
beratungen des
hauptausschusses in
Angelegenheiten der
Europäischen Union
iV-11 der Beilagen zu den stenografischen
protokollen
des nationalrates XXVII. GP
Auszugsweise Darstellung
Mittwoch, 20. Oktober 2021
(Auszugsweise Darstellung)
Mittwoch, 20. Oktober 2021
§ 11569/21
European Council meeting (21 and 22 October 2021)
– Draft guidelines for
conclusions (74385/EU XXVII.GP)
EU-Hauptausschuss anlässlich der Tagung des Europäischen Rats
Beim Treffen der EU-Staats- und Regierungschefs werden vor allem die Themen COVID-19, Digitales und Außenbeziehungen eine Rolle spielen, informierten Bundeskanzler Alexander Schallenberg und Europaministerin Karoline Edtstadler die Abgeordneten im Hauptausschuss in Angelegenheiten der EU. Die breitgefächerte Diskussion führte von Energiepreisen über Rechtsstaatlichkeit zum digitalen COVID-Zertifikat.
Angesichts steigender Energiepreise will Schallenberg "kühlen Kopf bewahren". Österreich sei durch seine Gasspeicher und dem Stand bei erneuerbarer Energie gut aufgestellt, sagte er. Die österreichische Position zur Nuklearenergie bleibe unverändert. Der Energiemix sei aber nationale Angelegenheit, so Schallenberg. Unterstützung bekam er dazu von den Grünen. Meri Disoski stellte fest, dass Österreich aufgrund des hohen Anteils an erneuerbaren Energiequellen gegenüber Krisen sicher aufgestellt sei.
Für die SPÖ forderte Alois Schroll rasches Handeln um Energiearmut entgegenzuwirken. Die Situation sei "sehr, sehr besorgniserregend", betonte er und verwies auf Italien, Frankreich und Spanien, wo der Energiepreis erheblich stärker gestiegen sei als in Österreich. Atomenergie dürfe jedoch nicht als Alternative herangezogen werden, forderte er eine entsprechende Stellungnahme auf EU-Ebene.
Axel Kassegger (FPÖ) erinnerte daran, dass die Ursprünge der EU in der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl lagen, deren Intention der günstige Zugang zu Kohle und Stahl war. Die FPÖ sei gegen Eingriffe in die Energiepreise, unterstrich er, tritt aber gleichzeitig für Versorgungssicherheit ein.
Viele Flüchtlinge gelangen auf der Belarus-Route über Polen in die EU. In der EU wird davon ausgegangen, dass der belarussische Machthaber Alexander Lukaschenko Migration dazu nutzt, um Vergeltung für Sanktionen gegen seine Regierung zu üben. Der Migrationsdruck steige sowohl auf nationaler als auch auf EU-Ebene weiter und bleibe eine Herausforderung, nicht zuletzt angesichts der Instrumentalisierung, sagte Schallenberg mit Blick nach Belarus. Besonders wichtig sei der Grenzschutz und er wolle deshalb Solidarität beim Schutz der Schengenaußengrenzen zeigen, sagte Schallenberg. Betroffene Staaten hätten Anspruch auf europäische Solidarität, so der Bundeskanzler. Dem pflichtete auch Martin Engelberg (ÖVP) bei. Ewa Ernst-Dziedzic rechnete mit einer akuten Zunahme an AsylwerberInnen. Die Situation an der Belarus-Grenze müsse entschärft werden, unterstrich die Grünen-Abgeordnete mit Verweis auf Menschen, die sich in Wäldern verstecken und Todesfälle.
Bei den Konfliktherden Afghanistan und Syrien forderte Katharina Kucharowits (SPÖ) endlich die Position des Beobachters zu verlassen und "aktiv werden", beispielsweise durch Gastgeberschaft bei Vermittlungsgesprächen.
Die FPÖ stellte einen Antrag auf Stellungnahme, wonach sich der österreichische Bundeskanzler im Rahmen der Sitzung des Europäischen Rates gegen eine Aufnahme, Verteilung und Umsiedlung von afghanischen Migranten aussprechen und klar Stellung gegen den neuen EU-Migrationspakt beziehen soll. Der von Reinhard Bösch eingebrachte Antrag blieb in der Minderheit.
Die EU-Kommission kämpft seit Längerem mit Klagen vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) gegen Teile der polnischen Justizreformen und sieht das jüngste Urteil des polnischen Verfassungsgerichts als Gefahr für die Rechtsordnung der EU. Dieses hatte Anfang Oktober entschieden, dass Teile des EU-Rechts nicht mit der polnischen Verfassung vereinbar seien.
