüstung und die Durchführung von Tests und Impfungen

Mittel aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds

Im Rahmen der Budgetierung für das Finanzjahr 2023 wurden der UG 13 für Maßnahmen iZm COVID-19 insgesamt 4,5 Mio. Euro zugewiesen. Hiervon wurden im Bereich des Straf- und Maßnahmenvollzuges 2,699 Mio. Euro und im Bereich der Gerichte und Staatsanwaltschaften 1,801 Mio. Euro budgetiert.

Beschreibung der Maßnahmen

Wie bereits in den Vorjahren betreffen die Maßnahmen im Zusammenhang mit der Bewältigung der COVID-19 Krisensituation im Bereich der UG 13 auch im Jahr 2023 vor allem die Beschaffung von Schutzausrüstung und die Durchführung bzw. Anschaffung von Tests. 

Im Jahr 2023 erfolgten bisher keine zentralen Beschaffungen.

Materielle Auswirkungen

Durch die beschriebenen Maßnahmen kann die Aufrechterhaltung des Betriebes an den Gerichten, Staatsanwaltschaften sowie im Straf- und Maßnahmenvollzug sichergestellt werden.

Finanzielle Auswirkungen

Auszahlungen im Juni 2023 (gesamte UG 13): -21.431,52 Euro
(Auszahlungen Jänner 2023 bis Juni 2023: 184.346,14 Euro)

Die Auszahlungen im Juni 2023 betrafen Maßnahmen der Gerichte iHv 12.848,21 Euro und der Justizanstalten -34.279,73 Euro; dabei handelte es sich insbesondere um Kosten für Reinigung, Tests, Einweghandschuhe und Desinfektionsmittel. Die negative Summe im Bereich der Justizanstalten resultiert daraus, dass eine im Mai vorgenommene Umbuchung (von bislang aus dem regulären Budget geleisteten Auszahlungen) auf eine Covid-19-Finanzposition (mit der Untergliederung 488) im Juni storniert wurde und dann (ebenfalls im Juni) die Umbuchung auf die Covid-19-Finanzposition mit dem korrekten, um 56.989,77 Euro niedrigeren Betrag vorgenommen wurde. Insofern wurden die Auszahlungen im Mai zu hoch ausgewiesen; bei Außerachtlassung der zu hoch erfolgten und daher stornierten Umbuchung im Ausmaß des korrigierten Betrages (56.989,77 Euro) ergeben sich Auszahlungen für

Mai 2023 iHv 81.395,59 Euro (statt 138.385,36 Euro) und

Juni 2023 iHv 35.558,25 Euro (statt -21.431,52 Euro).


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