Österreich hatte zuletzt in Brüssel Dialogbereitschaft mit Polen signalisiert, aber auch klargestellt: "Die Werte der EU sind nicht verhandelbar", vertrat Edtstadler eine klare Linie. Geld sei ein effizientes Mittel, um die Rechtsstaatlichkeit zu unterstreichen, so Edtstadler. Hier gehe es an die Grundfeste der europäischen Zusammenarbeit.
Nun werden unterschiedliche Sanktionsmöglichkeiten auf EU-Ebene diskutiert, so die Ministerin. Ein weiteres Vertragsverletzungsverfahren wäre ebenso möglich wie ein Artikel-7-Verfahren. Dieses könnte sogar zum Entzug der polnischen Stimmrechte bei EU-Entscheidungen führen. Als dritte Option gibt es den "Rechtsstaatsmechanismus". Edtstadler erklärte dafür einzutreten, Gelder gegenüber Polen zurückzuhalten, aber weiterhin im Dialog zu bleiben.
Die Situation auf EU-Ebene verschärfe sich, stellte Reinhold Lopatka (ÖVP) angesichts jüngster Entwicklungen fest. Disoski (Grüne) hielt fest, dass ein solch massiver Angriff auf die Grundprinzipien der EU keinen Kompromiss zulasse. Auch die Grünen seien dafür, Polen durch Zurückhaltung von Coronahilfen zu sanktionieren. Fraktionskollegin Ewa Ernst-Dziedzic unterstrich ebenfalls, dass die Werte der EU nicht verhandelbar seien.
"Zahlungen stoppen, wenn Polen seinen Standpunkt nicht ändert", subsummierte Helmut Brandstätter (NEOS). Nikolaus Scherak (ebenso NEOS) forderte eben diese klare Position auf EU-Ebene zu vertreten, aber weiterhin die Gesprächsbasis mit Polen zu erhalten. Bei der Diskussion werde auf Ungarn vergessen, erinnerte Rudolf Silvan (SPÖ). Auch deren Einschränkung der Medienfreiheit sei mit den europäischen Werten nicht vereinbar, hob er beispielhaft hervor.
Die FPÖ hingegen vertrat die Position, dass es möglich sein sollte, nationales Recht vor EU-Recht zu stellen, so dies vom Mitgliedstaat gewollt sei.
Weg von Inzidenzzahlen, hin zur Bewertung des Gesundheitssystems, erklärte Schallenberg seine Position bei der Corona-Pandemie. Die Auffrischungsimpfung sei ein wichtiges Mittel, um der Pandemie weiterhin entgegenzuwirken. Es gebe keinen Impfzwang, unterstrich der Bundeskanzler, "aber wir befinden uns in einer Pandemie der Ungeimpften". Für Geimpfte gebe es keine Lockdowns mehr, betonte Schallenberg. Die NEOS traten in diesem Sinne dafür ein, die Impfquote durch niederschwellige Angebote und Informationen weiter zu steigern. Seitens der SPÖ ortete Kai Jan Krainer eine Diskrepanz zwischen den österreichischen Bundesländern im Umgang mit der Pandemie.
Impfen müsse freiwillig bleiben, so der Tenor der FPÖ. Christian Hafenecker will Diskriminierungen entgegenwirken und brachte einen Antrag auf Stellungnahme ein. Darin forderte er Bundeskanzler Schallenberg auf, sich im Rahmen der Sitzung des Europäischen Rats über diskriminierungsfreie Impfstrategien auszutauschen und jegliche Form der Diskriminierung ungeimpfter Menschen in Österreich zu beenden. Der Antrag fand keine Zustimmung und wurde abgelehnt.
Das digitale COVID-Zertifikat der EU erleichtert Bürgerinnen und Bürgern sicheres Reisen und ist auch entscheidend für die Unterstützung der stark betroffenen europäischen Tourismusbranche. Das EU-Zertifikat sei derzeit das einzige weltweit funktionierende System; inzwischen sind 16 Nicht-EU-Staaten an das EU-System angeschlossen, betonte Edtstadler, die für eine weitere Ausdehnung eintrat und weitere Drittstaaten an das System anschließen will.
Hass im Netz und der Kampf gegen Antisemitismus sollen auch auf europäischer Ebene stärker thematisiert werden, erklärte die Ministerin und will diese Agenden betonen. Katharina Kucharowits (SPÖ) sieht einen notwendigen Schwerpunkt auf den Grundrechten der NutzerInnen und VerbraucherInnen. Des Weiteren forderte sie die Arbeitsbedingungen bei Onlineplattformen stärker zu thematisieren.
Am Rande der Diskussion thematisierten die Abgeordneten auch die von 31. Oktober bis zum 12. November 2021 stattfindende 26. Klimakonferenz der Vereinten Nationen. Eigentlich hätte die Konferenz bereits im Dezember 2020 abgehalten werden sollen – aufgrund der Corona-Pandemie musste sie jedoch auf Herbst 2021 verschoben werden. Laut Ernst Gödl (ÖVP) verfolge die EU sehr ehrgeizige Ziele, die Österreich mittrage. Der Verkehrssektor sei für einen großen Teil der Emissionen verantwortlich, sagte er mit Blick auf den Transitverkehr durch Österreich.
Folgender Antrag auf Stellungnahme der FPÖ blieb ohne Stimmen der anderen Parlamentsfraktionen in der Minderheit:
Antrag auf Stellungnahme
gemäß Art. 23e Abs. 3 B-VG
des Abgeordneten Dr. Reinhard Eugen Bösch
und weiterer Abgeordneter
betreffend TOP 1: RAT: 11569/21 European Council meeting (21 and 22 October 2021) – Draft guidelines for conclusions (074385/EU XXVII. GP)
eingebracht in der Sitzung des EU-Hauptausschusses am 20. Oktober 2021
Obwohl Innenminister Karl Nehammer der illegalen Massenmigration in unsere Heimat Österreich tatenlos zusieht, gab er sich in einem Interview gegenüber der Zeitung Welt migrationskritisch: „Das Versagen der europäischen Asylpolitik manifestiert sich an den EU-Außengrenzen. Wenn wir einen funktionierenden Schutz der EU-Außengrenze hätten, kämen nicht jedes Jahr Hunderttausende Migranten in die EU. […] Anstatt einen funktionierenden Außengrenzschutz zu etablieren, debattiert die EU-Kommission seit sechs Jahren über die Verteilung von Flüchtlingen. Das ist sinnlos, denn ohne einen rigorosen Schutz der EU-Außengrenzen wird es niemals eine Einigung in der Verteilungsfrage geben. Das garantiere ich Ihnen“ (Welt 08.10.2021: „Wir brauchen endlich ein Umdenken in der EU-Migrationspolitik“).
Nehammer schloss auch aus, im Rahmen von Umsiedlungen Migranten aus Afghanistan aufzunehmen und forderte ein Umdenken in der EU-Migrationspolitik. Gleichzeitig fordert der UN-Hochkommissar für Flüchtlinge, Filippo Grandi, die Mitgliedstaaten der Europäischen Union auf, in den nächsten fünf Jahren 42.500 afghanische Migranten zu sich umzusiedeln (Frankfurter Allgemeine Zeitung 08.10.2021: UN wollen 42500 Afghanen aus Drittstaaten in EU umsiedeln).
Nicht außer Acht gelassen werden darf hierbei das Betreiben der Europäischen Union einen neuen Migrationspakt zu installieren, der abermals die nationalstaatliche Souveränität in Migrationsfragen massiv einschränken soll. So verlautbarte der für Asyl- und Migrationsfragen zuständige EU-Kommissar Margaritis Schinas: „Ich verstehe, dass die kommenden Monate für eine endgültige Einigung sehr schwierig sein werden, aber ich glaube, und ich bin optimistisch, dass wir unmittelbar nach den französischen Wahlen in einen sehr schnellen Prozess der Konvergenz und der endgültigen Einigung eintreten werden“ (Euractiv 20.09.2021: EU-Kommissar: Einigung über Migrationspakt nach französischen Wahlen erwartet). Die Präsidentschaftswahlen in Frankreich finden vom 10. bis 24. April 2022 statt. Es bleibt demnach nur noch wenig Zeit übrig, um alle politischen Hebel in Bewegung zu setzen, damit dieser für Österreich und Europa fatale Migrationspakt verhindert wird.
Die Sicherheit Österreichs ist kein Spielball, der dazu missbraucht werden sollte, um in Interviews um die Gunst der Wähler zu buhlen. Vielmehr erfordert die Wiedererlangung der staatlichen Souveränität in Fragen der Sicherheit festen politischen Willen und Mut. Diese Attribute gilt es gerade im Rahmen der Institutionen der Europäischen Union einzubringen.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten daher nachstehenden
Antrag auf Stellungnahme
gemäß Art. 23e Abs. 3 B-VG
„Der österreichische Bundeskanzler wird aufgefordert, sich im Rahmen der Sitzung des Europäischen Rates am 21.-22. Oktober 2021 gegen eine Aufnahme, Verteilung und Umsiedlung von afghanischen Migranten auszusprechen. Des Weiteren wird der österreichische Bundeskanzler aufgefordert, klar und deutlich Stellung gegen den neuen EU-Migrationspakt zu beziehen. Da die Außengrenzen der EU offensichtlich nicht geschützt werden, wird der Bundeskanzler darüber hinaus aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass die illegale Migration in unsere Heimat endet und ein sicheres Grenzschutzsystem etabliert wird.“
Folgender Antrag auf Stellungnahme der FPÖ blieb ohne Stimmen der anderen Parlamentsfraktionen in der Minderheit:
Antrag auf Stellungnahme
gemäß Art. 23e Abs. 3 B-VG
des Abgeordneten Christian Hafenecker, MA
und weiterer Abgeordneter
betreffend TOP 1: RAT: 11569/21 European Council meeting (21 and 22 October 2021) – Draft guidelines for conclusions (074385/EU XXVII. GP)
eingebracht in der Sitzung des EU-Hauptausschusses am 20. Oktober 2021
Ganz oben auf der Agenda der Sitzung des Europäischen Rates vom 21.-22. Oktober 2021 steht der Umgang mit Covid-19. Die Impfsituation im Allgemeinen, sowie die koordinierte Beschaffung von Impfstoffen und der Austausch über Impfstrategien sollen dabei debattiert werden.
Wesentlich für jede Impfstrategie in Zusammenhang mit dem Coronavirus ist für uns Freiheitliche der Aspekt der Freiwilligkeit. Niemand soll dazu gezwungen werden, gegen seinen freien Willen geimpft zu werden. Darüber hinaus ist eine Ächtung von ungeimpften Personen mit einer freien demokratischen Ordnung nicht vereinbar und abzulehnen. Die Motive von Bürgern dafür, sich nicht impfen zu lassen, sind vielfältig und zu akzeptieren.
Selbst die sonst der Überregulierung nicht abgeneigten Institutionen der Europäischen Union halten in der Verordnung 2021/953 aus dem Juni 2021 fest:
„Es muss verhindert werden, dass Personen, die nicht geimpft sind — sei es aufgrund einer medizinischen Indikation oder weil sie nicht der Zielgruppe angehören, für die der COVID-19-Impfstoff derzeit verabreicht wird oder zugelassen ist, beispielsweise Kinder, weil sie noch nicht die Möglichkeit hatten oder weil sie sich gegen eine Impfung entschieden haben — mittelbar oder unmittelbar diskriminiert werden. Deshalb sollte der Besitz eines Impfzertifikats bzw. eines Impfzertifikats, in dem ein COVID-19-Impfstoff angegeben ist, keine Voraussetzung für die Ausübung des Rechts auf Freizügigkeit sein oder für die Nutzung grenzüberschreitender Personenverkehrsträger wie Fluggesellschaften, Bahn, Fernbusse, Fähren oder sonstige Verkehrsträger sein. Außerdem kann diese Verordnung nicht so ausgelegt werden, dass sie eine Verpflichtung oder ein Recht auf Impfung begründet.“ (Verordnung (EU) 2021/953 des europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2021: S. 6)
Die schwarz-grüne Bundesregierung sollte sich an diesen Artikel 36 der Verordnung 2021/953 halten und ihre Politik der Diskriminierung gegenüber ungeimpften Menschen in Österreich beenden.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten daher nachstehenden
Antrag auf Stellungnahme
gemäß Art. 23e Abs. 3 B-VG
„Der österreichische Bundeskanzler wird aufgefordert, sich im Rahmen der Sitzung des Europäischen Rates vom 21.-22. Oktober 2021 mit den anderen Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedstaaten über Impfstrategien auszutauschen, welche keine Diskriminierung von ungeimpften Menschen zur Folge haben. Darüber hinaus wird der Bundeskanzler aufgefordert, jegliche Form der Diskriminierung ungeimpfter Menschen in Österreich zu beenden.“